Tickets über Ebay Kleinanzeigen

25. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.10.2013 13:28:48
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 20x hilfreich)
Tickets über Ebay Kleinanzeigen

Hallo zusammen, ich fasse mich kurz und hoffe dabei, dass ihr mir helfen könnt.

Ich habe 2 Fussballtickets über Ebay-Kleinanzeigen gekauft. Dabei handelt es sich um einen Betrag von ca. 1.000 Euro. Der Verkäufer meinte, er schicke die Tickets, die ich per Paypal bezahlt habe, innerhalb von 7 Werktagen. Nun sind 4 Wochen vergangen und die Tickets sind noch nicht da. Reagieren will er auch nicht auf die Emails.

Kann ich hier meinen Käuferschutz (Paypal) nutzen? Wenn ja wie? Oder habt ihr andere Vorschläge? Danke im Voraus für eure Antworten.


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Kann ich hier meinen Käuferschutz (Paypal) nutzen? Wenn ja wie?


Hier ist ein Rechtsforum und nicht die PayPal-Webhilfe. Guck doch einfach mal bei eBay-Kleinanzeigen in die Hilfeseiten.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Khryztynna am 25.04.2012 12:03

Hier ist ein Rechtsforum und nicht die PayPal-Webhilfe.
Das ist durchaus korrekt, aber die Frage wäre doch schnell beantwortet..

quote:
von Mert1987 am 25.04.2012 10:48

Kann ich hier meinen Käuferschutz (Paypal) nutzen? Wenn ja wie?

Paypal-Käuferschutz greift nur und ausschließlich bei der ebay-Auktionsplattform. D.h. dass die Kleinanzeigen nicht abgedeckt sind.

quote:
von Mert1987 am 25.04.2012 10:48

Oder habt ihr andere Vorschläge?

Wenn du die Adresse des VK hast, dann schick ihm ein Einschreiben mit Fristsetzung (ca. 14 Tage). Wenn diese verstrichen ist, ab zum Anwalt!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

-- Editiert radfahrer999 am 25.04.2012 12:19

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

im Prinzie hat radfahrer999 recht, jedoch bevor mal zumAnwalt geht, sollte man auch noch etwas abklären. Wurdendie Tickets abgesendet und derVK kanndas auch belegen, geht das Versandrisiko auf den K über. Sollten die Tickets dann auf dem Versandweg verlorengegangen sein, muss sich K drum kümmern...

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von lesen-denken-handeln am 25.04.2012 19:51

Sollten die Tickets dann auf dem Versandweg verlorengegangen sein, muss sich K drum kümmern...

Gute Ergänzung!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PayPal Webhilfe
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Mert1987!


Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal.

Mit dem PayPal-Käuferschutz können Sie unbeschwert einkaufen. Denn: Wir helfen Ihnen eine gemeinsame Lösung mit dem Verkäufer zu finden, wenn Ihr Artikel nicht versendet wurde oder ein Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Und: Wenn wir einen Antrag auf Käuferschutz zu Ihren Gunsten entscheiden, erstatten wir Ihnen den Zahlungsbetrag – sogar in unbegrenzter Höhe.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Konflikt oder Antrag auf Käuferschutz zu eröffnen. Wenn Sie Ihren Artikel auf ebay.de oder einer anderen eBay-Plattform gekauft haben, können Sie den Konflikt über Ihr eBay-Mitgliedskonto unter „Probleme klären" melden. Sollten Sie Ihren Artikel über eine andere Website oder einen Onlineshop gekauft haben, eröffnen Sie den Konflikt direkt über PayPal.

Wie funktioniert's?

Schritt 1: Ab dem Zeitpunkt der Zahlung haben Sie 45 Tage Zeit, Ihr Problem bei uns zu melden. Das machen Sie direkt in Ihrem PayPal-Konto über die Schaltfläche "Konfliktlösungen". Dort haben Sie die Möglichkeit, sich direkt mit dem Verkäufer über die entsprechende Transaktion auszutauschen. Dabei sind wir noch nicht involviert.

Schritt 2: Sollte der Dialog mit dem Verkäufer ergebnislos verlaufen, können Sie uns innerhalb von 20 Tagen einschalten. Das tun Sie, indem Sie einen Antrag auf Käuferschutz stellen. Wir übernehmen dann den Fall und prüfen Ihren Antrag.

Was muss ich bedenken?

Der Artikel muss mit PayPal bezahlt worden sein.


Was ist nicht abgedeckt?

• Dienstleistungen und sogenannte immaterielle Güter (zum Beispiel Geschenkgutscheine oder Downloads), sowie Sonderanfertigungen
• Artikel, die nicht auf dem normalen Postweg versendet werden können (zum Beispiel Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge)


Wir hoffen, Deine Frage damit beantwortet zu haben.
Bei weiteren Fragen helfen wir Dir gerne weiter.


Viele Grüße,
PayPal-Webhilfe

--
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Sie an der Endung „@paypal.com".
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Société en Commandite par
Actions. Eingetragener Firmensitz: 22-24 Boulevard Royal, L-2449
Luxembourg, RCS Luxembourg B 118 349.




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