Hallo zusammen,
ich habe leider ein Problem und würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte. Habe letzten Mittwoch am 12.08. Tickets für ein Konzert verkauft welches heute stattfindet (18.08.) da meine Begleitung leider verhindert ist.
Der Käufer kam direkt aus Hamburg, ich komme aus der Nähe von Hamburg (ca. 1 Std mit dem Auto). Deshalb war eine Abholung nicht möglich und wir haben die Tickets als Einschreiben versandt. Die Zahlung erfolgte am Donnerstag, ich habe einen Screenshot als Überweisungsbestätigung akzeptiert. Donnerstag war ich leider zu spät bei der Post, deshalb bin ich direkt Freitagvormittag in die nächste Stadt gefahren und hab dort das Einschreiben abgegeben (ich habe kein eigenes Auto und die Post hat auf dem Dorf nicht gerade die besten Öffnungszeiten).
Laut Sendungsverfolgung war die Sendung auch noch direkt am Freitag im Logistikzentrum in Hamburg.
Am Samstag meldete sich der Verkäufer, dass das Einschreiben noch nicht da sein, die Post in Hamburg montags keine Briefsendungen bearbeitet und er Dienstag kein Einschreiben mit Rückschein annehmen könnte, es würde also nur noch angekommen wenn es ein Einwurfeinschreiben sei.
Versendet habe ich als Einwurf ohne Rückschein (von mir aus), aber ich war ein wenig geschockt, dass ich darüber jetzt erst informiert wurde. Hätte ich das gewusst, hätte ich nur eine Expresssendung akzeptiert.
Das ich nicht direkt am Donnerstag verschicken konnte war natürlich doof gelaufen, aber es war ja bereits am Freitag in Hamburg und hätte es mMn bis Dienstag nach schaffen müssen.
Jetzt will der Käufer, dass ich ihm den Betrag zurück überweise da er sich neue Tickets besorgen muss. Die Tickets liegen immer noch im Logistikzentrum in Hamburg. Ich weigere mich aber einfach so die volle Haftung zu übernehmen. Ich habe die Tickets rechtzeitig zur Post gebracht, und wusste nicht mal, dass es Einschränkungen beim Versand gibt (bestimmtes Einschreiben) oder dass die Post in Hamburg montags gar keine Briefsendungen bearbeitet.
Über Hilfe wer im recht ist würde ich mich freuen.
LG Sandra
Tickets nicht angekommen, Privatverkauf
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
s. § 447 BGB
.
Käufer (beim Privatverkauf) trägt das Versandrisiko (Ausnahme: andere vertragl. Vereinbarung).
Den Auszug habe ihm zukommen lassen, da er der Meinung ist, egal ob Privatkauf oder Gewerblich, der Verkäufer muss sicher stellen das alles rechtzeitig ankommt, schließlich hat er dafür den Versand bezahlt. Auch hätte ich mich informieren müssen dass die Post bei einem Einschreiben 10 Tage Zeit hat und ein Expresseinschreiben (was ich bei der Post nicht mal finden konnte) nehmen müssen.
Ich habe ihm gesagt, ich verschicke per Einschreiben, habe ich gemacht. Besonders gemein fand ich aber, dass mir im Nachhinein mitgeteilt wurde, dass die Post montags nichts austeilt und er heute gar nicht zuhause ist um das Einschreiben anzunehmen und ich hoffentlich ein Einwurfeinschreiben gewählt habe.
Genau genommen wollte er also die Ware binnen zwei Tagen haben ohne dies mit mir zu besprechen, weil es seiner Meinung nach mein Risiko ist.
Vielen Dank, für den Auszug.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Am besten die Kommunikation mit dem Käufer einstellen.
Vielen Dank, werde ich machen. Also stimmt der Vorwurf, dass ich bei dem Verkauf der Tickets dafür sorge zu tragen hätte das sie rechtzeitig ankommen nicht?
Es fällt mir etwas schwer dies zu ignorieren da er mir mittlerweile mit dem Anwalt droht.
Hallo,
prinzipiell kann ich dem schon gesagten nur zustimmen.
Jedoch bleibt eine Frage etwas offen, hast du deinem K evtl zugesichert am Donnerstag noch zu versenden? Wenn ja, dann könnte dies noch zu einem Problem werden, da du erst am Freitag gesendet hattest!
MIt Anwälten kan ein Jeder drohen...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
22 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
14 Antworten
-
47 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten