Transportschaden Monitor Versand!

20. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
TheRightWay
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 10x hilfreich)
Transportschaden Monitor Versand!

Hallo,

heute meldet sich ein Käufer bei mir und sagt, dass der Monitor defekt angekommen sein. Ich habe vorher schon 2 dieser Monitore verschickt und beide sind im top Zustand angekommen. Jetzt meint der Käufer, dass ich Ihm den kompletten Auktionsbetrag (inkl. Versand) zurücküberweisen soll und dhl sich bei mir meldet?!

Normalerweise ist die Gefahr ab Abgabe des Paketes doch auf den Käufer übergegangen, oder?

Mit freundlichem Gruß
Kühnel

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Verkaufen Sie privat oder gewerblich?
Versand versichert oder unversichert?
Evtl. Link zur Auktion?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Ohne diese Informationen kann dies nicht geklärt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Was heißt defekt?
Bildröhre zerbrochen, Rahmen gerissen?
Oder nur eben kein Bild?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheRightWay
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 10x hilfreich)

wurde versichert als freeway spezial paket verschickt. bin privat.

hier der link:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=140085744185&ru=http%3A%2F%2Fsearch.ebay.de%3A80%2Fsearch%2Fsearch.dll%3Ffrom%3DR40%26satitle%3D140085744185%26fvi%3D1

folgendes hat mir der käufer geschrieben:

"Hallo,
ich habe soeben den PC - Monitor bei einer Postfiliale als Schadensanzeige gemeldet.

Dort wurde mir Folgendes mitgeteilt:

1.Die Sendung wird zur Schadensbeurteilung von der Postfiliale an das zuständige Paketzentrum gesandt. Dort wird der Schaden beurteilt.

Da Sie der Versender sind und es als versichertes Paket versendet haben, steht nur Ihnen und nicht mir, die entsprechende Versicherungssumme, im Fall einer für Sie positiv ausfallenden Beurteilung, zu.
Dazu gibt es eindeutige Definitionen, die in den DHL Grundsätzen zu erlesen sind.

2.Nach der Beurteilung wird die Sendung mit einem Protokoll entsprechend, an den Absender geschickt.

Es stimmt insofern nicht, dass dies meine Ware ist, da ich sie aufgrund des Schadens den das Gerät durch den Transport davon trug, nicht angenommen, sondern reklamiert habe. Aus diesem Grund habe ich den Schaden auch sofort nach dem öffnen des Pakets, unter der Durchgabe der Stricodenummer, einem DHL Service-Mitarbeiter telefonisch mitgeteilt.

3.Als Auftraggeber der Sendung erhält der Absender vom DHL Servicecenter abschließend die Rückmeldung zur Reklamationsbearbeitung. Das sind Sie.

Die Bearbeitung der Schadensanzeige kann ca. 14 Tage in Anspruch nehmen.

Da Sie der Ansprechpartner für die DHL sind und nicht ich und darüber hinaus für die Verpackung
verantwortlich sind, sowie bei Erstattung der Versicherungssumme der begünstigte sind, sehe ich mich nicht weiter als Verantwortlichen.
Ich habe meine Aufgabe soweit damit erfüllt, dass Ihnen Ihre Unkosten gegebenenfalls rückerstattet werden können, und erwarte nun von Ihnen die Rückerstattung des von mir überwiesenen Kaufpreises, in Höhe von 99,00€.

In jedem Fall würde ich mein 14tägiges Umtauschrecht in Anspruch nehmen.

Da Ihnen das Gerät ja zurückgesendet wird, hoffe ich, dass Sie sich mit einem Bild begnügen. Ich bin zwar kein Forensiker, aber ich gehe davon aus das der Karton aus mindestens einen Meter Höhe auf die Seite zu Boden stürzte. Entweder glitt er dem Zusteller aus der Hand oder aber aus einem Regal oder Ähnlichem.
An dem Karton selbst waren außer Griffspuren keinerlei Schäden zuerkennen. Der Monitor selbst scheint auch schief zu sein. Ich glaube, dass das innere Metallchassis durch die Wucht des Aufpralls verzogen ist."

was soll ich nun machen?
hab nur angst, dass sich die post quer stellt, obwohl das ja im grunde eindeutig ist, da das paket wohl wirklich runtergefallen ist (der käufer hat mir ein bild des kaputten monitors geschickt).

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Warte ab, was DHL meint.
Wenn die dafür gerade stehen, gibst du ihm das Geld zurück.
Wenn nicht, und du sicher bist, den Monitor ausreichend verpackt zu haben, würde ich nichts zurück erstatten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Was labert der von Umtauschrecht. Kann er nicht lesen?

Diese Auktion erfolgt unter Ausschluss von Garantie, Gewährleistung und Rückgaberecht! ...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "ich habe soeben den PC - Monitor bei einer Postfiliale als Schadensanzeige gemeldet."

> "nicht angenommen, sondern reklamiert habe. Aus diesem Grund habe ich den Schaden auch sofort nach dem öffnen des Pakets, unter der Durchgabe der Stricodenummer, einem DHL Service-Mitarbeiter telefonisch mitgeteilt."

Er hat doch erst nach dem auspacken festgestellt, das etwas defekt ist, oder? Also hat er die Ware doch angenommen!! Was schreibt er von "nicht angenommen"?

