Unterlassungserklärung - Bewertung Ebay - kommt der Verkäufer damit durch?

13. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
carioca
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 8x hilfreich)
Unterlassungserklärung - Bewertung Ebay - kommt der Verkäufer damit durch?

ich hatte bei Ebay etwas gekauft, der Kauf war ne Katastrophe, Ware zwar in Ordnung jedoch unmögliches Benehmen, Versand mehrfach versprochen aber nicht ausgeführt erst nacj massiven beschwerden, dann noch drohung fals ich negativ bewerte bekomme ich post vom Anwalt, negativ bewertet und nun ist die Post da in Form einer Unterlassungserklärung -ich solle die Bewertung zurück nehmen da ich das Geschäft des Verkäufers damit schädigen würde.
Die Bewertung verstößt jedoch nicht nach Ebay Recht sonst hätte Ebay dies schon gelöscht, die hat der Verkaufer schon versucht.
Wie ist das eigentlich, ist eine Unterlassungserklärung überhaupt rechtens und kommt der Verkäufer damit durch?????

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
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#2
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
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#3
 Von 
carioca
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 8x hilfreich)

ne ne man kann das nicht ignorieren, man muß auf jeden Fall die Erklärung abgegeben oder wiedersprechen, nix tun fürht dazu das der Gegener sofort einen einsw. Verfügung erwirken kann.

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#4
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

>Die Bewertung verstößt jedoch nicht nach Ebay Recht

Es kommt hier nicht auf "Ebay Recht" an. Wichtig ist nur, ob die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen enthält. Mit dem Versuch, wegen einer negativen Bewertung eine einstweilige Verfügung zu erwirken haben sich schon manche Verkäufer in die Nessel gesetzt.

Wenn Sie nicht den genauen Wortlaut der Bewertung posten wird man Ihnen hier auch nicht helfen können.

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#5
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> man muß auf jeden Fall die Erklärung abgegeben oder wiedersprechen, nix tun fürht dazu das der Gegener sofort einen einsw. Verfügung erwirken kann

Gegenüber wem soll man denn widersprechen und wieso kann die Gegenseite keine EV erwirken, wenn man "widerspricht"?

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#6
 Von 
carioca
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 8x hilfreich)

Wortlaut war wie folgt:unseriöser Verkäufer, Hinhaltetektik, keinerlei komunikation ! Nie wieder!

Es wurde mehrfach der Versand bestätigt was jedoch nicht erfolgte, ich mußte immer wieder nachfragen was denn nun ist,Versand erfolgte ca 5 Wochen nach Zahlungseingang und nach einer Beschwerde wurde mir mit Anwalt gedroht !

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#7
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

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#8
 Von 
carioca
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 8x hilfreich)

mit keinerlei Kommunikation war gemeint das ich hachfragen mußte und das immer wieder von anderer Seite ist dann erst reagiert worden, ok darüber kann man sich streiten oder sagen wir so das ist ansichtssache aber nicht mit einer Unterlassungsklage von 800 EUR denke ich,

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#9
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

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#11
 Von 
velvetine
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

soweit ich weiß, sind beeinflussungen von bewertungen lt. ebay untersagt, also man soll bewerten können, ohne dann vom verkäufer in irgendeiner weise irgendwas angedroht zu bekommen.

würde mich wegen der UE bei einem anwalt erkundigen und bis dahin gar nichts unterschreiben. außerdem sollte das an ebay weitergegeben werden. möglicherweise war es das dann erstmal für diesen verkäufer und er kann für einen zeitraum nur noch eingeschränkt handeln.

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