Stückschuld / Gattungsschuld?

28. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lucille
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Stückschuld / Gattungsschuld?

Hallo liebes Forum!

Melde mich hier als Verkäufer bei Ebay und habe folgendes Problem: Verkaufe nebenbei aber gewerblich angemeldet Ware aus Restposten, die ich günstig einkaufen kann. Also in der Regel Artikel, die ich nur ein- bis zweimal hier vorrätig habe. Was passiert nun, wenn ein versichertes Paket auf dem Postweg abhanden gekommen ist??? Ich dachte (vermutlich sehr laienhaft!?!), dass ich durch umgehende Rücküberweisung des vom Käufer bezahlten Betrages "aus dem Schneider" bin, weil ich den Artikel definitiv nicht mehr vorrätig habe und auch nicht weiß, wie ich ihn nochmals beschaffen soll?

Der Käufer argumentiert jedoch so, dass ich jederzeit in den Fachhandel gehen könnte bzw. müsse und den Artikel dort nachkaufen und ihm zusenden muss. Kann das sein? Das hieße für mich als Verkäufer ja, dass ich ggf. einen Preis für die Ware bezahlen muss, der weit über dem Verkaufspreis bei Ebay liegt, weil ich natürlich zu anderen Konditionen einkaufen konnte. Außerdem erstattet mir der Paketdienst natürlich nur den Betrag, der die Auktion gewonnen hat.

Habe nun etwas von Stückschuld und Gattungsschuld gehört?!? Wer kann etwas Licht in diese Sache für mich bringen???

Ganz lieben Dank!


Problem bei eBay und Co?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peterpan
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 35x hilfreich)

hi
als händler bist du verpflichtet das das paket ankommt egal wie!

da dein paket versichert war kannst du deine ansprüche bei der post durchsetzen und dein geld dafür verlangen
biete dem käufer doch an das geld dann an ihn zu überweisen

falls er das nicht möchte
bist du als gewerblicher tat sächlich dazu verpflichtet ersatz zu beschafen
und es an ihn zu schicken!

dies alles würde anderes aussehen wenn du privat verkäufer währst

mfg

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#2
 Von 
Lucille
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die schnelle Antwort!

Was mache ich aber, wenn ich die Ware doch nicht mehr beschaffen kann? Muss ich wirklich in einen ganz normalen Laden gehen und dort nachkaufen, was ich sonst zum halben Preis (Einkaufspreis) besorgt hatte?

Danke!

Lucille

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#3
 Von 
peterpan
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 35x hilfreich)

ja!
vertrag ist vertrag
aber ist ihr käufer wirklich so ätzend das man mit ihm nicht reden kann zeigt er kein verständniss?
sie bekommen doch den wert von der versicherung
wenn das teil im laden 100 euro kostet dann bekommen sie die 100 euro
und kaufen damit dem käufer das teil
aber nur vorausgesetzt das die versicherung dafür aufkommt


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#4
 Von 
Lucille
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo peterpan!

Ja, der Käufer besteht darauf, die Ware zu erhalten. Das Problem: Ich habe wirklich zu sehr günstigen Konditionen eingekauft und die Ware ist deutlich unter einem VK im Einzelhandel weggegangen. Das heißt, dass ich durch den Betrag von der Versicherung nur ungefähr die Hälfte dessen erstattet bekomme, was mich ein Ersatzkauf im Einzelhandel kostet....sonst wäre es mir ja egal. Habe selbst die Ware für 19 EUR eingekauft, für 59 bei Ebay verkauft, im Laden kostet der Artikel aber 189 EUR....das heißt, ich bekomme 59 EUR von der Versicherung des Paketshops, müsste aber 130 EUR drauflegen, um die Ware als Ersatz zu beschaffen.

Kommt mir irgendwie komisch vor - so mit gesundem Menschenverstand, der sich ja oft nicht mit der juristischen Perspektive decken muss ;-). Wäre ich denn für die Zukunft aus dem Schneider, wenn ich bei der Auktion dazuschreibe, dass es sich um ein Einzelstück handelt, das ich sonst eben nicht mehr vorrätig habe?

Vielen herzlichen Dank für die Infos!!!

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#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wenn ich hier Käufer wäre, würde ich das auch nicht so einfach auf sich beruhen lassen. Zumindest würde ich mir den Einlieferungsbeleg und die Bestätigung der Post zeigen lassen, daß das Paket als verloren gemeldet wurde.

Es gehen nämlich bei ebay auffällig viele Artikel kaputt oder verloren, wenn der Auktionpreis dem Verkäufer zu günstig war ;-)

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#6
 Von 
Lucille
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo bear!

Das habe ich alles bereits dem Käufer vorgelegt. Ordentlicher Einlieferungsbeleg sowie die Bestätigung des Paketdienstes, dass das Paket verloren gegangen ist und mich keine Schuld daran trifft, wurden dem Käufer unmittelbar übermittelt. Scheint aber immer noch nicht überzeugend genug zu sein. Habe mehrere hundert positive Bewertungen - jeder lobt die zuverlässige und absolut schnelle Abwicklung.....

