Wenn man mangelhafte Ware erworben hat und später erst den Fehler der Ware entdeckt-kann man dann von seinem Umtauschrecht gebrauch machen? Oder ist es die Pflicht des Käufers gewesen, die Ware vorher genau zu Prüfen, ob Mängel vorliegen?
Umtauschrecht
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Wenn Sie die Ware länger als 2 Wochen besitzen, hat der Händler ein Recht auf Nachbesserung .
Treten Sie mit ihm in Kontakt bez. des Ablaufs der Reklamation und Rücksendung.
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"kampf den borg"
"Wenn Sie die Ware länger als 2 Wochen besitzen, hat der Händler ein Recht auf Nachbesserung."
Wenn denn die Belehrung über die Kundenrechte korrekt war bzw. überhaupt erfolgt ist .
Bitte nicht "Umtauschrecht"
Das gibt es nicht -
korrekt :
- Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht nach Wahl des Händlers bei korrekter Belehrung - was für ein Wort ... - bei einem Vertrag nach Fernabsatzrechtlicher Definition .
- generelles Recht auf Sachmängelfreiheit der erworbenen Sache bei jeder Art von Kauf . Hier allerdings mit den entsprechenden BGB - Maßgaben , Frist ,Nacherfüllung,Verzug, Rücktritt .
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
wieso verzug - rücktritt????
soweit kommt es in den wenigsten fällen
aber immerhin kennen Sie Ihre rechte und pflichten, herr psst. das ist ja für einen käufer schon ganz aussergewöhnlich!
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"kampf den borg"
"wieso verzug - rücktritt????
soweit kommt es in den wenigsten fällen"
War zwar nicht als "ultima ratio" gedacht , aber mal ehrlich :
Die Methode "Toter Mann" selbst bei offentsichtlichen "Mängeln" wie falschen Größen ist doch leider viel zu häufig die Regel und das auch außerhalb von eBay bei einigen "Branchenriesen" - s. "Vorsicht Kunde" in c´t - aber auch einige MM und Sat... Filialen sind in diesem Punkt kein Vorbild . Schickt man dann bei kleineren (eBay-)Internethändlern erst nach langem Weichklopfen seine Ware ins unbekannte Nirwana (k.Telefonbucheintrag) rennt man u.U. Wochenlang hinter seiner Ware bzw. seinem Geld her . Hat man dann wenigstens eines von beidem wieder ,bleibt man auf den Versandkosten auch noch sitzen .
-- Editiert von psst am 11.08.2004 15:03:54
also lieber bei seriösen Händlern kaufen!
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"kampf den borg"
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