Hallo,
Nehmen wir folgendes an:
Jemand hat bei ebay eine Uhr ersteigert. Sie hat nun einen Mangel, um genau zu sein ist sie schwergängig, die Krone lässt sich nur mit einem gewissen Kraftaufwand herausziehen und drehen. Da Jemand das nicht normal fand schickte er eine Mail an die Deutschlandvertretung des Herstellers und einen Uhrmacher. Beide vermuten das ein leichter Defekt vorliegt der für 25 Euro (Uhrmacher) bzw. 15 Euro (Hersteller) zzgl. Versand zu beheben sein sollte. Den Verkäufer hat Jemand darüber informiert. Der VK sagt die Uhr wäre von Anfang an schwergängig gewesen und er finde nicht das sie repariert werden müsse.
Hat Jemand nun ein Recht auf Preisminderung bzw. Erstattung der Reparaturkosten? Zurückgeben würde Jemand die Uhr ungerne, da er abgesehen davon mit ihr zufrieden ist.
Hier der angenommende Text der Auktion:
(die einblendbare Zusatztabelle mit weiteren Daten zum Auktionsgegenstand wie etwa Zustand, Features, etc. ist in der Auktion nicht zu sehen gewesen)
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Aus meiner Sammlung:
Sie bieten hier auf einen sehr schönen Chronographen der Marke XXXX in einer kleinen Auflage, der mittlerweile vergriffen ist und nur noch sehr selten zu haben ist.
Modell YYYY mit Datumsanzeige und Leuchtziffer. Nr. 123 von 321
Die Uhr wurde von einem bekannten Juwelier aus Musterstadt im Dezember 2001 gekauft, den Nachweis füge ich bei. Sie wurde von mir höchstens 3 mal getragen, ist also noch wie neu. Keine Kratzer, keine Beschädigungen und keine Gebrauchsspuren.
Da ich mich von meiner Sammlung trenne und die Uhren nicht trage, gebe ich die Uhr her.
Handaufzug Edelstahlgehäuse mattiert, verschraubter Boden mit Gravur. 5 ATM Wasserdicht, 23 Steine, Durchmesser 40 mm ohne Krone, Bandanstoss 20 mm. Stoppsekunde und -minute Kaliber 1234, Baugleich mit dem ZZZZ 4321 und auf den originalen Schweizer Produktionsmaschinen gefertigt Gangreserve ca. 42h
Die Uhr wird von mir dem originalen dazugehörigen Echtheitszertifikat sowie einem nie verbauten Glasboden der dabei war ausgeliefert.
Privatverkauf unter ausschluss jeder Gewärleistung und ohne Rückgaberecht.
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Danke
-- Editiert von FN am 18.04.2007 23:01:09
Uhr "wie neu" gekauft -> Reparatur nötig
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Schwierig zu beurteilen. Hier stellt sich - zumindest mir die Frage - ob diese "Schwerfälligkeit" generell bei diesem Modell gegeben war/ist, wenn ja, stellt dies m. E. keinen Mangel dar.
Das heißt ja nicht, dass die Uhr defekt ist.
Laienmeinung
Wie gesagt wurde Jemand von der Firma, die für den Vertrieb besagter Marke in DE zuständig ist auf Anfrage per Mail erklärt das es nicht normal sei und wohl eine Defekt vorliege
Auch hat Jemand in einem Forum für Uhrensammler nachgefragt, ob Uhren dieses bestimmten Models auch bei anderen schwergängig sind. Die Antworten lauteten das dies nicht der Fall wäre
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ob schwergängig oder nicht ist natürlich eine sehr subjektive Erfahrung. Ein Hufschmied würde die Krone wahrscheinlich ohne Mühe komplett mitsamt Stift rausreißen, während Pianist so seine liebe Mühe hätte.
Ich würde die Uhr zum Hersteller schicken und mir den Defekt von ihm schwarz auf weiß bestätigen lassen.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
Nicht unbedingt da Jemand eine weitere Uhr dieses Herstellers und aus dieser Modelserie hat (identisches Werk, andere Optik). Diese ist leichtgängig. Noch dazu sammelt Jemand Uhren, hat über 20 und darunter war und ist keine die ähnlich Schwergängig war oder ist.
Und Versandkosten etc. zu investieren um dann ggf. auf ihnen sitzen zu bleiben? Jemand hat schließlich keine Omega gekauft sondern eine Uhr die (Fabrikneu) "nur" ~200 Euro kostet.
Danke für diese sehr hilfreiche Antwort!
Jemand hat den VK nun aufgefordert die Uhr zu reparieren (Mängelbeseitigung) und bot der Einfachheit halber alternativ an die Reparatur selbst bei einem Fachmann in Auftrag zu geben und die Rechnung an den VK weiterzuleiten wenn dieser einverstanden wäre. Auch Minderung käme für Jemand in frage, auch das sagte er dem VK.
Dazu leitet er ausserdem drei eMails vom Deutschlandvertrieb des Uhrenherstellers und eines Uhrmachers an den VK weiter, in denen bestätigt wird das Schwergängigkeit nicht normal ist und welcher Defekt vermutlich vorliegt.
Der VK lehnt beides grundsätzlich ab und will vom Vertrag zurücktreten , also Uhr gegen Erstattung Kaufpreis abzüglich der "Abnutzung" der Uhr. Jedoch erkennt er hier keine Verpflichtung dazu an und spricht von großzügiger Kulanz und nennt die (höflichen) Ausführungen von Jemand "dummes Zeug".
Jemand will aber (noch) keine Rückabwicklung des Geschäfts da er die Uhr durchaus noch haben möchte - nur eben "wie neu" - also leichtgängig - und besteht auf Reparatur (und lehnt deshalb Rückabwicklung ab).
VK erklärt daraufhin er werde jetzt nichts mehr zurücknehmen, nichts reparieren, nichts mindern und auch auf Mails nicht mehr Antworten.
Was nun?
Lass sie doch beim Fachmann reinigen und fertig ist`s. 2 Fliegen mit einer Klappe, Du hast eine gereinigte Uhr und gängig ist auch das Aufziehwerk, wenn ich es so nennen darf.
error6
Die Uhr von Jemand ist Sauber, keine hartnäckigen verschmutzungen, keine Rotweinflecken oder ähnliches. Eine Reinigung ist also nicht erforderlich
Wenn dann müßte sie repariert werden. Aber wieso sollte Jemand das selbst bezahlen?
Und jetzt?
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