Die einzige Frage bleibt, hast du den Monitor entsprechend verpackt? Wenn ja, hast du deinen Teil erfüllt (sicher verpackt und versichert verschickt).
Wenn DHl den Schaden ersetzt, gibst du das Geld dem K weiter. Aber ansonsten, das ist meine Meinung, hat der K pech gehabt. Warum solltest du den Schaden ersetzen, wenn dich keine Schuld trifft?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TheRightWay
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 10x hilfreich)

ich habe den monitor gut verpackt. habe vorher schon 2 stück davon verschickt gehabt und beide sind heil angekommen (dafür habe ich auch schon die positiven bewertungen erhalten).

was soll ich dem käufer jetzt antworten?

steht dazu irgendwas im bgb worauf ich mich berufen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TheRightWay
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 10x hilfreich)

Soll ich Ihm sagen, dass er es mit der Post klären muss?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Nein, der Empfänger kann kaum etwas mit der Post machen, das Geld muss an dich gezahlt werden, deshalb musst du daran arbeiten.


Tipp: Antworte auf seine Mails nicht und sende keine Lesebestätigungen, dann hat er auch keine Beweise, dass die Fristen bzw. Mahnungen an dich eingegangen sind. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

@ keinname123

Soweit ich weiss, liegt der Zugang vor, sobald die mail auf dem Server zum download bereit liegt. Ob sie dann tatsächlich geöffnet wird, ist irrelevant.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Ja, ich vermute mal, dass der Käufer die Mails nicht über ebay sendet oder über Unstimmigkeiten (ebay-Streiffall).

Die Mail unter gesendet reicht meiner Meinung nicht aus.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Ich weiss jetzt nicht genau, wie weit man das beeinflussen kann.

Jedoch kommt eine mail doch nur in den "Gesendet"-Ordner, wenn sie auch tatächlich rausgegangen ist. Und durch die email-Adresse ist nachweisbar, dass sie an einen funktionierenden Account geschickt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Mails, wer zwingt dich, deinen Mailaccount berhaupt abzufragen?
Mails haben meiner Meinung nach keinen Beweischaracter.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

@ MarkusMa

Für den Zugang einer Willenserklärung reicht die Möglichkeit der Kenntnisnahme. Und bei einem - für diesen Vertrag bereits genutzten Kommunikationsweg - besteht diese.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
TheRightWay
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 10x hilfreich)

und was soll ich nun machen? die mails von ihm hab ich gelesen. wird sich die post bei mir melden? eigentlich ist doch die gefahr aber dem verschicken der waren auf ihn übergegangen?! somit hab ich doch keine pflicht, ihm etwas zu erstatten (außer ich hätte das paket unzureichen verpackt) was aber nicht der fall ist. da es seine ware ist, muss er das doch mit der post klären?

wird die post mich noch anschreiben?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Bei einem Privatverkauf geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson auf den Käufer über.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Ja, aber diese Mails kann so leicht manipulieren, auch unter dem gesendeten Ordner. Vor allem bei Outlook ist es gar kein Problem, den Empfänger einfach zu ändern.

Per Postweg reicht der Beleg per Einschreiben auch nicht gleich aus, es muss nachgewiesen werden, dass der Brief auch ankam. Nicht alle Einschreiben-Sendungen kommen an.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

@KleinerJurist:
> "Bei einem Privatverkauf geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson auf den Käufer über."
Na ja, gilt aber auch nur, wenn die Ware entsprechend verpackt wurde.

Aber wenn ich mir sicher wäre, das die Ware richtig verpackt war, würde ich auch nicht einsehen, die defekte Ware zurückzunehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
TheRightWay
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo,

hab das paket zurück erhalten. im schreiben steht:

äußerer zustand:

-unversehrt und offen

das teil is nicht unversehrt!!

die meinen, dass die innen- und aussenverpackung nicht ausreichen war! inhalt nicht ausreichend durch federnde stoffe gegen druck, stoß, fall geschützt!

was kann ich jetzt tun? ich seh das nicht ein, da 2 andere monitore mit der gleichen verpackung unversehrt angekommen sind, weil diese nicht rumgeworfen wurden! wo reicht man da wieder spruch ein? wo kann man die agb für verpackungsbedingen anschauen?

die post ist echt das letzte!!!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "ch seh das nicht ein, da 2 andere monitore mit der gleichen verpackung unversehrt angekommen sind"
Tja, wenn andere betrunken Auto fährst und nur du erwischt wirst und den Führherschein abgeben mußt, siehst du das dann auch nicht ein?

Die Verpackung muß ausreichend sein, bei den 2 anderen hattest du ja evtl. Glück gehabt.
Lade doch mal ein Bild von dem Teil (Verpackung und Monitor) irgendwo hoch, evtl. kann man dann mehr sagen. Aber klar ist auch, das das Transportunternehmen erst mal versuchen wird, dir die Schuld ("unzureichende Verpackung") zu geben.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
TheRightWay
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo,

kann ich dann jetzt widerspruch einlegen? wenn ja wie und was soll ich schreiben? da ja wie gesagt im schreiben steht, dass der äußere zustand unversehrt sei, was aber nicht der fall ist!

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12312.07.2010 10:23:28
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12312.07.2010 10:23:28
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.897 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen