Und wieder mal ein Problem

11. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
er0307
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)
Und wieder mal ein Problem

Es geht um DIESE Auktion

Die Jacke wurde von uns einst als Lederjacke gekauft. Da auch im Etikett keine andere Angabe stand, haben wir das geglaubt und übernommen.

Die Bilder sind selbstgemacht und nicht bearbeitet.

Wie zu sehen, wurde die Jacke verkauft. Erstmal lag die Sendung einige Tage im SHop zur Abholung, und wurde ERST am 6.5. abgeholt. Heute nun (11.06.) schreibt mcih der Käufer an, und bemängelt, das es Lederimitat sei, die Abmassungen abweichend sind, und das die Jacke nicht dunkelblau, sondern schwarz sein.

Sie unterstellt mir arglistige Täuschung.

Frage 1: Wie muss ich mich verhalten, weil Bilder und Beschreibung sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Etikett war selbst noch vorhanden, so wie der Hersteller es einst befestigte. Lediglich beim Längenmass ist eine eklatante Differenz, laut Käufer.

Frage 2: Muss ich einem unfreien Versand zustimmen, oder kann ich im Nachhinein die Kosten, wenn ich denn muss, überweisen?

Frage 3: Ist es erheblich, wenn der Käufer nach 6 Tagen erst kommt und sich beschwert? Es war meiner Meinung nach genug Zeit und ich verkaufe definitiv nur Privatartikel. Somit ist eine Rückabwicklung ja eigentlich ausgeschlossen.

Vielen Dank im voraus


-- Editiert am 11.06.2010 19:59

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22 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
er0307
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
Wieso verkaufst Du Privatartikel, die Du als Neuware deklarierst und in der Originalverpackung(?) anbietest?

Die Jacke war meiner Frau leider zu klein..... und für einen Umtausch hätte ich nach Berlin gemusst, da ich sie dort in einem Laden gekauft hatte. Als Geb-Geschenk.......

Ist es einem Privatanbieter denn verboten, "Neuware" mit Etikett zu verkaufen?

Wegen dem Leder, das müsste ich dann an einen Gutachter geben..... ich hab da genauso wenig Ahnung vom Material.


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#3
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bilder und Beschreibung sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht <hr size=1 noshade>


Irrelevant. §444 BGB . Die Zusicherung "Leder" war ausdrücklich und ist offenkundig nicht eingehalten. Dafür ist egal, ob das wissentlich oder fahrlässig oder völlig unschuldig falsch war. Falsch ist falsch.

quote:<hr size=1 noshade>Muss ich einem unfreien Versand zustimmen, oder kann ich im Nachhinein die Kosten, wenn ich denn muss, überweisen? <hr size=1 noshade>


Mußt du nicht, aber es könnte eine Eskalation verhindern, wenn der K dir nun nicht mehr traut und nicht auch noch mehr Kosten in die Rückgabe stecken will. Es wäre für alle Seiten am besten, das "nice and easy" zuende zu bringen und sich nicht noch wegen Peanuts auf die Hinterbeine zu stellen. Zumal der VK hier ja offenbar im Unrecht ist.

quote:<hr size=1 noshade>Ist es erheblich, wenn der Käufer nach 6 Tagen erst kommt und sich beschwert? <hr size=1 noshade>


Dafür hat er sogar 2 Jahre Zeit.

quote:<hr size=1 noshade> Es war meiner Meinung nach genug Zeit <hr size=1 noshade>


Deine Meinung ist irrelevant, es zählt nur das Gesetz. Sei froh, andere Käufer stellen bei sowas gleich Strafanzeige und rennen zum Anwalt, das produziert dir dann noch mehr Ärger.

quote:<hr size=1 noshade>Somit ist eine Rückabwicklung ja eigentlich ausgeschlossen.
<hr size=1 noshade>


Dank §444 BGB nicht.

Im übrigen habe ich für deine Einstellung keinerlei Verständnis. Du würdest selbstverständlich, wenn du irgendwo privat einen Porsche kaufst und man liefert dir einen Trabbi, es schön brav auf sich beruhen lassen, weil du ja nicht schon 5 Minuten nach Lieferung dich beschwert hast.

