Hallo!
Ich habe bei eBay einen Computer als Privatperson verkauft und dieser ist mit beschädigtem Gehäuse beim Käufer angekommen.
Dieser hat mir eine Mail geschrieben und teilte mir mit, dass der Computer mit Verpackung zur Begutachtung bei der Post ist und von dort dann zu mir zurückgeschickt werden wird und bittet mich, den Kaufbetrag zurückzuerstatten.
Wie ist nun vorzugehen - ist dieser Ablauf so richtig?
Woher weiß ich, dass der Rechner wirklich bei der Post ist und ist und geht das Versandrisiko nicht eigentlich mit Abgabe des Pakets auf ihn über?
Transportschaden
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Wenn der Computer als Paket verschickt wurde, muss die Post für den Schaden aufkommen.
Da der Vertrag zwischen Ihnen und der Post abgeschlossen wurde, müssen Sie auch die Ansprüche geltend machen, (oder an den Käufer abtreten).
Ich denke es ist leicht einzusehen, dass der Käufer nicht für beschädigte Ware bezahlen will, und schon gar nicht, wenn diese Ware versichert ist.
Grundsätzlich würde ich das Geld aber erst dann zurücküberweisen, wenn der PC wieder eingetroffen ist.
Wenn der Computer als Paket verschickt wurde, muss die Post für den Schaden aufkommen
Wenn die Prüfung bei der Post eine *unsachgemäße Verpackung* ergeben sollte(was sehr häufig der Fall sein soll) wird von denen nichts erstattet.
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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
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Korrekt. Meistens entsteht ein Transportschaden aufgrund unzureichender Verpackung. Ist das der Fall, dann zahlt natürlich der Verkäufer den Schaden.
Viele Grüße, Michael
Danke erstmal!
Ich will ja kein Pessimist sein aber da scheint dann wohl mein Weg zum Anwalt zu führen. Denn wer legt letztendlich fest, was ordnungsgemäß verpackt bedeutet.
Der Rechner war in einem neuen Umzugskarton mit einer kompletten Rolle Luftpolsterfolie verpackt. Naja mal schauen was die Post sagt bzw. wann sie sich denn überhaupt bei mir meldet.
Eigentlich müsste der Käufer ja einen Beleg haben, dass der Rechner bei der Post abgegeben worden ist oder nicht? Dann könnte ich ihm zumindest sein Geld schonmal zurück überweisen - reicht ja wenn einer von uns "leiden" muss.
Ja stimmt, ich vergaß.
Aber wer entscheidet nun, ob eine Verpackung unsachgemäß war?
Im Prinzip kann DHL dann ja immer behaupten: 'wenn das was kaputt ging, war die Verpackung unsachgemäß, sonst wär´s ja nicht kaputt'
--- editiert vom Admin
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