Transportschaden

24. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
dumpa
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Transportschaden

Hallo!

Ich habe bei eBay einen Computer als Privatperson verkauft und dieser ist mit beschädigtem Gehäuse beim Käufer angekommen.
Dieser hat mir eine Mail geschrieben und teilte mir mit, dass der Computer mit Verpackung zur Begutachtung bei der Post ist und von dort dann zu mir zurückgeschickt werden wird und bittet mich, den Kaufbetrag zurückzuerstatten.

Wie ist nun vorzugehen - ist dieser Ablauf so richtig?
Woher weiß ich, dass der Rechner wirklich bei der Post ist und ist und geht das Versandrisiko nicht eigentlich mit Abgabe des Pakets auf ihn über?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Wenn der Computer als Paket verschickt wurde, muss die Post für den Schaden aufkommen.
Da der Vertrag zwischen Ihnen und der Post abgeschlossen wurde, müssen Sie auch die Ansprüche geltend machen, (oder an den Käufer abtreten).

Ich denke es ist leicht einzusehen, dass der Käufer nicht für beschädigte Ware bezahlen will, und schon gar nicht, wenn diese Ware versichert ist.

Grundsätzlich würde ich das Geld aber erst dann zurücküberweisen, wenn der PC wieder eingetroffen ist.




0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Wenn der Computer als Paket verschickt wurde, muss die Post für den Schaden aufkommen

Wenn die Prüfung bei der Post eine *unsachgemäße Verpackung* ergeben sollte(was sehr häufig der Fall sein soll) wird von denen nichts erstattet.


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Korrekt. Meistens entsteht ein Transportschaden aufgrund unzureichender Verpackung. Ist das der Fall, dann zahlt natürlich der Verkäufer den Schaden.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dumpa
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke erstmal!

Ich will ja kein Pessimist sein aber da scheint dann wohl mein Weg zum Anwalt zu führen. Denn wer legt letztendlich fest, was ordnungsgemäß verpackt bedeutet.
Der Rechner war in einem neuen Umzugskarton mit einer kompletten Rolle Luftpolsterfolie verpackt. Naja mal schauen was die Post sagt bzw. wann sie sich denn überhaupt bei mir meldet.

Eigentlich müsste der Käufer ja einen Beleg haben, dass der Rechner bei der Post abgegeben worden ist oder nicht? Dann könnte ich ihm zumindest sein Geld schonmal zurück überweisen - reicht ja wenn einer von uns "leiden" muss.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Ja stimmt, ich vergaß.

Aber wer entscheidet nun, ob eine Verpackung unsachgemäß war?
Im Prinzip kann DHL dann ja immer behaupten: 'wenn das was kaputt ging, war die Verpackung unsachgemäß, sonst wär´s ja nicht kaputt'


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.866 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen