Unterlassungserklärung, ebay Privat/Gewerblich

23. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
nograce
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterlassungserklärung, ebay Privat/Gewerblich

Hi ihr.


Vorgeschichte:

Ich kaufe defekte Elektronikartikel meißt bei eBay oder in div. Foren und repariere diese. Die reparierten Geräte biete ich dann bei eBay an. Bin Privatperson. Es waren keine tausende Stück. Im letzten Monat waren es gerade mal 11 Verkäufe.

Habe Heute dann ein schönes Einschreiben per Post bekommen.

Das Schreiben kommt von einem Anwalt, der von einer Firma (1 Mann Firma) beauftragt wurde mich abzumahnen. Diese Firma Repariert und verkauft selbige Artikel über eBay. Der Vorwurf mir gegenüber ist nun unlauterer Wettbewerb.

Ich soll eine Unterlassungserklärung bis zum 03.06. unterschrieben zurück schicke und weiterhin ~400€ überweisen.


Wie soll ich nun vorgehen? Gibt es diesbezüglich schon einschlägige Tips und/oder "Verhaltensmuster"?

Viele Grüße
Andy





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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1124x hilfreich)

quote:
Ich kaufe defekte Elektronikartikel meißt bei eBay oder in div. Foren und repariere diese. [...] Im letzten Monat waren es gerade mal 11 Verkäufe.


Das dürfte für gewerbliches Handeln locker ausreichen.

1. Gewinnerzielungsabsicht
2. Kaufen, um zu verkaufen
3. Nachhaltigkeit (nicht bloß ein-, zweimal und dann nie wieder)

Noch eindeutiger geht es nicht. Eine "Geringfügigkeitsgrenze" der Form "erst ab X Verkäufen/Monat oder Y EUR Umsatz/Jahr ist es gewerbliches Handeln" gibt es nicht.

quote:
Bin Privatperson.


Aber kein Privatverkäufer im Sinne des Gesetzes.

quote:
Der Vorwurf mir gegenüber ist nun unlauterer Wettbewerb.


Jo, da du vermutlich weder Gewährleistung noch Widerrufsrecht noch ausreichendes Impressum usw. hast.

quote:
Wie soll ich nun vorgehen?


Unterlassungserklärung vom Anwalt prüfen lassen. Der wird dir vermutlich zur Zahlung raten.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129050 Beiträge, 41175x hilfreich)

quote:
Der Vorwurf mir gegenüber ist nun unlauterer Wettbewerb.

Das hat der Anwalt doch sicherlich genauer beschrieben?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
nograce
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi.

Wie meinst du genauer?!
Eigentlich nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129050 Beiträge, 41175x hilfreich)

quote:
Wie meinst du genauer

Der genaue Wortlaut.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
pekaha
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 76x hilfreich)

Was Harry van Sell wissen will ist, aus welchem Rechtsgrund du abgemahnt wurdest. Allein die Tatsache, dass Du über ebay kaufst und verkaufst ist noch kein Abmahngrund.

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"Iudex non calculat!"

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#6
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1124x hilfreich)

Der TE schrübb ja zumindest schon mal:

quote:
Der Vorwurf mir gegenüber ist nun unlauterer Wettbewerb.


Da hat man (bzgl. der Abmahnkosten) nur dann eine Chance, wenn das auch so wörtlich drin stand, das wäre dann nämlich zu unspezifisch, somit nicht im Sinne des Geschäftsherrn bei GoA und damit ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Geschäftsherrn (den Abgemahnten) auch nicht unbedingt so leicht durchzusetzen.

Vermutlich wurde aber doch eher konkret gerügt (gewerbliches Handeln ohne Erfüllung der Informationspflichten etc.).

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#7
 Von 
Katsuro
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

Aber eine Sache ist hier doch sehr komisch. An wen sollst du die 400€ überweisen? An deinen Wettbewerbsteilnehmer, also die Firma die dasselbe Gewerbe ausführt wie du? das ist doch Blödsinn, ich kann mich doch nicht als Firma hinstellen und von dir Geld verlangen weil du dasselbe tust wie ich und nur nicht Gewerblich handelst, zumindest offiziell, jetzt stell dir mal vor es gibt noch 10 Firmen die alle dasselbe machen, dann müsstest du ja denen allen Geld überweisen.
Ich würde die ganze sache sehr gelassen sehen solange ebay selbst nichts macht gilst du dort als privater Verkäufer und hast nichts zu befürchten.


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#8
 Von 
Atric-1
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

Was Kasuro schreibt, ist völliger Blödsinn. ebay entscheidet garnichts. Du handelst eindeutig gewerblich, wenn der Abmahnende gewerbliche Händler es drauf ankommen lassen will, reicht er mal eben Klage ein, dann landet das ganze vor Gericht und wird so richtig teuer. Solltest du dann nicht zahlen können, hat der Kläger einen Titel für die nä. 30 Jahre gegen dich in der Hand, sprich, er kann die nä. 30 Jahre, sobald du an Geld kommst, seinen Teil einkassieren...

Das sinnvollste ist es, das ganze nicht zu Ignorieren und sich mit dem Anwalt zu unterhalten. Meist sind Raten oder Teilzahlungen möglich!

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