Umtausch trotz Privatauktion

7. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Anjalie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umtausch trotz Privatauktion

Hallo,

ich habe mich schon auf ganz paar Seiten belesen, aber so richtig deutlich habe ich die Antwort nicht gefunden.
Ich habe bei Ebay eine Festplatte ersteigert. Diese wurde mir als "Festplatte ist gebraucht, technisch und optisch in Topzustand." verkauft. Ich habe die Festplatte vor Weihnachten erworben und auch zugesandt bekommen. Einen Tag später ersteigerte ich ein externes Gehäuse für die Festplatte. Diese traf aber erst am 29.01 Januar ein. Da ich zu der Zeit im Urlaub war und erst diese Woche wieder zurückgekommen bin, konnte ich die Festplatte noch nicht ausgiebig testen. In gutem Glaube an die Funktionalität habe ich eine Bewertung abgegeben. Inzwischen habe ich einige große Dateien auf der Festplatte gespeichtert. Dabei stellte sich heraus, dass die Festplatte in höheren Sektoren Fehler aufweist. Sie ist ergo physisch defekt. Nachdem ich bei einem Computerexperte war, stand auch fest, das die Schäden irreparabel sind. Der Spezialist erklärte mir, dass solche Fehler nur durch grobe Fehlbehandlung entstehen können. In meiner Nutzungszeit ist allerdings keine Fehlbehandlung vorgekommen, da ich die Platte nur 2 Tage in Benutzung hatte. Sie funktioniert ja auch teilweise, jedoch sobald die Festplatte mit großen Dateien beschrieben wird, gibt es Probleme.
Die Auktion wurde mit folgendem Text beendet: "Dies ist eine Privatauktion, daher wird jegliche Gewährleistung und Umtausch ausgeschlossen. Der Käufer erklärt mit Abgabe des Gebotes sein Einverständnis zu dieser Regelung."
Hat man nun trotzdem das Recht auf Rückgabe der Sache bzw. Umtausch? Welche Schritte sollte ich vornehmen, wenn der Verkäufer nicht einlenkt? Gitb es hierfür passende Paragraphen die ich anführen kann?
Eine weitere Kuriosität ist, das der Verkäufer bei Ebay einen anderen Namen und Adresse angegeben hat, als das Konto und als die Absendeadresse des Paketes!!

Ich bin leider rechtlich nicht sehr belesen, desshalb Vielen lieben Dank für eure Hilfe

Anja

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

das mit dem unterschiedlichen namen und adresse passiert, wenn z.b. "ein Freund" die ware verschickt, da hätte ich mich noch nicht mal so sehr gekümmert. obwohl das bei ebay laut AGB auch nicht gern gesehen wird...

das problem ist: sie haben die platte jetzt schon wochenlang da liegen...ich als verkäufer hätte ihnen - wenn ich ein reines gewissen habe - auch als privatverkäufer maximal zwei wochen zur prüfung eingeräumt.

und die vorschnelle zügige bewertung spricht für einen außenstehenden ja auch nicht für fehlverhalten des vk (dass er ihnen z.b. absichtlich eine defekte platte verkaufte).

kontaktieren sie den verkäufer und versuchen sie, eine übereinkunft zu finden.

und wenn er wissentlich fehlerhafte ware verkauft, wird es schwer, ihm das nachzuweisen (aufgrund der verstrichenen zeit und der erteilten positiven bewertung).

das alles sollte sie aber nicht einschüchtern bei ihren versuchen, diei angelegenheit positiv zu klären!!

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#2
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Das Gehäuse trag am 29. Januar ein?
Reden wir von der Zukunft oder etwa von 2004?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

hat man nun trotzdem das Recht auf Rückgabe der Sache bzw. Umtausch?

Grundsätzlich hat der VK zunächst das Recht zum Nachbessern des Mangels.

Der Mangel (Phy. Defekt der Platte) muß allerdings schon bei Übergabe vorgelegen haben. Das zu beweisen obliegt Ihnen, es sei denn, Sie haben von einem Händler gekauft.


Steffen

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