Hallo zusammen,
ich habe seit Feb. 2011 einen Kabelanschluss bei Unitymedia.
Nun wollten wird zum 01.08.2011 umziehen. Heute haben wir eine Umzugsbestätigung von Unitymedia und Sie verlangen mehr Geld.
!!!! Da an Ihrer neuen Adresse der Kabelanschluss nicht über die Mietnebenkosten berechnet wird, haben wir den analogen Einzelnutzeranschluss zum Preis von 17,90 Euro monatlich zugebucht!!!!
Was kann ich hier bitte tun???Wir können die ganze nicht mehr zahlen???
Vielen Dank..
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Unitymedia!!!Kündigung nicht möglich?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
quote:
!!!! Da an Ihrer neuen Adresse der Kabelanschluss nicht über die Mietnebenkosten berechnet wird, haben wir den analogen Einzelnutzeranschluss zum Preis von 17,90 Euro monatlich zugebucht!!!!
Was kann ich hier bitte tun???Wir können die ganze nicht mehr zahlen???
Hast du das denn schon mal "netto" ausgerechnet?
Du wirst ja künftig geringere NK zahlen, der Kabelanteil entfällt.
Was bleibt als "Schaden"?
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Wir ziehen in einer gr. Wohnung wegen Nachwuchs.
In der neuen Wohnung 97q>2 zahlen wir 150 Euro Nebenkosten (2 Erw., 2 Kinder) und dazu sollte Unitymedia kommen und Gas!!
Kann man die Unitymedia vorzeitig kündigen??Da bei DSL braucht man die 17,90 Euro nicht zahlen???
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Kann man die Unitymedia vorzeitig kündigen??Da bei DSL braucht man die 17,90 Euro nicht zahlen???
Da musst du deinen Vertrag und die korrespondierenden AGB zu Rate ziehen. Meistens gilt eine Kündigungsfrist von 6, manchmal sogar 12 Monate.
Du solltest dabei auch überlegen, daß man den preisgünstigsten DSL-Anschluß übers Kabel erhält, wenn du schon mit jedem EUR rechnest.
Wieviel zahlst du aktuell fürs Kabel mit den NK + Gebühr? Damit musst du rechnen.
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35 Für Kabel und 130 Euro für NK aber wenn ich umziehe muss ich 35+17,90 Euro für Kabel und 150 NK
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35 Für Kabel und 130 Euro für NK aber wenn ich umziehe muss ich 35+17,90 Euro für Kabel und 150 NK
Nein, laut deinem Eingangspost sind in den "alten" NK auch Anteile fürs Kabel enthalten (s. NK-Abrechnung). Die sind in den "neuen" NK nicht enthalten.
Wenn das ein Problem ist, ist schlicht die neue Wohnung zu teuer, mit dem Kabel hat das dann nur indirekt zu tun.
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genau so. Aber meine Frage, darf ich vorzeitig kündigen??Sonderkündigungsrecht??wegen der Kosten???Das ist doch Preiserhöhung oder???
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Aber meine Frage, darf ich vorzeitig kündigen??
Wie gesagt: Schau in die Unterlagen/AGB.
Ich habe zu Unity... folgenden Kenntnisstand:
Aus den AGBs von Unitymedia (Mietverhältnis):
„Der Vertrag ist erstmals zum Ende des 24. Kalendermonats nach Betriebsbereitstellung mit einer Frist von drei Monaten schriftlich kündbar. Danach kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Bei Beendigung des Mietverhältnisses über die Wohnung des Kunden ist eine schriftliche Kündigung jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende zulässig."
Was steht in "deinen" AGB?
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wo finde ich die AGB von unitymedia NRW??
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7 Vertragslaufzeit/Kündigung
7.1 (1) Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit. Diese richtet sich jeweils nach dem mit dem Kunden
abgeschlossenen Vertrag.
(2) Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein Jahr, wenn
er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen
Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird.
(3) Abweichend von Ziffer 7.1 (2) kann ein Vertrag über einen Analogen Kabelanschluss für mehr als eine Wohneinheit
erstmals mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und sodann jederzeit mit
einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
(4) Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung des Kabelanschlusses bzw. der Bereitstellung des Produktes.
7.2 Der Kabelnetzbetreiber behält sich vor, in Zusammenhang mit anderen Produkten eine längere Kündigungsfrist
zu vereinbaren.
7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen
bleibt unberührt. Sofern der Kunde den Grund der außerordentlichen Kündigung zu vertreten hat, hat der
Kabelnetzbetreiber einen Anspruch auf Schadensersatz. Sonstige Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.
7.4 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang
beim Vertragspartner an.
7.5 Kündigt der Kunde oder kündigt der Kabelnetzbetreiber den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der
Kunde zu vertreten hat, vor Bereitstellung der Leistung oder bevor vereinbarte Arbeiten ausgeführt sind, so hat
der Kunde die von dem Kabelnetzbetreiber getätigten Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten, für
einen infolge der Kündigung eventuell notwendigen Rückbau bereits installierter Anlagen und Einrichtungen
sowie sonstige durch den Kabelnetzbetreiber erbrachte Leistungen zu ersetzen, jedoch nicht über den Betrag
des gegebenenfalls zu zahlenden Baukostenzuschusses hinaus. Der Kabelnetzbetreiber behält sich vor, statt
des Aufwendungsersatzes von dem Kunden eine Schadenspauschale in Höhe von 15 % der Installationsgebühr
zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Kabelnetzbetreiber kein oder ein
geringerer Schaden
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Meine Herrn, das ist nicht einfach.
Das sind nicht die AGB, die für dich im alten Vertrag gelten, da hast du den Anschluß "mitgemietet".
Klär das doch mit dem Kabelbetreiber, ich gehe davon aus, daß so in etwa das gilt, was ich oben gepostet habe.
Ausser du hättest bereits einen neuen Anschluß-Vertrag geschlossen?
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Nein. Mein Anschluss mit iNternet ist am 2.2.2011 abgeschlossen und gilt normaleweisebis 9.5.12
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quote:<hr size=1 noshade>Nein. Mein Anschluss mit iNternet ist am 2.2.2011 abgeschlossen und gilt normaleweisebis 9.5.12 <hr size=1 noshade>
Wenn der DSL-Anschluss mit "drin" ist, stimmt deine Rechnung noch weniger.
Wenn du dir das schlicht nicht leisten kannst oder willst bleibt sowieso nichts anderes übrig:
Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
Am besten per Einwurfeinschreiben, damit es auch ankommt.
Laut BGH ist ein Umzug kein Grund für die vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschluß, kann man nichts machen III ZR 57/10 .
Ob sich das alles unter dem Strich lohnt, solltest du in Ruhe durchrechnen.
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-- Editiert am 27.06.2011 14:10
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