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#7
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich weiß auch nicht ob es gilt wenn man dann in zukünftigen Auktionen schreibt

'Bei Verlust oder Beschädigung durch Versand nur Kostenrückerstattung, kein Warenersatz möglich da nicht mehr vorrätig'

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#8
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Ach ja, und wegen Neubeschaffung... warum im Laden und nicht bei eBay schauen? ;)

Wenn ihr K es so um die 60 EUR erworben hat, dürfte es bei anderen Auktionen nicht wesentlich teurer sein.
Jedenfalls ist ihr Schaden denn nicht so groß.

Um was für Ware handelt es sich denn die sie für 19 EUR bekommen haben und im Laden 180 kostet? So mal aus reiner Neugier.

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#9
 Von 
Lucille
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Trebor!

Darf ich mir denn selbst Konkurrenz machen, indem ich meine Einkaufsschnäppchen preisgebe?!? ;) Handelt sich jedenfalls um Bekleidung der gehobenen Kategorie.

Viele Grüße!

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#10
 Von 
Wachtmeister Dimpfelmoser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

HI Lucille,

als die Post ein Paket von mir verbaselt hat, war der Verkäufer deren Versicherung keinen Nachweis über den tatsächlich überwiesenen Kaufpreis schuldig. Es genügte die Angabe des momentan üblichen VKs.
Es handelte sich in dem Fall um Gebrauchtware, aber nach meinem Verständnis ist das Transportunternehmen Dein Vertragspartner, der seinen Teil des Vertrages zu erfüllen hat. Somit müßte also der aktuelle Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt werden, und der liegt ja bei 189 EUR.
Wenn ich ein Ölgemälde billig erstehe, und es kommt mit einem großen Loch in der Mitte(oder gar nicht) an, kann es doch nicht heißen: "Hier bitte, ihre 20 EUR, kaufen sie sich dafür ein neues!". Oder bestimmt der Kaufpreis den Wert eines Gegenstandes???

-----------------
"Die Dinge sind nicht das, was sie zu sein scheinen. Aber auch nicht das Gegenteil."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wenn der Verlust des Pakets nachgewiesen ist, würde ich als Käufer nicht so auf stur schalten, auch wenn ich noch einen Anspruch hätte. Aber verständlich ist es schon, da freut man sich über einen günstigen Kauf und der gewerbliche Verkäufer sagt dann "verloren und nicht mehr zu beschaffen".

Gibt es denn keine andere günstige Möglichkeit, so einen Artikel nochmal zu beschaffen?

Bear

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich weiß auch nicht ob es gilt wenn man dann in zukünftigen Auktionen schreibt

'Bei Verlust oder Beschädigung durch Versand nur Kostenrückerstattung, kein Warenersatz möglich da nicht mehr vorrätig'


Bin mir nicht sicher, §307 II (2) BGB vielleicht?

Zumal wegen der Einbeziehung selbst von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des VK der K hier wohl unangemessen benachteiligt wäre.


Ehrlicher (aber auch preisdrückender) wäre dann, gleich klar zu schreiben "behalte mir das Recht vor, die Ware nicht an den Höchstbieter zu veräußern".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"Ehrlicher (aber auch preisdrückender) wäre dann, gleich klar zu schreiben "behalte mir das Recht vor, die Ware nicht an den Höchstbieter zu veräußern".

Dürfte hinsichtlich AGB - Ausgestaltung u.U. nicht "gerichtsfest" sein .

Auch stellt sich die Frage ,wie lange eBay einen solchen Spielregelverstoß dulden würde.

Letztendlich dürfte es hinsichtlich des Transportrisikos und der Unmöglichkeit sinnlos sein an dieser Stelle , da der Käufer an diesem Punkt bereits in Vorkasse getreten ist und der Verkäufer durch seine Tätigkeiten die Vertragsannahme bestätigt hat .

Letztendlich bleibt es wohl eineGattungsschuld aufgrund Art und Umfang von Artikel und Handelstätigkeit der Verkäuferin . Wer sich auf eBay als handelsplattform einläßt , muß mit den Besonderheiten im vergleich zum normalen Onlinehandel leben und entsprechend auch anfallende Verluste durch solche Vorkomnisse wegstecken können , sonst ist er dort fehl am Platz .

Wie hoch der Verlust in diesem Fall ausfällt liegt letztendlich am geschick der Verkäuferin , welchen Kompromis Sie mit Ihrem Käufer jetzt aushandelt . - jedenfalls hoch genug , daß dieser auf die Umstände die ihm ein anwaltsbesuch bereiten würde verzichtet , wenn Sie auf stur schalten würden .

Ich denke 90 Euro wären ein gutes erstes Angebot - im zweiten Schritt auf 110 - 120 erhöhen .... - lieber einen Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach .



-- Editiert von psst am 29.07.2004 14:15:35

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