Gerade hier kann es sehr gut sein, daß der K erst nach 3 Monaten gemerkt hätte, daß es kein echtes Leder ist.

Deine Argumentation ist schon, gelinde gesagt, grenzwertig. Du selbst hast angeblich nie bemerkt, daß es kein echtes Leder war, aber der K soll es gefälligst nach einem Tag merken, wenn er nicht sein Reklamationsrecht dir gegenüber verlieren soll. Dazu fällt mir echt nichts mehr ein. Wenn ich der K wäre und du hättest mir sowas geschrieben, ginge sofort die Betrugsanzeige raus.

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#4
 Von 
er0307
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich verlange nicht, das der K immer den perfekten Durchblick hat. Mag sein, das er/ sie sich besser auskennt als meine Wenigkeit.

Die Jacke hatte ich als Geschenk gekauft. Da meine Frau damals die Jacke an einem Punkt zu eng war (nach Schwangerschaft), verschwand sie im Schrank, dort blieb sie dann über zwei Jahre........

Das die Rückbildungen leider nicht zu dem Ergebnis führten, war dann auch der Grund, warum wir nun vor einiger Zeit einiges aus dem Schrank geholt haben.

Das ich von Leder und Lederimitat keine Ahnung habe, sollte man mir bitte nicht zum Vorwurf machen, auch brauch ich mir das wohl nicht unterstellen lassen, das ich deswegen einen Betrug plante. Und den Vergleich mit Porsche und Trabbi kann man da wohl nicht gelten lassen.

Ich habe eben nochmal auf der Rechnungskopie geschaut, selbst da steht die Jacke als "Lederjacke" drauf.....

Ich habe weder vor gehabt irgendwen zu betrügen noch lasse ich mich hier als Betrüger einstellen.

Was die Zeiten angeht.... ich kenne mich da nciht aus, deswegen nutze ich dieses Forum, oder ist das auch in Fehler?

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-- Editiert am 11.06.2010 20:32

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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Ja gut, dass eine Lederjacke aus Leder sein muss, sollte klar sein.

Als Leder, Echt Leder oder mit einem Ausdruck, der nach der Verkehrsauffassung auf Leder oder auf eine Lederart (Rindbox, Nappa, Nubuk, Saffian, usw.) hinweist, darf beim Angebot oder Verkauf nur ein Material bezeichnet werden, das aus der ungespaltenen oder gespaltenen tierischen Haut bzw. dem Fell durch Gerben unter Erhaltung der gewachsenen Fasern in ihrer natürlichen Verflechtung hergestellt ist .

http://www.vdl-web.de/echtleder.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/Leder


Wird im Kfz Kaufvertrag für ein Neuwagen mit "Premiumpaket" die "Innenausstattung Leder Ebenholz Schwarz" vereinbart und sind dann beim ausgelieferten Fahrzeug die Türinnenverkleidungen, die Kopfstützen und die Sitzwangen nicht mit Leder, sondern mit Kunststoffleder bezogen, so weicht dies von der vereinbarten Beschaffenheit ab.

Damit ist das gekaufte Fahrzeug mangelhaft. Der Fahrzeugkäufer hat damit einen Nachlieferungsanspruch dergestalt, dass der Verkäufer die bemängelten Fahrzeugteile austauschen muss. jlp

So entschied das Landgericht in Saarbrücken, Az.: 9 O 188/08

Sollte die Jacke tatsächlich aus einem anderen Material sein, wäre es ein Sachmangel.

Die Käuferin ist nicht berechtigt, die Jacke unfrei zurückzusenden. Das sind unnötige zusätzliche Kosten, die Differenz zu einem normalen Paket müsste sie selbst tragen.

Würde ihr vorschlagen, entweder darauf zu warten bis man das Porto überwiesen hat oder das Porto im Nachinein zu erstatten.

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#6
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
er0307
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)

Vielen Dank, das hilft dann doch schon weiter.

