Testkäufer / Abmahnung bei Ebay Privat erhalten / fehlendes Impressum usw

13. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 2x hilfreich)
Testkäufer / Abmahnung bei Ebay Privat erhalten / fehlendes Impressum usw

Guten Tag,

Ich wollte 10 Druckluft-Schnellkupplungen verkaufen, die aus meinem privaten Bestand übergeblieben sind. Sie wirkten bzw waren Neu ohne Verpackung, daher habe ich Sie als Neu auf meinem Privat Ebaykonto eingestellt.

Am Montag kaufte ein "Testkäufer" eine Druckluftkupplung, dann wenig später wurden die weiteren 9 verkauft. Ich hatte mich schon gewundert, warum dass so schnell ging. Auf jeden Fall waren es "Testkäufer" von einer Rechtskanzlei. Die schrieb mich wenig später über Ebay an und teilte mir folgendes mit:

Innerhalb von 2 Werktagen wurden von XXXXXX zehn identische preisgleiche Artikel verkauft.Dabei handelte es sich um Neuware. Sie handeln damit auf gewerblicher Basis,ohne Angabe eines Impressums und einer Widerrufsbelehrung.
Alle mir vorliegenden Angaben ( Name und Anschrift des Verkäufers),angebotene Artikel und auch die getätigten Kaufabwicklungen wurden an XXXXX übermittelt.
Diese Kanzlei ist spezialisiert auf wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Begründung der kostenpflichtigen Abmahnung ist im vorliegenden Fall ein Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht.


Übrigens haben die Testkäufer die Ware per Überweisung bezahlt, ich habe dann allerdings das Geld zurück überwiesen und den Verkauf bei Ebay abgebrochen, also haben Sie die Ware nicht bekommen.

Anbei hatte ich noch weiteres Werkzeug im Angebot, teilweise zum Beispiel zwei Zangen oder 100 Schrauben usw... und vorsichtshalber gestoppt.

Ist nun alles verloren?

Danke Grüße



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Dass ein privater Verkäufer 100 oder noch mehr nicht mehr benötigte Schrauben verkauft klingt glaubwürdig.
Auch ein oder zwei Zangen sind sicher nicht zu beanstanden.
Aber bei 10 Druckluftkupplungen, die zudem noch neu sind, kommen mir ernsthafte Zweifel, weil ich mir nicht wirklich vorstellen kann, dass ein Verbraucher sich 10 dieser Teile kauft und dann nicht mehr braucht. Aber nicht vorstellen können bedeutet nicht, dass es doch so war und man es im Zweifel erklären kann.

Zitat (von maxohnenamen):
ich habe dann allerdings das Geld zurück überwiesen und den Verkauf bei Ebay abgebrochen, also haben Sie die Ware nicht bekommen.

Hieraus wird man Dir, wenn sie es darauf anlegen, einen sehr teuren Strick drehen können, denn einseitig konntest Du die Verträge nicht beenden.

Berry

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#2
 Von 
guest-12304.08.2019 14:08:26
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Was den genau für "Druckluftkupplungen"? (Achtung: Anhand der Antwort könnte man evtl. dein Konto finden)

Es gibt welche für 1 bis 2 Euro das Stück/Satz. Die nutzt man z.B. auch Schläuche von Airbrush-Pistolen schnell anzustecken. Die gibt es zwar meist Einzeln, es gibt aber sicher auch ein paar China-Verkäufer die gleich 5,6 Stück in einer Packung anbieten oder man hat mal was auf dem Flohmarkt gekauft. Das kann man evtl. noch irgendwie erklären, wobei man als Hobbymensch wohl auch nicht 10 neuwertige Dinger zuhause liegen hat.

Es gibt aber auch sicher irgendwelche Druckluftkupplungen für den KFZ, LKW oder Industriebereich. Sowas ist es nicht?


Warum hast du den Kauf den abgebrochen? Wie Benny schon sagte, an sich extrem ****** Idee. Woher weißt du, dass alle wirklich reine Testkäufer waren? Aufgrund der Umstände könnte man das vermuten, aber nur vermuten und sich nicht zu 100% sicher sein. Das sollte man aber, wenn man einfach sowas durchzieht. Am Ende war auch ein echter Käufer dabei. Auch wenn es "nur" Testkäufer waren. Spielt erst mal nicht die Rolle, es waren "Käufer".


Wie hätte man sich im Vorfeld verhalten sollen?
Wie verkauft man sowas am besten? Aus meiner Sicht sollte man immer in die Artikelbeschreibung (auch wenn wenig Leute die Artikelbeschreibung wirklich nutzen) schreiben, dass es die eigenen Gegenstände sind, wo man die her hat und warum man sie verkauft. Ich denke da wird es für solche Anwälte auch etwas schwieriger sowas durchzuziehen? Kann ich aber auch nur vermuten. Bei 10 Stück sollte man die Sachen evtl. wirklich einzeln verkaufen und über mehrere Jahre oder gleich im Pack. Am besten auch wirklich neuwertig weglassen. Schrauben, Druckluftkupplungen, Zangen? Werkzeughandel oder Privatperson? Wie viel Sachen hast du den bisher verkauft und was waren das für Sachen? (Achtung: Feind könnte mithören)

Du schreibst auch "Privat Ebaykonto", gibt es da noch ein geschäftliches? Wäre für andere auch gut zu wissen, wie die evtl. auf dich gekommen sind. Ich sehe auch öfters mal private Verkäufer, die komischerweise den gleichen Hintergrund in ihren Artikelbildern haben wie ein gewerblicher Verkäufer der sich laut Anzeige im gleichen PLZ-Bereich befindet.












