Transportschaden DPD - Was passiert, wenn der Verkäufer den Schaden nicht rechtzeitig meldet?

22. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
StefChri
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Transportschaden DPD - Was passiert, wenn der Verkäufer den Schaden nicht rechtzeitig meldet?

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit einem Ebay-Kauf. Ich habe einen Artikel erstanden (Wert ca. 120€) der gestern von DPD "geliefert" wurde. Eigentlich wurde er nicht ordnungsgemäß zugestellt sondern ohne Unterschrift oder ähnliches im Treppenhaus abgestellt. (Handwerker im Haus - Haustür steht offen)

Ich habe nun mit DPD telefoniert um mich bzgl. der weiteren Vorgehensweise zu erkundigen. Lt. deren Aussage muss der Verkäufer den Schaden innerhalb 6 Tage bei DPD melden. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen.

Den Schaden habe ich gestern per e-mail dem Veräufer gemeldet und Ihn über die notwendige Vorgehensweise informiert. Leider habe ich bisher noch keinerlei Antwort erhalten.

Was passiert, wenn der Verkäufer den Transportschaden nicht rechtzeitig meldet? Muss dieser dann haften?

Was passiert wenn der Verkäufer den Schaden meldet aber DPD wg. Verpackungsmangel eine Regulierung ablehnt?

Kann ich DPD belangen, da das Paket nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde? Der Schaden kann ja ebensogut nach dem Abstellen des Pakets im Treppenhaus eingetreten sein. (z.B. Handwerker stößt Paket versehentlich die Treppe runter und stellt es klammheimlich zurück...)

Wie soll ich mich nun verhalten um nicht am Schluss auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

Gruß

Stefan

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Handelt es sich hierbei um einen gewerblichen Verkäufer oder um einen Privaten?

- Die Frage der Haftung kann nur dann geklärt werden -

Privat-VK : Sie haften für den Transport-Schaden, da mit Übergabe an den Spediteur, die Gefahrenübergabe an Sie übergeht. Sie haben jedoch einen Anspruch auf Abtretung der Schadensersatzansprüche ( gegen den DPD) und Übersendung der Unterlagen, die die ordnungsgemäße Versendung beweisen. (vgl. § 447 BGB )

gewerblicher VK : Das Privileg aus § 447 BGB ist gemäß § 474 Abs. 2 BGB aufgehoben! Das Versandrisiko trägt in diesem Fall der Unternehmer. Auf gut deutsch: Sie haben den VK auf den Transportschaden aufmerksam gemacht (am Besten per Einwurf-Einschreiben wiederholen), und haben somit Ansprüche gegenüber Ihrem Verkäufer.

Für beide Fälle hat m. E. der Fahrer des Spediteurs jedoch fahrlässig gehandelt, und die Versendung nicht vertragsgemäß übergeben - meines Wissen sind Pakete bei DPD immer versichert und werden sollten nur gegen Unterschrift an den Empfänger übergeben werden. (Also: Abliefernachweis anfordern ;) oder anfordern lassen)

Verpackungsmangel? Wie das denn? In diesem Falle würde Ihr Verkäufer in beiden Fällen (also sowohl Privat, wie auch Gewerblich) haften, da fahrlässige Vertragserfüllung!

-----------------
"Nützliche Infos auch auf:

http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen"

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#2
 Von 
StefChri
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um einen privaten Verkauf. Leider hat sich der Verkäufer noch nicht bei mir gemeldet.

DPD hat in seinen AGB folgeden Passus:

9.4 Die über die Haftung hinausgehende DPD Versicherung besteht allein zugunsten des Auftraggebers. Hieraus resultierende Ansprüche können nicht an Dritte abgetreten werden.

Folglich bringt mir eine Abtretung nichts. Was kann ich tun, wenn der Verkäufer den Schaden nicht meldet und versucht die Sache auszusitzen?

Gruß

StefChri

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
StefChri
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie funktioniert eigentlich das mit den Smilies? Ich wollte in meinem ersten Posting eigentlich kein Smily setzen! Der Kaufpreis der Ware betrug 120€ der Wert deutlich mehr!

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