Unbewusst Gefälschten artikel verkauft

20. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
duard11
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Unbewusst Gefälschten artikel verkauft

Habe folgendes Problem / Situation:


Habe eine Gefälaschte Software bei eBay verkauft ....jedoch wusste ich nicht das sie gefälscht ist ....Sah aus wie das Originale ( habe es auf einem Markt günstig bekommen ) und dann bei ebay weiterverkauft ...

Jetzt droht der Käufer mit einer Anzeige wegen Betrug ..ICh habe schon Angeboten den Artikel zurück zu nehmen und ihm sein GEld weider zu geben ..jedoch möchte er das nicht er bestht auf die Anzeige


Was kommt da jetzt auf mich zu ? ICh wusste ja selber gar nicht das der Artikel gefälscht ist

Ein paar Infos wären gut

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Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo! Wenn Sie den Artikel zurücknehmen und das Geld dem Käufer zurückerstatten dürfte es meines Erachtens auf eine Einstellung hinauslaufen.
Vorausgesetzt es sind noch keine Vorstrafen vorhanden- dann könntes es nämlich sein, dass Ihnen zunächst einmal nicht geglaubt wird.

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-- Editiert am 20.02.2011 15:41

-- Editiert am 20.02.2011 15:42

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

den Satz im unteren Teil verstehe ich nicht ganz

quote:
jedoch möchte er das nicht er bestht auf die Anzeige


Zunächst: Der Käufer hat einen Anspruch auf fehlerfreie Lieferung, darauf kann er bestehen. Falls Sie ihm diese "nicht gefälschte" Software nicht liefern, kann er die "nicht gefälschte" Software sich anderweitig beschaffen und Ihnen die Differenz in Rechnung stellen.

Die Drohung der Anzeige wegen Betrug ist weniger dramatisch, als es sich anhört - man müsste Ihnen Bereicherungsabsicht nachweisen.

Einen bitteren Beigeschmack hat allerdings die "gefälschte" Software. Der Marken-/Lizenzinhaber kann Ihnen unangenehme Fragen nach der Herkunft dieses Produktes stellen ...

Trotzdem noch einen schönen Sonntag,

Nervin

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#3
 Von 
duard11
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Damit meine ich:

Ich habe ihm sein Geld zurück erstattet und gebeten mir den Artikel zurück zu senden ......

Damit ist er nicht einverstanden er will auf jeden Fall eine Anzeige machen wegen Betrug bzw. versuchten Betrugs......


Sein Geld hat er auf jeden Fall schon wieder .

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#4
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Soll er doch. Wie schon gesagt, müßte Vorsatz nachgewiesen werden. Schließlich sind Sie selbst auch Opfer und aus das
Plagiat hereingefallen.
Weiteres ist heiße Luft. Das Verfahren wird mit Sicherheit
wegen Geringfügigkeit eingestellt, wenn überhaupt eins
eröffnet wird.
Setzen Sie ihm eine Frist zur Rücksendung des Artikels,
damit Sie die Echtheit beim Originalhersteller überprüfen lassen können.

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#5
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Ganz so einfach sehe ich diese Sache, Geld zurück im Gegenzug Ware zu rück, nicht.
Der Käufer hat Anspruch auf des Orginal (!). Ebenso hast du gegen die AGB von Ebay verstoßen. Wie diese weiter verfahren werden wenn der Käufer eine Meldung raus schickt kann ich dir nicht sagen.

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#6
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Schließlich sind Sie selbst auch Opfer und aus das
Plagiat hereingefallen."
Ein Richter könnte aber zu dem Entschluss kommen, das der VK bei dem Preis hätte wissen müssen, das es sich nicht um eine orig. Software handeln wird.

Gleiches wie eine Rolex vom Flohmarkt, da wird man sich auch kaum rausreden können, das man es ja nicht wissen konnte ....

Kann den K verstehen!


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