Umtausch / Gewährleistung Privatkauf

3. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
celinalara
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umtausch / Gewährleistung Privatkauf

Hallo,
ich habe vor kurzem im Laden eine neue DVD gekauft, sie mir zu Hause mit Freunden einmal angeschaut und dann direkt bei ebay versteigert.
Angeklickt hatte ich beim Angebot bei ebay den Zustand "Neu". Ich hatte mir darüber keine Gedanken gemacht, denn für mich war sie neu, da ich sie ja gerade gekauft und nur 1 x angesehen hatte.
Im Angebotstext schrieb ich unter die Beschreibung über den Inhalt der DVD folgendes:
"Hier handelt es sich um einen Privat-Verkauf, daher keine Gewähr und Rücknahme. Jedoch keine Sorge: die DVD ist die Original-DVD; sie ist neu und wurde nur einmal angeschaut.
(Ein Foto reinstellen kann ich leider nicht).
Porto / Verpackung für unversicherten Versand: 2,50 EUR. Falls versicherter Versand gewünscht wird, bitte ich um Hinweis nach der Ersteigerung, dann erhöht sich das Porto dementsprechend."

Die DVD war in einwandfreiem Zustand, als ich sie gut verpackt an den Käufer nach Geldeingang versandt habe.

Kurz darauf bekam ich vom Käufer eine mail, in der er bemängelte, die DVD sei ja nicht Neu, sondern gebraucht und zudem hätte sie einen dicken Harkenkratzer quer über die ganze DVD, was ein Anschauen unmöglich mache. Er wollte das Geld zurück erstattet und mir dann die DVD zurückschicken.

Ich schrieb ihm meine Verwunderung, verwies auf den Text, indem ich klar geschrieben hatte, daß sie einmal angesehen wurde und ich Zeugen habe, daß die DVD einwandfrei herausgegangen. Daraufhin relativierte der Käufer seine Erstaussage mit dem fetten Kratzer und meinte, er habe halt einen alten DVD Player, der schon bei leichten Kratzern nicht abspielt (die nach 1x Anschauen bzw. auch auf neuen DVD möglicherweise vorhanden wären und bei anderen DVD-Playern nicht bemerkt würden).

Die Aussage eines fetten harkenförmigen Kratzers über die ganze DVD wurde also relativiert und indirekt zurück genommen.

Ich schrieb dem Käufer, daß ich reinen Gewissens meinen Teil des Kaufvertrages (eine kratzfreie DVD gut verpackt) nebst Artikelbeschreibung, sie sei 1 x angesehen, korrekt erledigt habe und - auch unter dem Hinweis des Privatverkaufs und keiner Gewährleistung - nicht dafür eintreten kann und will, daß er einen alten DVD-Player bzw. auch den Text (wie er zugab) nicht gelesen hat.

Er droht mir nun mit einem Anwalt und meint, daß die Gewährleistung hier doch bei Privatkauf gilt und greift und verlangt unter Fristsetzung, daß ich ihm 25 € zurück überweise.

In der Negativ-Bewertung bei ebay hat er nur geschrieben:
"Enttäuschend. Neu angegeben, Artikel war gebraucht".
Keine Rede davon, sie sei defekt .... das heißt ja auch schon einiges.

... so kann man auch billig an eine DVD kommen. Und da sich die DVD noch in seinem Besitz befindet, stehe ich mit meiner Aussage und Zeugen, daß die DVD kratzfrei versandt wurde, "allein" da ... denn wenn der Käufer einen Kratzer braucht, ist es für ihn ja kein Problem, einen Kratzer auf die DVD zu machen und zu behaupten, er sei schon gewesen.

Wie sieht die Sache für mich aus ?
Ist es meine Verantwortung, daß er den Angebotstext nicht liest und ggf. einen alten DVD Player hat ? D.h. muß ich ihm den Betrag zurück zahlen ?

Für Antwort vielen Dank !

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Kurz und knapp:

Der K muß nachweisen, daß der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Nicht mehr und auch nicht weniger!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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