Transportschaden (Schuld des VK), muss ich ....

9. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)
Transportschaden (Schuld des VK), muss ich ....

Hallo,
eigentlich lächerlich, aber ich habe einen 9 Euro Artikel bei Eby ein Schraubendreherset gekauft und dieses war schlecht verpackt:
Der "Koffer", in denen die Schraubendreher ordentlich/schön plaziert sind, ist zerbrochen. Da die Schraubendreher (Torx-Set) für Unterwegs gedacht sind, war der Kaufgrund diese Box mit Klarsichthülle.

Jetzt verlangt der VK, das ich zur Prüfung den Artikel per Paket an ihn zurücksende, nach Prüfung wird er mir dann den Kaufpreis und ggf Porto erstatten.

Wegen 9 Euro soll ich nun 45 Minuten Zeit aufbringen, um das Teil zur Post zu bringen (verpacken, Weg, warten, Rückweg; plus Kosten für Fahrkarte für Bus ...?)
Kann ich auf Abholung durch "ihn" bestehen und auch vorab die Rücksendungskosten einfordern (unfreie Rücksendung hat er abgelehnt)

Ein Foto vom Schaden habe ich im direkt zugemalit ....

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Jetzt verlangt der VK, das ich zur Prüfung den Artikel per Paket an ihn zurücksende <hr size=1 noshade>


Wenn du einen Mangel reklamierst, dann hat der VK natürlich das Recht auf Prüfung und ggfs. Nachbesserung.

quote:<hr size=1 noshade>Wegen 9 Euro soll ich nun 45 Minuten Zeit aufbringen, um das Teil zur Post zu bringen (verpacken, Weg, warten, Rückweg; plus Kosten für Fahrkarte für Bus ...?) <hr size=1 noshade>


Es gibt zwar Zumutbarkeitsgrenzen (für den K) bei der Nacherfüllung, aber damit wäre eher sowas gemeint wie "wegen eines kleinen Kratzers den 1500-Kilo-Whirlpool zum VK zurücktransportieren lassen".

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich auf Abholung durch "ihn" bestehen <hr size=1 noshade>


§439 II BGB ist eigentlich nur so zu interpretieren, daß der Rückversand Leistung des K ist (der VK muß nur die Kosten übernehmen).

Abgesehen davon hätte nach §439 IV BGB der VK sowieso Anspruch auf Rückgewähr bei Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Auch diese Formulierung läßt erkennen, daß der Gesetzgeber in §439 II BGB bei "Aufwendungen tragen" nicht die Durchführung des Rücktransportes meinte.

-- Editiert JenAn am 09.03.2015 12:11

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Ich sage ja nur ungerne Hermes, aber deren Annahmestellen gibt es ja wohl an jeder Ecke. Nur so als Idee.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Und die "Postshops" vermehren sich auch rasant.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

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