Unterlassungserklärung !

5. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
DonTeblare
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 95x hilfreich)
Unterlassungserklärung !

Hallo !
Ich bin seit 2 Monaten offiziell als Gewerbetreibender angemeldet. Ich versteigere Artikel ( Neuware ) also Textilien auf Ebay.
Vorher habe ich dies auch schon gemacht, als ich aber dann gesehen habe, das sich dieses eventuell rentiert und ich dann richtig bei Großhändlern eingekauft habe, habe ich mich sofort gewerblich angemeldet.
Nun erhielt ich einen Brief von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbes E.V. Frankfurt Am Main.
Daraufhin sollte ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Betrag soll 380 € sein den ich Strafe bezahlen muß. Der erste Brief kam, als ich noch nicht gewerblich war, demzufolge auch keine AGB´s usw. auf meiner Seite hatte. Jetzt habe ich den 2. Brief bekommen, in dem habe ich noch eine Frist von 2 Wochen, sonst gibt es eine Gerichtliche Klärung.Die AGB´s sind geschrieben und teilweise bei den Auktionen schon mit drin.
Nun meine Frage: hat jemand erfahrung mit dieser Zentrale, ich meine es ist ja auch nur ein E.V.
Was habe die für Rechte, was habe ich für welche?
Muß ich die Kohle bezahlen oder kann das auch ein Anwalt regeln wenn ich meine Rechtschutzversicherung einschalte ?
Ich bitte euch um Hilfe !
MfG
Michael

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Zahlen und als "Lehrgeld" verbuchen ,alles andere wird teurer und ändert auch nichts an der offentsichtlichen Sachlage .

Zwanzig Euro investieren und sich im Buchhandel

"Ebay und Recht " v. Schlömer und Dittrich aus dem Springer Verlag besorgen und von vorne bis hinten durcharbeiten.

Des weiteren empfehle ich Ihnen aufgrund der offentsichtlichen Unwissenheit auf Ihrer Seite dringend bis aufweitres alle Verkäufe zu stoppen.

Ihre Formulierung "Die AGB´s sind geschrieben..." läßt - Abgeschrieben ? - ahnen ,daß es mit großer Wahrscheinlichkeit immer noch zahlreiche Möglichkeiten für Abmahnungen in Ihrem Angebot gibt .

Wie wäre es mit einem Link zu Ihrem Angebot ?

Das entscheidene sind nicht AGB . Diese sind im Handel mit dem Endverbraucher in aller Regel überflüssig .

Entscheident sind Punkte wie
-Widerrufsrecht
-Impressum
-Preisangabenverordnung etc.

Hier habe ich so meine Zweifel ...

Kompetenten und günstigen Rat bieten hier die lokalen IHK .

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Planetopia
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Die Sendung PLANETOPIA plant einen Beitrag über die Schwierigkeiten, die durch die Unterscheidung von gewerblichen und privaten Händlern bei ebay auftreten.
Planetopia ist das Wissensmagazin von SAT.1 und läuft immer sonntags ab 22:45 Uhr.

Bei der Recherche im Forum von 123recht bin ich nun auf Ihren Fall gestoßen und würde mich darüber gerne näher mit Ihnen unterhalten. Ich würde mich also freuen, wenn Sie sich möglichst schnell bei uns melden, da wir unsere Drehs bereits für die nächste Woche planen. Ansprechpartner ist Frau Gabler.
Tel.: 06131 / 600 2634
Mobil: 0177 / 4345678
Email: petra.gabler@newpic.de (bitte Rückrufnummer angeben)

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

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