Tickets (Fußball) und die Folgen

5. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
mubbelbubbel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Tickets (Fußball) und die Folgen

Hallo,

ich habe über eine extra hierfür angebotene Plattform des FC Bayern München Karten verkauft zum Originalpreis fürs Spiel gegen Schalke 04.

Kurz vorweg: Laut AGB des FCB wird gegen Schwarzmarkthandel und Wucherpreis rigoros vorgegangen. Es wurden ebenfalls einige Ticketagenturen "hochgenommen" und Mitglieder gelöscht aufgrund dieses Vergehens.

Es waren Tickets, die ich zum Einkaufspreis + Versand weiterverkauft habe an eine Ticketagentur, was nach Aussagen der FCB Hotline über die fcb.de-Forumsplatform in ORdnung ist.

Über dieses Forum hatte mich der Eigentümer angeschrieben und meinte, dass er Interesse hätte an meinen Tickets. Daraufhin hatten wir uns geeinigt und er wollte das Geld überweisen.

Es kam mehrere Tage keine Reaktion, bis ich nachgefragt habe und von ihm kam "mit Leuten, die ständig nerven, mache ich keinerlei Geschäfte". Daraufhin habe ich die Sache als erledigt betrachtet, habe ihm dies per Email mitgeteilt und es war für mich erledigt. Die KArten gingen an einen anderen Interessenten.

Stutzig wurde ich bei meinem nächsten Bankkontoauszug, da hier eine Überweisung dieses Herrn, der die KArten nun nicht bekommen hatte, erschien. Leider hat er sich nicht auf Rückfrage gemeldet, dass ich ihm das Geld hätte rücküberweisen können. (es war ja sein Geld, aber ohne Kontonr kann ich nichts tun)

Vorgestern flatterte dann ein Brief ins Haus mit der unverschämten Forderung, dass ich ihm zu Schadenersatz verpflichtt bin. Er hätte gerne, da er dieses Ticket ja weiterverkaufen wollte, die höheren Kosten, die er nun hatte, weil er ja ein anderes Ticket für dieses Spiel kaufen musste, ersetzt. Für einen Wert von 80€ verlangt er nun 2x80€ SE.

Nochmals ein Hinweis:
die ganzen Gespräche sind via Email gelaufen, es ist ein vertrauensbasierendes System. Ich hatte ihm zugesagt, dass er 2 Tickets bekommt. Dann kam am Tage seiner Überweisung(!) die Mail mit dem Satz, er mache mit mir keine Geschäfte. (s.o.)
Daher habe ich geantwortet, dass ich dann anderweitig verkaufe. Hab die Überweisung von ihm erst später gesehen, da ich auch nicht mehr damit gerechnet hatte.

Ist es überhaupt ein rechtswirksamer Vertrag per Email? Wenn ja unter welchen Bedingungen?
Ist das Vertragsverhältnis durch seinen Satz nicht hinfällig?

Ich wäre ja bereit, das Geld zu überweisen, jedoch eben ohne den Schadenersatz, da er keine Anstalten gemacht hatte, das Geld zurückzu verlangen. Kann jmd nen Hinweis geben bzw. mich bestätigen, dass das nicht ganz rechtens ist, was er macht?

Gruß & Danke mubbelbubbel

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mubbelbubbel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist ein Vertrag per MAil gültig?
Ist obiges Zitat ein Rücktritt vom KV?
Hätte er mich nicht evtl vor der Anzeige auf dem Postwege mahnen müssen?

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#2
 Von 
robo
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 2x hilfreich)

Vertrag per Mail ist gültig.
Meiner Meinung nach ist seine Mitteilung ein Rücktritt vom Vertrag (eindeutiger geht es wohl kaum).
Die letzte Frage verstehe ich nicht. Hat er Anzeige erstattet?

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#3
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Das würde ich abhacken und ihm einfach 80,- Euro zurücküberweisen. Dann schreibst Du ihm: "Nachdem Sie mir Ihre Bankdaten mitgeteilt haben erstatte ich Ihnen den Kaufpreis der FCB Tickets zurück. Sie hatten am x.x.2006 den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, wie ich Ihnen bereits bestätigt habe." Kopie der Mail dazu, fertig.

Gut für Dich wäre, wenn der Geldeingang auf Deinem Konto nach dieser gesendeten email liegt.

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#4
 Von 
mubbelbubbel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Da bin ich ja beruhigt, dass ich aus den Recht-Vorlesungen im Rahmen meines Studiums doch noch einige Basics mitgenommen habe. So hatte ich mir das gedacht.

"Die letzte Frage verstehe ich nicht. Hat er Anzeige erstattet? "

Ja, er wurde "belangt" von einem, der ihm die Tickets abkaufen wollte. Aufgrund meines gescheiterten Vertrags mit ihm, konnte er nicht dem Käufer senden bzw. musste über Ebay o.ä. Karten besorgen, daher die Schadenersatzforderung von 2x80€.

Diese ist für mich jedoch unberechtigt und sowieso überzogen, da sein Schaden nicht in der Höhe war.

Habe ihm heute einen Brief (Einschreiben + Rückschein) gesendet mit Scheck über die 90€ und Hinweis auf seinen Rücktritt + E-Mail mit seinem Zitat dazu.

Hat noch wer Anmerkungen? Andere Ansichten?
Wenn das alle so sehen wie ihr, kann ich mich ja wieder beruhigen. :-))

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#5
 Von 
mubbelbubbel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm jetzt kam gestern per Fax, dass er die Anzeige durchziehen möchte.

Welche Aussichten hat er dabei? Erfahrungswerte?
Was sollte ich beachten?

Meine Rechtsschutz-Selbstbeteiligung liegt halt bei 150€. Allein das Risiko zu verlieren, macht mir Angst, da für mich als Student das alles viel Geld ist!

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#6
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Mubbelbubbel,


zuerst würde ich dem netten Herren schriftlich (am besten in einer eindeutig nachweisbaren Form, sprich Einschreiben mit Rückschein) mitteilen, daß kein weiterer Kontakt in irgendeiner Form durch den Fordernden selbst gewünscht wird.

Sofern er etwas mitzuteilen hat, soll er dies bitte entsprechend über den von ihm zu beauftragenden Anwalt tun.

Keine Reaktion mehr auf Mails, Faxe o.ä., egal was er schreibt, aber die entsprechenden Schreiben gut aufheben.

Jedes Schriftstück, das der nette Mensch in der Folge über einen Anwalt verfassen läßt, kostet erstmal sein Geld...aber ob ein Anwalt diesen Fall auf Grund der geschilderten und m.E. eindeutigen Rechtslage überhaupt annimmt, erscheint mir sehr fraglich.


MfG,

der Ritter

-----------------
"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"

-- Editiert von DerRitter am 09.04.2006 16:55:07

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