Transportschaden DPD - wie weiter vorgehen?

15. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
grüner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Transportschaden DPD - wie weiter vorgehen?

Hallo,

ich habe einen stabilen Stahlblechwerkzeugkasten (Stack-On) ersteigert und von einem Fachhädler in der Original-Verpackung zugeschickt bekommen. So weit so gut! Leider passte das gute Stück nicht in meinen Kofferraum, also Fotos gemacht und bei ebay eingestellt. Zwar als neu (nur kurz ausgepackt) aber mit dem Hinweis auf eine Privatauktion. Der Käufer hat das gute Stück dann auch recht günstig bekommen, aber OK. Überweisung eigetroffen - Versand per DPD im Originalkarton, mit Original-Styroporteilen. Nach zwei Tagen schreibt mir dere Käufer eine mail, dass ein Transportschaden nach dem Auspacken der Ware festgestellt wurde Stahlblechkasten total verzogen. Fotos hat er mir auch zugemailt. Also hab ich den Schaden bei DPD gemeldet. Diese haben die Übernahme abgelehnt da es sich um eine Verkaufsverpackung handeln soll. Wie schon gesagt, ich hab den Originalkarton verwandt.
ALso hab ich Widerspruch eingelegt. Nun hat mir der Käufer eine Frist von einer Woche gesetzt, in der ich einen Ersatzartikel liefern soll, den Kaufbetrag möchte er nicht wiederhaben.
Ich hoffe noch auf Übernahme der Kosten durch DPD!
Doch wie ist hier die Rechtslage?
Vielleicht kann mir jemand wieterhelfen! DANKE!

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Da du als Privatperson verkauft hast, liegt das Versandrisiko beim Käufer, solange man dir nicht ungenügende Verpckung nachweißt. Das dürfte aber bei einer Originalverpckung mit styroporeinlagen kaum möglich sein. Daß sich Versandunternehmen dennoch querstellen, ist leider die Regel. Da würde ich nicht nachgeben, im Zweifelsfall mit Anwalt herangehen.

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#2
 Von 
grüner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort,
wie schauts denn aus wenn DPD den Schaden bezahlt. Kann ich dann denn Betrag zurückerstatten oder muss ich Ersatz leisten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Natürlich kannst du den Betrag zurücküberweisen, auf Erfüllung kann er dich wie gesagt schon deshalb nicht verklagen, da du deine rechtlichen Pflichten mit der Abgabe der Ware bei der Post erfüllt hast.

Im Grunde ist es eine abstruse Situation. Du bist eigentlich fein heraus. Der einzige, der noch Ansprüche hat ist der Käufer. Der kann sie aber nicht direkt gegen DPD richten, da du deren Vertragspartner bist. Eigentlich frage ich mich, warum du dir übergroße Mühe machen solltest, das Geld von denen wiederzubekommen. Diese Rechtslage habe ich nie richtig verstanden. Vielleicht mag hier noch jemand anders helfen!

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