Unfreie Rücksendung bei privater Ebay Auktion

2. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
AndreasFischer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Unfreie Rücksendung bei privater Ebay Auktion

Hallo,

Letztes Wochenende habe ich einige Artikel privat bei Ebay versteigert. Nun wollte ich per DHL Tracking überprüfen ob alles korrekt angekommen ist und sehe das sich eine Sendung wieder auf dem Weg zu mir befindet. Offenbar hat der Käufer diese unfrei wieder zurückgesendet. Es hat bisher keinerlei Kommunikation stattgefunden. Morgen wird also aller Vorraussicht nach der DHL Bote vor der Tür stehen und 15€ Rückporto von mir verlangen.

Was sollte ich in dem Fall tun? Bin ich letztendlich verpflichtet, dass Paket anzunehmen und das Rückporto zu zahlen, ohne das ich weiss, warum der Käufer es zurücksendet?

Vielen Dank schonmal
Andreas


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

wieso unfrei? Steht das irgendwo? Ein unfreies Paket hat vermutlich eine neue Trackingnr.
Vermute eher Annahmeverweigerung und dann ist die Rücksendung kostenlos. Ein unfreies Paket mit Horrorkosten kann man natürlich ablehnen. :devil:

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AndreasFischer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

ich sehe ja anhand der Tracking Nr. das das Paket vom Empfänger aus der Filiale abgeholt wurde. Annahmeverweigerung kann man also ausschließen.

Ein paar Stunden später taucht das Paket dann unter der gleichen Tracking Nr. wieder im Paketzentrum des Empfängers auf, und einen Tag später nun in "meinem" Paketzentrum.

Wie kommst Du denn darauf, dass man ein unfreies Paket einfach ablehnen kann, gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? (Natürlich kann man jedes Paket ablehnen, aber mir geht es um die Auswirkungen. Es hilft mir ja nichts, wenn ich letztendlich dreifache Kosten zu tragen habe...).


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
(Natürlich kann man jedes Paket ablehnen, aber mir geht es um die Auswirkungen. Es hilft mir ja nichts, wenn ich letztendlich dreifache Kosten zu tragen habe...).




Den Vertrag mit DHL hast ja du. Wenn das noch unter derselben Tracking-Nr. läuft und du verweigerst die Abnahme des Rückläufers, wird bei eskalierenden Kosten eingelagert und dir als Auftraggeber der Spaß von DHL in Rechnung gestellt.

Das kann DHL sicher von dir als Auftraggeber fordern, dafür daß der Käufer nicht abgenommen hat, kann DHL nichts.

Deinen Schaden kannst/musst du ggf. beim Käufer einfordern, DHL haftet dafür nicht. Dem Käufer gegenüber hast du aber eine Schadensminderungspflicht, wenn da jetzt sinnlos Lagerkosten entstehen, müsste er die wohl nicht erstatten.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

bei gleicher trackingr fallen IMO keine Gebühren an. Notfalls den Trackingausdruck bereithalten, denn das ist von der Logik dann eine kostenfreie Rücksendung wg. identischer Paketnr..

Zitat:
ich sehe ja anhand der Tracking Nr. das das Paket vom Empfänger aus der Filiale abgeholt wurde. ...
Ein paar Stunden später taucht das Paket dann unter der gleichen Tracking Nr. wieder im Paketzentrum des Empfängers auf,...
Und beim Öffnen würde ich mir 1-2 Zeugen holen, denn das Paket könnte nicht mehr den tatsächlichen Inhalt haben ...




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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

-- Editiert Tinnitus am 02.06.2014 15:29

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ja, das mit den Zeugen ist dringend zu empfehlen. Denke auch, dass ein unfreier Rückversand eine neue Tracking-Nummer hätte.

Du hast das Geld vom Käufer bereits erhalten? Dann lagerst du das Paket/ die Ware vorläufig für ihn ein. Widerrufsrecht gibt es gegenüber privaten Verkäufern ja nicht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

quote:
Du hast das Geld vom Käufer bereits erhalten?


Wichtige Frage! Falls Frage mit Ja zu beantworten ist

quote:
Dann lagerst du das Paket/ die Ware vorläufig für ihn ein.


Nö.
Du verweigerst die Annahme!

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Du verweigerst die Annahme!


Ähm, nein.

Preisfrage: was passiert mit einem Paket, bei dem Empfänger und Absender die Annahme verweigern? Das shreddert DHL ja nicht. Das wird eingelagert und die Kosten fordert man vom Auftraggeber - dem Absender.

Daher macht Annahmeverweigerung hier keinen Sinn, wie asap weiter oben schon geschrieben hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

@ TE ist das Paket jetzt mittlerweile angekommen?

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