Umlegung Kosten versicherter Versand durch Unternehmer auf Kunden

14. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
legalx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)
Umlegung Kosten versicherter Versand durch Unternehmer auf Kunden

hi,


da beim ebay Verbrauchergeschäft Leistungsort ja die Türklingel am Wohnort des Ersteigerers ist, ist die Umlegung der (Mehr-)Kosten für einen versicherten Versand durch den Unternehmer aus welchen Gründen noch mal unzulässig (selbst wenn Teil der Angebotsseite)?

Hat jemand die Mehrkosten schonmal einbehalten?
Urteil?

MfG

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1716x hilfreich)

Warum sollte die Umlegung unzulässig sein?

Die Versandkosten kann der Unternehmer frei bestimmen - er könnte auch 10 EUR für den Versand einer Briefmarke verlangen. Zumindest dann, wenn dies im Kaufvertrag (Auktionsbeschreibung) so geregelt ist.

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#2
 Von 
legalx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

hi,

na weil das eine komplette Abwälzung des Versandrisikos auf den Kunden bedeutet, was aber nur unzulässig sein kann, weil dieses ja der Unternehmer zu tragen hat. Leistungsort am Wohnort - Bringschuld.

MfG

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1716x hilfreich)

Moment: was haben die Versandkosten mit dem Versandrisiko zu tun?

Der gewerbliche VK schuldet die Leistung am Wohnort des K, soweit richtig.
Welche *Versandkosten* er dafür erhebt, ist aber doch seine Sache.
Er könnte auch versicherten Versand abrechnen (6,90 EUR) und unversichert schicken, denn haften muß er gegenüber dem K in jedem Fall.

Wie Sie aber konstruieren, nur weil der VK in jedem Fall haftet, müsse der K nicht für versicherten Versand (oder welche Versandkosten auch immer der VK verlangt) bezahlen, erschließt sich mir nicht so ganz.

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#4
 Von 
legalx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

ich bleib mal beim du

lies bitte nochmal - es ging nicht um die Versandkosten als solche, sondern um den Mehranteil den eine extra versandversicherung kostet.


:Wie Sie aber konstruieren, nur weil der VK in
:jedem Fall haftet, müsse der K nicht für
:versicherten Versand (oder welche
:Versandkosten auch immer der VK verlangt)
:bezahlen, erschließt sich mir nicht so ganz.


na vielleicht an diesem artfremden Bsp.

der private Bauherr wird neben der eigentlichen Baulohnforderung wohl kaum nocheinmal die Kosten für eine Unfallhaftschutzversicherung des Bauunternehmers für seine Arbeiter bezahlen. oder?

MfG

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1716x hilfreich)

Das Beispiel paßt wirklich nicht.
Denn die Kosten bezahlt der Bauherr anteilig mit dem Preis, den er dem Unternehmer zahlt. Er kann ihn aber nicht künstlich aus dem Rechnungsbetrag "herausrechnen" und abziehen.

Genau so ist es mit den Versandkosten. Was festgelegt ist, muß bezahlt werden.

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#6
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 155x hilfreich)

er private Bauherr wird neben der eigentlichen Baulohnforderung wohl kaum nocheinmal die Kosten für eine Unfallhaftschutzversicherung des Bauunternehmers für seine Arbeiter bezahlen. oder?
Richtig - die wird vom Bauunternehmer gleich in die Gesamtsumme eingerechnet :)
Die Stundenkosten eines Bauarbeiters übertreffen schliesslich bei weitem den Brutto-Stundenlohn, die der Bauarbeiter als Lohn bekommt.

Aber zum eigentlichen Thema zurück:
Das Versandrisiko trägt bei einem gew. VK der VK - wie er die Versandkosten abrechnet, steht (wie Mareike schon schrieb) im Angebotstext - oder als Pauschale in den Lieferbedingungen.

Wenn ich als Privat-VK etwas verkaufe - und der K verlangt versicherten Versand und zahlt diesen auch, heisst das nicht, dass ich nicht doch als unversicherten Versand versenden darf.


§ 447 Abs.2 BGB

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.


Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

-- Editiert von MichiM am 14.05.2004 18:19:41

-- Editiert von MichiM am 14.05.2004 18:20:07

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#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1716x hilfreich)

heisst das nicht, dass ich nicht doch als unversicherten Versand versenden darf.

Doppelte Verneinung, au au. ;)

Was Michi meint:

man *kann* natürlich als Privat-VK auch dann unversichert schicken, wenn der K versicherten Versand verlangt und bezahlt.
Allerdings ist man dann selbst in der Pflicht, wenn das Paket nicht ankommt, muß also quasi selber als "Versicherung" einspringen.

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#8
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 155x hilfreich)

Jaja, so ist sie - unsere Mareike ;)

Wie würde denn der Satz deiner Meinung nach lauten? Alles andere hört sich irgendwie komisch an - abgesehen von dem Verständniss.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Vorsicht , der Begriff "versicherter Versand" ist m.E. so eng gefaßt , daß - egal ob gewerblich oder privat : haftbar wäre der Verkäufer in beiden Fällen bei bezahltem und beauftragtem vers. Versand - aus einer gelegentlichen Fahrlässigkeit bei Regelmäßigkeit sehr schnell die Grenze zum Betrug überschritten ist.

§ 447 BGB stellt eben nicht den Freibrief dar , seine Versandkosten - wie heißt es in den auf eBay angebotenen Skripten : " zu Lasten des Verkäufers zu optimieren " indem man im Extremfall dabei nicht nur durch preisliche Gestaltung sondern durch das explizite Aufführen des versicherten Versandes im Angebot den Käufer über die tatsächliche bzw. zu diesem Zeitpunkt vorgesehene Versendung - eben unversichert - täuscht.

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#10
 Von 
legalx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

@michi

447 ist hier nicht anwendbar - lies 474 !

Gruß.

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#11
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@legalx
Warum ist 447 nicht anwendbar?
*aus Interesse frag*

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#12
 Von 
legalx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

@gesil

weil nicht auf verbrauchsgüterkauf anwendbar
(= Verbraucher kauft von Unternehmer)

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 155x hilfreich)

@ legalx

Bitte richtig lesen:
Wenn ich als Privat-VK etwas verkaufe - und der K verlangt versicherten Versand und zahlt diesen auch, heisst das nicht, dass ich nicht doch als unversicherten Versand versenden darf.


§ 447 Abs.2 BGB ...

In sofern war mein Beitrag richtig - allerdings nicht ganz passend zum Thema - gebe ich zu.

§ 474 hebt § 447 nur auf - weil der (gew.) VK grundsätzlich für Sendungen an Endverbraucher haftet - egal ob der Kunde eine abweichende Versandart wünscht (VK bietet Paket - ich will Päckchen - kommt der VK meinem Wunsch nach, haftet er genauso).

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#14
 Von 
legalx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

hi michiM

schon klar, dachte aber nur weshalb am eigentlichen Thema vorbeidiskutieren ;)

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 155x hilfreich)

@ legalx
schon klar, dachte aber nur weshalb am eigentlichen Thema vorbeidiskutieren

Um den Fargestellern, die die Suchfunktion vor ihrem Posting nutzen, einen ersten Einblick zu verschaffen ;)
Soll es ja noch geben...

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

-- Editiert von MichiM am 25.05.2004 19:28:17

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