Unterlassungserklärung für Ebay / Dienstleistungen

11. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
123run
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterlassungserklärung für Ebay / Dienstleistungen

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben.
hier handelt es sich um ein Kleingewerbe. Die unten angegebene Unterlassungserklärung muss zwingend eingehalten werden.

Wie ist der letzte Punkt in der Unterlassungserklärung zu verstehen?

Textauszug;
Der Unterlassungsschuldner verpflichtet sich rechtsverbindlich und unwiderruflich gegenüber dem Unterlassungsgläubiger – ohne damit zu bestätigen, dass die gemachten Vorwürfe in Bezug auf eine gewerbliche Tätigkeit tatsächlich gegeben sind - es bei Vermeidung vom Unterlassungsgläubiger für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden, im Streifall vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs es zukünftig zu unterlassen,

1. Verbraucher nicht über das gesetzliche Widerrufrecht zu belehren

2. die gesetzlichen Vorschriften über die erforderlichen Angaben zu Anbieterkennzeichnung und Informationspflichten gegenüber Verbrauchern zu missachten.

3. Verbrauchern nicht über den Ablauf des Zustandekommens eines Vertrages zu belehren.

4. Verbraucher nicht über die Vertragssprache zu informieren

5. die Mehrwertsteuer nicht in die Preisangabe aufzunehmen



Gruß Jan

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120340 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von 123run):
hier handelt es sich um ein Kleingewerbe.

Es gibt in Deutschland keine "Kleingewerbe", nur "Gewerbe" bzw. "Unternehmen".



Zitat (von 123run):
die Mehrwertsteuer nicht in die Preisangabe aufzunehmen

Das man Bruttopreise angeben soll.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
123run
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Antwort,

ich bin(war) mir unsicher, da man diesen letzten Satz auch so verstehen kann, dass ich MwSt. angeben muss.
Oder MwSt. ausweisen muss..
Somit wäre das mit der Kleinunternehmer-Regelung nicht machbar.

Da sogar beim Finanzamt der Wortgebrauch " Kleingewerbe" verwendet wird, nutze ich das auch bezüglich Forum Fragen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120340 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von 123run):
Da sogar beim Finanzamt der Wortgebrauch " Kleingewerbe" verwendet wird, nutze ich das auch bezüglich Forum Fragen...

Ok, "Kleingewerbe" gibt es nur im steuerechtlichen Bereich.
Bei Abmahnung ist es egal ob "klein" oder "groß", da gibt es keine Unterschiede.



Zitat (von 123run):
ich bin(war) mir unsicher, da man diesen letzten Satz auch so verstehen kann, dass ich MwSt. angeben muss.
Oder MwSt. ausweisen muss..

Nö, da darf gar nichts wegen MwSt. stehen.
Um Gegenteil, man muss ja sogar darauf hinweisen, das man der Sonderregelung unterliegt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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