Ich habe dem angeboten, das er mir, wenn er gar nicht einverstanden ist, die Jacke retour sendet und ich dann den Gesamtbetrag samt VKs überweise.

Oder aber wenn er mit einer Senkung des Preises sich einverstanden erklärt, ihm dann die Differenz überweise/ zahle.



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#8
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
er0307
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich hatte damals keinen Zweifel daran, auch des Preises wegen.

199,00 Euro, halte ich für ne Lederjacke doch schon als gerechtfertigt......

Und eben aufgrund dessen hab ich die Jacke ja so eingestellt.... alles andere würde ja keinen Sinn machen, dessen bin ich mir auch mit wenig Verkäufen bewusst.

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#10
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Ob es sich um Leder handelt oder nicht, geht doch aus dem Etikett hervor. Irgendwo in der Jackentasche eingenäht oder sonstwo.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Passiert ja nix - keine Tore...

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
er0307
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)

Weder auf einem Etikett, noch auf dem Label ist irgendwas vermerkt von dem verarbeiteten Material.

Es existiert nur die Größe und ein Pflegehinweis.



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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
er0307
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)

Update:

Jacke ist wieder da. Der Karton ist icht geöffnet worden vom Käufer..... Die Jacke war genauso eingepackt, wie ich sie verschickt hatte. Da scheint einer hellseherische Fähigkeiten zu haben

Geld ist futsch, die Kosten für den Rück-Versand durft ich auch tragen.....

Und da sich die Chance bot..... ich hab die Jacke einem Kürschner gezeigt und nachgefragt, es ist 100%ig echtes Leder.......

Aber irgendwie hat mich das Ergebnis nicht wirklich verwundert, nachdem ich den Karton gesehen habe.

Egal..... sei es drum, dann eben nochmal in die Auktion.

Ich hoffe nur, das sie der Transaktions-Rücknahme zustimmt und ich die Gebühren bekomme. Paypal ist auch immer noch gesperrt.... Einfach klasse.


-- Editiert am 19.06.2010 16:04

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#18
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Verstehe ich jetzt nicht, was hat das mit PayPal zu tun? Die eBay Gebühren bekommst du wieder, wenn du einen unbezahlten Artikel meldest.

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

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#19
 Von 
er0307
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)

Weil die Zahlung via Paypal seinerzeit lief...... und ich ihr das geld per ÜW geschickt habe.

Nunwarteich, das sie den Konflikt beendet und auch dem Transaktions-Storno auf ebay zustimmt.

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#20
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Warum hast du denn nicht erwähnt, dass mit PayPal bezahlt wurde und noch ein Konflikt läuft?

Wie kann man einem Käufer Geld per Überweisung zurückerstatten, wenn PayPal nichts davon weiß und jederzeit noch für den Käufer entscheiden kann, dann hat er zweimal das Geld bekommen?

Bei PayPal hättest du gar nix machen brauchen, Paypal hätte von selbst ein Gutachten vom Käufer verlangt, dass es sich nicht um Leder handelt und hätte PayPal für den Käufer entschieden, hätte er auch die Rücksendekosten zu bezahlen gehabt.

Entweder man löst den Konflikt über PayPal oder so. Wenn man einem Käufer Geld schickt, fordert man in auf, vorher der Transaktionsbeendigung zuzustimmen oder man meldet einen unbezahlten Artikel.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
er0307
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)

Sorry, aber Paypal hat mir mittlerweile 3 Mails geschickt, von wegen Kontenausgleich. Ich hatte als VK noch keinen solchen Fall, der mich an den Rand des Wahnsinns trieb.

Wobei.... mittlerweile ist der Konflikt bei Paypal zumindest beigelegt und das Konto wieder frei. Schonmal etwas. nun warte ich nur noch auf die Zustimmung bei ebay.

Und Geld fehlt auch keins bei Paypal.



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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

dann greif dir deine moneten und sei froh das du paypal nicht nutzen mußt.
schwachsinniges system und pure geldverschwendung.




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Im ewigen Gedenken."

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