Unseriöser Ebay Verkäufer - vom Kauf zurücktreten

22. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
go544325-5
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unseriöser Ebay Verkäufer - vom Kauf zurücktreten

Hallo,

ich habe Gestern ein Spiel per Preisvorschlag für 50€ bei eBay gekauft.
Leider ist mir erst im nachhinein aufgefallen, wie unseriös der Verkäufer erscheint und nun möchte ich den Kauf rückgängig machen. Ich habe das Geld noch nicht überwiesen, Überweisung ist auch die einzige Zahlungsmöglichkeit.
Mir ist bewusst, dass ich schon einen Kaufvertrag eingegangen bin und somit zur Zahlung verpflichtet. Bei dem Verkäufer schrillen jedoch alle Alarmsignale: der Verkäufer ist seit dem 15.04.20 als Mitglied registriert und hat schon ca. 50 Spiele zum Verkauf in seinem Angebot. Hat 0 Bewertungen. Die einzige Zahlungsmöglichkeit ist per Überweisung und das Geld soll auf ein ausländisches Konto, einer mir unbekannten Bank, gehen.
Schön dumm, dass ich den Kaufvertrag eingegangen bin und die Anzeichen komplett übersehen habe, war im Eifer des Gefechts und unüberlegt.
Wie sehen jetzt jedoch meine Möglichkeiten aus?

Danke und Gruß

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4890x hilfreich)

x

-- Editiert von radfahrer999 am 22.04.2020 11:44

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4890x hilfreich)

Zitat (von go544325-5):
wie unseriös der Verkäufer erscheint
Was nicht heißt, dass er nicht vertragserfüllend leisten kann, nur weil die eigene Interpretation dies ergibt.

Zitat (von go544325-5):
Mir ist bewusst, dass ich schon einen Kaufvertrag eingegangen bin und somit zur Zahlung verpflichtet.
Dann verstehe ich die Frage nachfolgende Frage nicht

Zitat (von go544325-5):
Wie sehen jetzt jedoch meine Möglichkeiten aus?
Deinen Teil des Vertrags erfüllen

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Dann verstehe ich die Frage nicht


Dem schließe ich mich an.

Du bist, das schreibst Du selbst, einen Vertrag eingegangen. Damit bist Du zur Vertragserfüllung verpflichtet.

Du kannst vertragsbrüchig werden, aber das kann ein sehr teurer Spass werden.

Für eine legale und kostenfreie Vertragsauflösung sehe ich keinen Ansatz.

Berry

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17746 Beiträge, 6006x hilfreich)

Zitat (von go544325-5):
der Verkäufer ist seit dem 15.04.20 als Mitglied registriert
Wo? In Deutschland oder in dem Land wohin du auch überweisen sollst?

Zitat (von Sir Berry):
Du bist, das schreibst Du selbst, einen Vertrag eingegangen. Damit bist Du zur Vertragserfüllung verpflichtet.
Das sehe ich hier aber völlig anders!
Er hat geschrieben:
Zitat (von go544325-5):
der Verkäufer ist seit dem 15.04.20 als Mitglied registriert und hat schon ca. 50 Spiele zum Verkauf in seinem Angebot.
Für mich riecht das hier gewaltig nach gewerblichem Verkauf.
Welche Möglichkeit hat man also: Den Kauf widerrufen und fertig!

Bitte mal einen Link zu der Auktion oder zum Verkäufer.

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#5
 Von 
go544325-5
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antwort.

Standort bei Ebay ist als Deutschland angegeben.

Hier der Link zum Artikel:
https://www.ebay.de/itm/313060438885?ViewItem=&item=313060438885

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17746 Beiträge, 6006x hilfreich)

Ganz klar ein gewerbliches Angebot. Wie kommst du darauf, dass es ein privater Verkäufer sei?

Also einfach den Kauf widerrufen und fertig. Er gibt ja sogar selbst an, dass ein Widerrufsrecht besteht. Es gibt also überhaupt kein Problem.

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14613 Beiträge, 4509x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dann verstehe ich die Frage nicht
Warum müssen die Antworten immer so dämlich sein?

Natürlich sucht er nach einer Möglichkeit, doch noch aus dem Vertrag herauszukommen. Das ist eine ganz logische Frage, selbst wenn die Antwort darauf "gibt es nicht" ist. Schließlich wendet er sich als Laie an das Forum (dem man eine gewisse Fachkenntnis zutrauen darf), ergo muss seine eigene Einschätzung auch nicht stimmen.

Was man versuchen könnte ist, den Verkäufer um eine Vertragsänderung zu bitten (Zahlung erst nach Erhalt der Ware, Zahlung via Paypal*), ein seriöser Verkäufer würde sich darauf einlassen (auch weil sein Risiko niedriger ist, er kennt eine reale und korrekte Adresse).
Weiter könnte man nach dem Verkäufer suchen (hast du Name und Adresse?), vielleicht hat er ja noch weitere Ebaykonten und ist dort bereits negativ aufgefallen.

*ich dachte auch man kann gar kein Ebaykonto mehr einrichten ohne Paypal, ist das jetzt wieder anders?

Stefan

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17746 Beiträge, 6006x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Was man versuchen könnte ist, den Verkäufer um eine Vertragsänderung zu bitten
Nein! Einfach widerrufen und fertig. Es besteht ein Widerrufsrecht, das kann man nutzen. Oder hast du nicht gesehen, dass es ein gewerblicher Verkäufer ist und das Widerrufsrecht besteht?

-- Editiert von -Laie- am 22.04.2020 14:08

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#9
 Von 
go544325-5
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich das richtig sehe, dann ist er doch nicht als gewerblicher Verkäufer registriert bzw. eingetragen und muss somit auch nicht auf meinen Widerrufsversuch eingehen? Oder räumt er das Widerrufsrecht durch die Rückgabemöglichkeit ein?

Name und Adresse ist mir nicht bekannt.

-- Editiert von go544325-5 am 22.04.2020 14:20

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17746 Beiträge, 6006x hilfreich)

Es steht doch explizit drin: Widerrufsrecht 14 Tage. Wo ist denn das Problem?

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#11
 Von 
go544325-5
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann scheint es ja kein Problem zu geben und ich werde von diesem Gebrauch machen.
Danke für einzelne hilfreiche Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14613 Beiträge, 4509x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Oder hast du nicht gesehen, dass es ein gewerblicher Verkäufer ist und das Widerrufsrecht besteht?
Nee, natürlich nicht, der Link stand noch nicht da.
Aber dann ist ja alles klar.

Wenn er das Spiel trotzdem haben möchte und es dort günstig ist könnte er aber trotzdem den Verkäufer fragen (natürlich nachdem der Vertrag widerrufen ist).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1817x hilfreich)

Zitat (von go544325-5):
Wenn ich das richtig sehe, dann ist er doch nicht als gewerblicher Verkäufer registriert bzw. eingetragen und muss somit auch nicht auf meinen Widerrufsversuch eingehen


Wenn er gewerblich handelt, dann muß er das, auch wenn er sich als Privatverkäufer ausgibt.

Ansonsten hilft bei Verdacht auf Unseriösität manchmal schon, einfach nicht zu zahlen und zu warten, ob der VK sich rührt. Betrüger machen sich die Mühe eigentlich nicht. Mein Ex hatte damals auch mal ein teures Objektiv gekauft und dann ermittelt, daß es den angegebenen Namen an der angegebenen Adresse nicht gab; er hat dann erst mal abgewartet uns es kam vom VK nie etwas...

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