Umtausch bei Ebay - Kann ich den vollen Betrag zurückfordern?

3. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Ronald
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umtausch bei Ebay - Kann ich den vollen Betrag zurückfordern?

Hallo,

ich habe bei Ebay eine Jacke ersteigert, die leider zu klein ist. Auf meine Frage, ob ich die Jacke
umtauschen kann und das Geld zurückbekomme, wurde mir mitgeteilt, dass mir nur 50% des ursprünglichen Ersteigerungswertes erstattet werden.
Der Verkäufer "wirkt" meiner Meinung nach gewerblich. Er bzw. das Team hat eine Homepage, auf der man allerdings andere Dinge als diese Jacke kaufen kann.
Kann ich den vollen Ersteigerungs-Betrag zurückfordern?

Gruß

Ronald

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Firona
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Ronald!

Ich hoffe sehr, dass ich niemals einen Käufer wie dich bekomme. Du machst mir Angst! Was kann denn der Verkäufer dafür, wenn dir die Jacke zu klein ist? Achte nächstes Mal einfach besser auf die Größentabelle und sei froh, dass der Verkäufer so nett ist, dir sogar den halben Kaufpreis zurückzuerstatten. An deiner Stelle würde ich allerdings versuchen, die Jacke selbst bei eBay weiter zu verkaufen. Vielleicht kriegst du ja noch das Doppelte dafür - ist alles schon vorgekommen. Und Ärger mit dem (unschuldigen) Verkäufer hast du dann auch nicht mehr.

Gruß, Firona


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#2
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

Was kann der Käufer dafür, dass die Jacke ihm nicht passt, und das, obwohl sie vielleicht in der Größe ist, die er normalerweise trägt? Das hat nichts mit einem "furchteinflössenden" Käufer zu tun, sondern kann passieren. Sicher gibt es viele schwarze Schafe, aber sowohl unter den Käufern als auch den Verkäufern! Ich finde den Kommentar bissle übertrieben.
Sollte besagter Verkäufer ein Gewerbe betreiben, müsste er es dann nicht eh zurücknehmen?

In diesem Sinne.... schönen Tag noch.
Fan_zi

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Firona
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Fan_zi!

Wenn ich gewerbliche Computer verkaufe und diese mit MwSt. ausweise (was er ja offensichtlich noch nicht mal tut), dann habe ich eine Gewährleistungspflicht. Wenn ich meine alte Jacke mal dazugebe, dann ist das m.E. ein privater Kauf, der mit meinem sonstigen Geschäft nichts zu tun hat.
Im übrigen: Ich gehöre bei eBay zu denjenigen, die lieber mal nachgeben, um Ärger zu vermeiden. Mir hätte er die Jacke schicken dürfen und auch seinen vollen Kaufpreis erstattet bekommen. zumal ich denke, das dort sehr viele Käufer sind, die sich nicht anders zu helfen wissen. Nur: das nennt man Kulanz. Von Rechts wegen hat er wohl keine Ansprüche, meine ich. Was sagen denn die Damen und Herren Rechtsanwälte dazu??? Leider werden nicht alle Anfragen in diesem Forum so beantwortet, dass man daraus die Rechtslage erkennen kann und auch dies hier ist nur eine private Meinung.
Gruß, Firona

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Erika
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Um einen solchen Ärger zu vermeiden, und hier meine ich nicht nur für den Käufer, ist es doch besonders bei Kleidung ratsam mittels Frage an den Verkäufer die genauen Masse zu erfragen bevor man bietet.

Es ist doch nicht unbekannt, das Kleidung gleicher Grössenauszeichnung sehr unterschiedlich ausfällt je nach Hersteller.
Der eine ist da grosszügig, der andere eigentlich immer eine Grösse kleiner.

Und das Angebot, hier 50% zu ersetzen halte ich für sehr fair.
Ansonsten selber anbieten und hoffen, das man einen entsprechenden Preis erzielt.
Und wie er wirkt, auch das ist so eine Aussage für sich.
Bei Ebay gibt es viele Verkäufer, die schon lange die Sachen ihrer Familie dort an den Mann bringen. Und eben auch die von Verwandten, Freunden und Bekannten gleich mit.

Und ich gehöre auch dazu. Und bei den Mengen, die ich dort teilweise anbiete könnte man auch fast annehmen ich betreibe es gewerblich, bis man dann unsere Kleiderschränke sieht.

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