Hallo miteinander,
ich habe aus meinem Maschinenpark, über E-bay, eine Maschine nach Österreich verkauft.
Die Artikelbeschreibung lautete:
Copier-Koordinaten-Stanz und Nibbelmaschine.
Grundsätzlich verfügt eine Maschine dieses Typ`s nicht über die Funktion Stanzen, sondern kann über den Kauf des notwendigen Zubehör`s dazu aufgerüstet werden.
Meine Maschine verfügt nicht über dieses Sonderzubehör, und ich habe dieses in meiner Beschreibung daher auch nicht aufgeführt.
Darüber hinaus, hat der Käufer sich bis zum Auktionsende nicht auch nur einmal über den Artikel informiert.
Jetzt möchte er aus o. g. Gründen zurücktreten.
Ich aber nicht.
Weiß im moment noch nicht wie ich mich verhalten soll.
Grüße von
meikel
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Suboptimale Artikelbeschreibung, Käuferrücktritt ?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
wenn du es so angibts muss die ware auch dem entsprechen.
evtl. in der nächsten auktion reinschreiben das die möglichkeit besteht wenn man die maschine "umrüstet".
Sicher ist es immer wünschenswert wenn Kunden sich vor dem Kauf informieren,aber ich als total laie auf dem Stanz und Nibbelgebiet wäre davon ausgegangen das eine Stanzmaschine auch stanzt und nicht nur nibbelt( ??? ).
Eien Schreibmaschine schreibt ja z.B.auch und eine Waschmaschine wäscht!
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"kampf den borg"
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Schließe mich an: Für mich STANTZT eine NIBBELMASCHINE auch und nippelt nicht nur! Du kannst nicht davon ausgehen daß jeder absolute Kenntnis besitzt von dem Teil das er kauft. Dann darfst Du eben nicht STANZ- sondern nur NIBBELMASCHINE schreiben bzw. darazf hinweisen das deine NIBBELMASCHINE nnur nibbelt und nicht stanzt.
Hallo miteinander,
vielen Dank für eure Kommentare, die mir ein wenig zu platt erscheinen.
Is nich böse gemeint!
Aber seit wann kann denn ein Titel, eine vollständige Auskunft über den Inhalt widergeben. Im übrigen ist das wesentliche Merkmal der Maschine das Nibbeln und nicht das Stanzen. Sie kann bei bei Bedarf mit der Funktion Stanzen, optional, aufgerüstet werden und verfügt nicht grundsätzlich darüber. Das widerum, -und das habe ich bei mehreren Gesprächen widerholt festgestellt-, dürfte meinem Käufer sehr wohl bewußt gewesen sein. Denn Er verfügt über ausgezeichnete Sachkenntnisse. Daraus schließe ich, daß er froh sein kann, das sein unüberlegtes Handeln durch meine unglückliche Artikelbeschreibung wieder ausgeglichen wurde. Wenn jemand bereit ist, für eine Spezial-Maschine viel Geld auszugeben, dann sollte das Grund genug, zu professionellem Handeln sein.
Und was ein Laie dann da verloren hat, daß frage ich mich sowieso.
Grüße
Grundsätzlich verfügt eine Maschine dieses Typ`s nicht über die Funktion Stanzen
*Wenn* dem so ist *und* man eine solche Maschine dann trotzdem "grundsätzlich" als "Stanznibbelmaschine" bezeichnet *und* auch nicht sonstwie der Eindruck erweckt wurde, daß die Zusatzfunktion dabei ist, dürfte der K keinen Anspruch auf die Stanzfunktion haben.
Er könnte sich aber u.U. auf Irrtum berufen (die Sachkunde kann er ja leugnen) und den Vertrag anfechten.
Hallo Mareike,
weil Er vermutlich genau das tun wird, habe ich die ganze Sache heute gekänzelt und starte einen neuen Versuch.
Ist bestimmt sinnvoller als auf dem Ding sitzen zu bleiben und hinterher auch noch den Deckel zahlen zu dürfen.
Schönes Wochenende
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