Ich habe heute eine Aufforderung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung bekommen. In dieser sollte ich mich verpflichten keine Angebote aus dem Sortiment Tupperware ohne Angabe einer Wiederrufserklärung einzustellen.
Das mit der Wiederrufserklärung stimmt. So eine hatte ich nicht angegeben, da ich auch als Privat verkaufe, nur bin ich in den Letzden 3 Monaten auf ca 30 Artikel gekommen die verkauft wurden. Daher (so auch nach meinen Recherchen) würde ich als gewerblicher händler gelten.
Allerdings bezieht sich die erklärung eben auf Tupperware, welche ich noch nie verkauft geschweige den Angeboten habe.
Nun meine Frage.
Muss ich nun die Anwaltskosten tragen, obwohl ich das Aufgeführte Sortiment (Tupperware) gar nicht angeboten habe?
Oder kann ich mir die Mühe sparen und muss Zahlen?
Danke für Ihre mühen.
mfg
Unterlassungserklärung, aber Artikel nicht angebot
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
quote:
Daher (so auch nach meinen Recherchen) würde ich als gewerblicher händler gelten.
Wenn es sich um Neuware handelt, höchstwahrscheinlich.
quote:
Allerdings bezieht sich die erklärung eben auf Tupperware, welche ich noch nie verkauft geschweige den Angeboten habe.
Dann brauchst du so eine UE ja auch nicht abzugeben. Oder du gibst sie ab (spart dir möglichen Ärger mit einem EV-Verfahren), verweigerst aber die Zahlung der Anwaltsgebühren, weil die Abmahnung inhaltlich falsch und somit unberechtigt war.
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Danke für diesen Hinweis.
Somit kann ich nun die nötigen schritte in die Wege leiten ohne von vornherein zum scheitern verurteilt zu sein.
mfg
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quote:
Ich habe heute eine Aufforderung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung bekommen.
Von einem Anwalt?
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Ja, dieses schreiben wurde von einem Anwalt verfasst, daher ja auch die Anwaltskosten.
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Nur weil man 30 Schüsseln verkauft ist man nicht zwingend gewerblich. Am einfachsten wäre es wenn man privat wäre, dann würde ich das Schreiben ignorieren. Gewerblich ist wenn man nachhaltig, dauerhaft und mit gewinnerziehlungsabsicht handelt
Bist du gewerblich dann ist das Schreiben der freundliche Versuch das ohne Gericht zu beenden. Der Fehler mit der Tuperware interessiert dabei nicht, es geht um den Widerruf.
Uwe
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Dann hat der Herr Anwalt wohl einen Griff ins Klo gemacht ...
Offensichtlich hat er die Berechtigung der Forderung nicht geprüft, das wäre ein Hinweis auf eine rechtsmißbräuchliche Massenabmahnung.
Ich sehe 4 Möglichkeiten:
1. Negative Feststellungsklage (Kosten muss man beim Abmahner einklagen)
2. Abwehranwalt beauftragen (Kosten muss man beim Abmahner einklagen)
3. Dem Anwalt klipp und klar mitteilen, das er wohl nicht die erfoderliche Sorgfalt hat walten lassen. Weder sei man Wettbewerber (eine Sammlungsauflösung/verkleinerung sei nicht gewerblich), noch habe man fragliche Waren je verkauft.
Seine offensichtliche Verwendung von Serienbriefen lasse eine rechtsmißbräuchliche Massenabmahnung erkennen.
Man erwarte unverzüglich, jedoch bis spätestens zum 09.11.2010 eine Erledigt-Erklärung. Bei fruchtlosem Ablauf werde man zur Wahrung seiner Rechte entsprechende Maßnahmen (z.B. negative Feststellungsklage) einleiten.
4. nichts machen und abwarten. Vor Gericht wird er eine teure Bruchlandung erleben
Das alles gilt wenn DU niemals Tupperware und die Abmahnende niemals CDs/DVDs verkauft hat (also deren alte Auktionen mal durchstöbern).
Eine Sammlungsauflösung/verkleinerung kann gewerblich sein, muss es aber nicht.
Dies hängt von dem Vortrag vor Gericht und dem Richter ab.
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Falls das ein Massenabmahnung ist wird der noch zwei drei böse Drohungen ausspucken.
Falls er klagt wird er wohl verlieren, jedoch braucht macht vor dem Landgericht einen Anwalt dessen Kosten man vor strecken muss !!
Ich würde den anrufen, rumjammern, von HarzIV erzählen, vom Gerichtsvollzieher und das man seine Rechtsschutzversicherung erst fragen muss ob die den Anwalt zahlt. Der soll die Frist verlängern. Der meldet sich dann nie wieder :-)
Uwe
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Naja, er hat es ja im Auftrag seiner Mandantin gemacht. Diese Unterlassungserklärung habe ich ja auch abgegeben, allerdings den Anwalt schriftlich daraus hingewiesen, das ich die Angegebenen Ware noch nie angeboten habe, und deswegen die Zahlung der gebühren ablehne da diese Abmahnung falsch und somit unberechtigt war.
Bin auf die Antwort gespannt.
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Ich hätte dem nichts von seinem Fehler gesagt und die Unterlassungserklärung zumindest abgeändert.
quote:
Naja, er hat es ja im Auftrag seiner Mandantin gemacht.
Das ist Theorie, die Massen-Praxis kann auch ganz anderes sein.
Uwe
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Die Unterlassungserklärung habe ich abgeändert, und mich wie von denen gewünscht nur auf Tupperware bezogen. Somit ist dem willen der Mandantin genüge getan, und ich habe mir da nichts vorzuwerfen.
Von wegen Gewerblich
Zitat:
Zitat:In der Zeit von 03.08.2010 bis 05.10.2010 haben Sie mindestens 32 Artikel zu einem Gesamtpreis von 41,36 Verkauft.
Ebay Gebühren natürlich nicht abgezogen.
Zitat:Meine Mandantin behält sich vor die zuständigen stellen zu Informieren, insbesondere das zuständige Finanzamt
Soll se doch... Da ich ein Nebengewerbe angemeldet habe (Überbleibsel aus nem versuch sich Selbstständig zu machen) und falls nötig diese 41,36 abzüglich aller kosten dann halt versteuern Werde.
-- Editiert am 04.11.2010 16:44
Ist doch Supi - dann kann er sogleich die nächste los schicken. Für jede Marke eine.
Und die Kosten könnten auch noch ein Thema werden.
Uwe
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