Unklare Auktion - Geld wird nicht zurück erstattet

17. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
d3structor
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)
Unklare Auktion - Geld wird nicht zurück erstattet

Ich habe vor ca. 1 Monat bei Ebay ein Apple IBook/Powerbook ersteigert. 3x wurde geschrieben, dass es ein Powerbook wäre und 1x Stand drin, dass es ein Ibook wäre. In Kategorie sowie Beschreibung stand eindeutig Powerbook. Nun habe ich das direkt nach der Auktion gesehen, dass eben auch einmal IBook vorkam und fragte nach. Als sich heraus stellte, dass es sich wirklich "nur" um ein Ibook handelte schrieb ich ihm, dass ich vom Kauf zurücktreten wolle, da ich anhand der Beschreibung/Kategorie davon ausging auf ein Powerbook zu steigern. Er stimmt zu und versicherte mir, dass Geld zurück zu überweisen. Soweit so gut. Heute, ca. 3 Wochen nach dem erstem Versprechen habe ich trotz mehrmaligem Email, Telefon sowie FaxKontakt immer noch kein Geld bekommen. Immer wieder wurde ich vertröstet, da der gute Herr ja scheinbar so im Stress ist. Ich hatte ihm dann eine 7 tägige Frist gesetzt, mir mein Geld zurück zu überweisen, welche am Freitag abgelaufen ist. Bis jetzt ist immer noch kein Geld da .

Wie soll ich weiter vorgehen ?? Mahnverfahren ? Anwalt ?

Im Falle eines Mahnverfahrens+Wiederspruch seitens des Schuldners wie groß ist die Chance, bei oben beschriebener Sachlage, dass ich auf meinen Schulden + Gerichtsgebühren (welche soweit ich das überschaue immerhin fast 100Euro wären) Sitzen bleibe?

mfg
Markus

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
d3structor
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Keiner einen tipp :/ ?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Manu_1980
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 19x hilfreich)

Da du eine Frist gesetzt hast (nachweislich?), befindet sich der VK schon in Verzug. Du kannst einen Anwalt einschalten, der wird seine Kosten auf den VK abwälzen, oder Du kannst selbst das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Auch diese Kosten hat der VK zu tragen. allerdings wirst Du sie vorschießen müssen. Wenn er eine Rückzahlung zugesichert hat (per Mail? oder telefonisch?) und dies nicht einhält, wird er vor Gericht m.M.n. keine Chance haben. Bleibt nur zu hoffen, dass bei dem VK auch was zu holen ist. Eine Anzeige wg Betrug kannst Du in Betracht ziehen. Ob dabei was rauskommt, weiß ich nicht. Aber es wird dem VK nochmal Dampf machen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
d3structor
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Rückzahlung hat er mir telefonisch sowie schriftlich per EMail zugesichert. Er hat auch per Email schon mehrfach geschrieben, dass er die Überweisung bereits angewiesen hätte. Nur angekommen ist natürlich nie was.

Nunja dann werde ich die Tage wohl mal das Mahnverfahren einleiten.

Was passiert eigentlich wenn seine Adresse bei EBay nicht stimmt ? Dann kann der Mahnbescheid ja nicht zugestellt werden. Bleib ich dann auf den knapp 80€ sitzen ?

1x Hilfreiche Antwort

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