0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 2x hilfreich)

Moin

Wem muss ich das denn erklären können? Es handelt sich um Bestände aus einer größeren Modelleisenbahn, durch Hobby Aufgabe.

"Neu" ist es ja in dem Fall nun ansich auch nicht, die korrekte Bezeichnung wäre eher ungenutzt. Aber das kann man bei ebay nicht anwählen. Es ist nicht unüblich, dass man in China direkt 10 oder größere Gebinde erwerben kann.

Ich erkenne das es Testkäufer sind, weil Sie aus der gleichen Strasse kommen wie die Kanzlei bzw es ist das gleiche Büro. Wenn man die Kanzlei bei Google eingibt, überschwemmen sie grade hunderte mit diesen Forderungen.

Nein, ich habe nur ein privat Konto und bin kein Gewerbetreibender, dass wollte ich damit ausdrücken.

Man kann bei Ebay den Verlauf abbrechen, wenn zum Beispiel die Ware nicht der Beschreibung entsprach oder zwischenzeitlich beschädigt wurde.

Es handelte sich auch "nur" um 50 Cent je Stück.

Ich finde das ehrlich gesagt eine Frechheit Hoch 10.



-- Editiert von maxohnenamen am 14.12.2018 06:45

-- Editiert von maxohnenamen am 14.12.2018 06:47

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von maxohnenamen):
Wem muss ich das denn erklären können?

Niemandem. Weil es gar kein "muss" zum erklären gibt.
Das einzige "muss" in dem Zuhamenhang wäre dann, das man mit den negativen Folgen leben muss.



Zitat (von maxohnenamen):
Man kann bei Ebay den Verlauf abbrechen, wenn zum Beispiel die Ware nicht der Beschreibung entsprach oder zwischenzeitlich beschädigt wurde.

Und? Damit ist der Vertrag ja noch lange nicht aufgehoben. Denn eBay steht ja nicht über dem Gesetz.

Im übrigen stimmt ja auch keiner der genannten Gründe. Und wenn sie stimmen würden, stünde noch die Möglichkeit des Schadenersatz an den Käufer im Raume.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12304.08.2019 14:08:26
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem was ich jetzt evtl. sehe, was da noch mit dran hängt. Wenn du weiterhin auf eBay "handeln" möchtest und jetzt evtl. irgendwas richtig Unterlassungserklärung kommt und gekommen ist? Wie willst du am Ende aus der Sache rausgehen? Was kannst du verkraften und was nicht?


Grundlegend gibt es drei Möglichkeiten. Das was die Kanzlei schreibt behauptet ist...
1.) "an den Haaren herbeigezogen" ,
2.) "rechtlich völlig in Ordnung" oder
3.) "irgendwas dazwischen."

Das kann man aus der Ferne mit den Infos nicht beurteilen und ich denke auch, dass wirklich Nr. 2 oder insbesondere 3 zutrifft.

Dann ist auch die Frage, was man wohl wirklich nur mit Erfahrung in dem Bereich und umfangreiche Kenntnis des Sachverhalts beantworten kann. Was wird die Kanzlei in welcher Situation machen?


Das mit den Kauf abbrechen war *******, aber da müsste man auch kreativ sein um viel Schadenersatz raus zu zaubern. Wobei der Schadenersatz evtl. nicht das Problem sein wird, sondern die Kosten für den Anwalt?



Mein subjektiver Eindruck/Verdacht ist, dass es nicht deine Modellbahn ist (wenn es überhaupt so ist). Wenn man eine Modellbahn einstellt, dann fängt man i.d.R. nicht mit kleinsten Kleinteilen an? Ich persönlich wüsste auch nicht was "Druckluftkupplungen" bei der Modellbahn sind? Es sind keine Puffer es sind auch nicht die Kupplungen zwischen den Schienenfahrzeugen. Ich wüsste auch nicht, dass die Kupplungen mit Druckluft arbeiten. Was gekuppelt wird sind beim Original die Druckluftschläuche zwischen den Schienenfahrzeugen, aber die sind bei den regulären Maßstäben entweder gar nicht oder als winziges Teil von der Lok/Waggon dargestellt (was man noch selber kleben muss). Ich hab noch nie gehört, dass das Jemand als Druckluftkupplung bezeichnet hat. Ich würde gar nicht auf die Idee kommen das zu verkaufen/zuerst einzustellen, weil man das nicht schwer/los bekommen würde. Mich würde persönlich auch mal interessieren was du konkret meinst. Auch die Aussage, dass man da ganze Gebinde aus China kaufen kann. Von den großen Herstellern kommt eigentlich Niemand aus China (auch wenn dort teilweise produziert) und für einzelne Modelle ist aus meiner Sicht die Nachfrage gar nicht da, dass da in China Jemand produzieren sollte. Das muss doch schon Gartenbahn oder was Spezielles gewesen sein? Solche Kupplungen verkauft man doch nicht ernsthaft einzeln. Kommt mir etwas suspekt vor. Edit: Oder ich hab das ganze als Metapher nicht erkannt.



Ich denke der größte Gewinn aus der Sache wäre, wenn man genau analysiert was schief gelaufen sein könnte. Es mag eine Frechheit sein, aber Frech sein kann jeder. Ist nur die Frage ob er damit Recht hat oder nicht. Am besten gar keine Situation entstehen lassen, wo man frech sein sollte.































-- Editiert von Jasmin91 am 14.12.2018 22:00

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