hi,
da beim ebay Verbrauchergeschäft Leistungsort ja die Türklingel am Wohnort des Ersteigerers ist, ist die Umlegung der (Mehr-)Kosten für einen versicherten Versand durch den Unternehmer aus welchen Gründen noch mal unzulässig (selbst wenn Teil der Angebotsseite)?
Hat jemand die Mehrkosten schonmal einbehalten?
Urteil?
MfG
Umlegung Kosten versicherter Versand durch Unternehmer auf Kunden
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Warum sollte die Umlegung unzulässig sein?
Die Versandkosten kann der Unternehmer frei bestimmen - er könnte auch 10 EUR für den Versand einer Briefmarke verlangen. Zumindest dann, wenn dies im Kaufvertrag (Auktionsbeschreibung) so geregelt ist.
hi,
na weil das eine komplette Abwälzung des Versandrisikos auf den Kunden bedeutet, was aber nur unzulässig sein kann, weil dieses ja der Unternehmer zu tragen hat. Leistungsort am Wohnort - Bringschuld.
MfG
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Moment: was haben die Versandkosten mit dem Versandrisiko zu tun?
Der gewerbliche VK schuldet die Leistung am Wohnort des K, soweit richtig.
Welche *Versandkosten* er dafür erhebt, ist aber doch seine Sache.
Er könnte auch versicherten Versand abrechnen (6,90 EUR) und unversichert schicken, denn haften muß er gegenüber dem K in jedem Fall.
Wie Sie aber konstruieren, nur weil der VK in jedem Fall haftet, müsse der K nicht für versicherten Versand (oder welche Versandkosten auch immer der VK verlangt) bezahlen, erschließt sich mir nicht so ganz.
ich bleib mal beim du
lies bitte nochmal - es ging nicht um die Versandkosten als solche, sondern um den Mehranteil den eine extra versandversicherung kostet.
:Wie Sie aber konstruieren, nur weil der VK in
:jedem Fall haftet, müsse der K nicht für
:versicherten Versand (oder welche
:Versandkosten auch immer der VK verlangt)
:bezahlen, erschließt sich mir nicht so ganz.
na vielleicht an diesem artfremden Bsp.
der private Bauherr wird neben der eigentlichen Baulohnforderung wohl kaum nocheinmal die Kosten für eine Unfallhaftschutzversicherung des Bauunternehmers für seine Arbeiter bezahlen. oder?
MfG
Das Beispiel paßt wirklich nicht.
Denn die Kosten bezahlt der Bauherr anteilig mit dem Preis, den er dem Unternehmer zahlt. Er kann ihn aber nicht künstlich aus dem Rechnungsbetrag "herausrechnen" und abziehen.
Genau so ist es mit den Versandkosten. Was festgelegt ist, muß bezahlt werden.
er private Bauherr wird neben der eigentlichen Baulohnforderung wohl kaum nocheinmal die Kosten für eine Unfallhaftschutzversicherung des Bauunternehmers für seine Arbeiter bezahlen. oder?
Richtig - die wird vom Bauunternehmer gleich in die Gesamtsumme eingerechnet
Die Stundenkosten eines Bauarbeiters übertreffen schliesslich bei weitem den Brutto-Stundenlohn, die der Bauarbeiter als Lohn bekommt.
Aber zum eigentlichen Thema zurück:
Das Versandrisiko trägt bei einem gew. VK der VK - wie er die Versandkosten abrechnet, steht (wie Mareike schon schrieb) im Angebotstext - oder als Pauschale in den Lieferbedingungen.
Wenn ich als Privat-VK etwas verkaufe - und der K verlangt versicherten Versand und zahlt diesen auch, heisst das nicht, dass ich nicht doch als unversicherten Versand versenden darf.
§ 447 Abs.2 BGB
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Gruss
MichiM
-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
-- Editiert von MichiM am 14.05.2004 18:19:41
-- Editiert von MichiM am 14.05.2004 18:20:07
heisst das nicht, dass ich nicht doch als unversicherten Versand versenden darf.
Doppelte Verneinung, au au.
Was Michi meint:
man *kann* natürlich als Privat-VK auch dann unversichert schicken, wenn der K versicherten Versand verlangt und bezahlt.
Allerdings ist man dann selbst in der Pflicht, wenn das Paket nicht ankommt, muß also quasi selber als "Versicherung" einspringen.
Jaja, so ist sie - unsere Mareike
Wie würde denn der Satz deiner Meinung nach lauten? Alles andere hört sich irgendwie komisch
an - abgesehen von dem Verständniss.
Gruss
MichiM
-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
Vorsicht , der Begriff "versicherter Versand"
ist m.E. so eng gefaßt , daß - egal ob gewerblich oder privat : haftbar wäre der Verkäufer in beiden Fällen bei bezahltem und beauftragtem vers. Versand - aus einer gelegentlichen Fahrlässigkeit bei Regelmäßigkeit sehr schnell die Grenze zum Betrug überschritten ist.
§ 447 BGB
stellt eben nicht den Freibrief dar , seine Versandkosten - wie heißt es in den auf eBay angebotenen Skripten : " zu Lasten des Verkäufers zu optimieren " indem man im Extremfall dabei nicht nur durch preisliche Gestaltung sondern durch das explizite Aufführen des versicherten Versandes im Angebot den Käufer über die tatsächliche bzw. zu diesem Zeitpunkt vorgesehene Versendung - eben unversichert - täuscht.
@michi
447 ist hier nicht anwendbar - lies 474 !
Gruß.
@legalx
Warum ist 447 nicht anwendbar?
*aus Interesse frag*
@gesil
weil nicht auf verbrauchsgüterkauf anwendbar
(= Verbraucher kauft von Unternehmer)
gruß
@ legalx
Bitte richtig lesen:
Wenn ich als Privat-VK
etwas verkaufe - und der K verlangt versicherten Versand und zahlt diesen auch, heisst das nicht, dass ich nicht doch als unversicherten Versand versenden darf.
§ 447 Abs.2 BGB
...
In sofern war mein Beitrag richtig - allerdings nicht ganz passend zum Thema - gebe ich zu.
§ 474 hebt § 447 nur auf - weil der (gew.) VK grundsätzlich für Sendungen an Endverbraucher haftet - egal ob der Kunde eine abweichende Versandart wünscht (VK bietet Paket - ich will Päckchen - kommt der VK meinem Wunsch nach, haftet er genauso).
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
hi michiM
schon klar, dachte aber nur weshalb am eigentlichen Thema vorbeidiskutieren
Gruß
@ legalx
schon klar, dachte aber nur weshalb am eigentlichen Thema vorbeidiskutieren
Um den Fargestellern, die die Suchfunktion vor ihrem Posting nutzen, einen ersten Einblick zu verschaffen
Soll es ja noch geben...
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
-- Editiert von MichiM am 25.05.2004 19:28:17
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