Hallo Foris...
Gerade gelesen auf den Anwaltsseiten. Ich könnte platzen:
Zitat: "Ich kaufte am 01.09.2008, bei Ebay, einen Artikel, von Privat. Es wurde keine Vorleistung vom Käufer verlagt,sprich "Vorkasse" Daraufhin beruf ich mich,sofort nach Kauf, auf mein Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB
und forderte den Verkäufer auf, die Ware mir zuerst zuzusenden und nach Erhalt, erfolgt die sofortige Bezahlung. Dies wurde mehrmals, vom Verkäufer, abgelehnt, da es "Üblich" ist, bei Ebay erst zu bezahlen.Daraufhin setzte ich dem Verkäufer eine Frist zur Lieferung, bis 19.09.2008. Nichts geschah. Am 20. 09. 2008 trat ich vom Kaufvertrag, nach § 823
, 324 BGB
, zurück und verlangte gleichzeitig Schadenersatz,nach §249 BGB
, wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages. Der Schaden sollte bis 04.10.2008 beglichen sein.
Keine Reaktion vom Verkäufer."
Also ich für mein teil bin seit Anfang an bei Ebay dabei, aber sowas hab ich auch noch nicht erlebt. Und wenn, dann wäre dies wohl wirklich ein Grund um vor Wut zu platzen. Wie seht Ihr das?
Unverschämter Ebay-Käufer...
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Das kommt aber des Öfteren schon mal vor. Ist immer die Frage, was zuerst da war, die Henne oder das Ei...
Die Verkäufer, die sich darauf einließen, traf man anschließend sehr häufig in den Foren, jammerten darüber, kein Geld bekommen zu haben. Und der Empfänger der Ware wäre noch nicht einmal ermittelbar.
Natürlich kann das auch gut gehen. Aber eher bei Partnern, die schon Geschäfte miteinander gemacht haben.
Das Gesetz sagt: Zug um Zug
eBay formuliert es schon im ersten Online-Training für Käufer unmissverständlich so:
Sie haben den Zuschlag für einen Artikel erhalten? Dann können Sie den Kauf schnell abschließen.
Die meisten Verkäufer haben ihre Bankverbindung auf eBay hinterlegt oder bieten PayPal an.
1. Nachdem Sie den Zuschlag für einen Artikel erhalten haben, klicken Sie auf den Link Jetzt bezahlen.
2. Überprüfen Sie Ihre Lieferadresse und die Zahlungsinformationen mit den Preisen für Artikel, Verpackung und Versand.
3. Mit Klick auf Weiter bestätigen Sie die Wahl der Zahlungsmethode – zum Beispiel PayPal oder Überweisung.
4. Nachdem Sie bezahlt haben, versendet der Verkäufer die Ware. Fertig!
ebay kann manchmal richtig einfach sein.
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Schönen guten Morgen!
Sehe ich genauso wie Nina. Nur fraglich ist es, wenn dem Käufer wirklich ein Schaden entstanden ist, wie es die Richter sehen. Denn Zug-um-Zug sagt halt das Gesetz.
Da es bei Ebay aber schon fast ein Gewohnheitsrecht (Ich weiß, gibt es nicht) ist bzw. Ebay das System auf Vorauszahlung ausgelegt hat, kann ich annehmen, daß der VK kein Schadensersatz leisten muss und sich die Sache mit dem zurücktreten vom Kaufvertrag erledigt hat.
Sollte der VK Recht bekommen, hätte im Gegenzug der VK noch das Recht auf Abnahme der Ware durch den Käufer. Dann aber per Vorauskasse. Wobei ich froh wäre, so einen Typen los zu sein.
Anki
--- editiert vom Admin
Die Antwort des Anwalts ist inzwischen da und dürfte den Käufer nicht gerade zu Freudentänzen aninimieren...
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=47473&rechtcheck=2
Im Supermarkt kann man auch nicht mit dem Einkaufswagen durch die Kasse spazieren und sagen, dass man irgendwann später bezahlt.
Online-Shops haben die Möglichkeit, sofort per Schufa die Adresse abzugleichen und das ist genau der Grund, warum dann manche Leute eben nicht auf Rechnung bezahlen dürfen.
Bei eBay ist es eine ganz andere Situation: Käufer können sich den Verkäufer aussuchen, insbesondere das Bewertungsprofil checken und dann entscheiden.
Verkäufer können das nicht. Insbesondere garantiert eBay für nichts, noch nicht einmal dass es den Käufer wirklich gibt. Es gibt nichts Leichteres, als bei eBay Fake-Accounts einzurichten.
Auch hat sich ja das Erscheinungsbild bei den Usern in den letzten Monaten dramatisch verändert. Gab es früher entscheidend mehr unseriöse Verkäufer, gibt es heute mindestens genau so viele unseriöse Kunden, dank PayPal z.B.. Wer sich bei den Schwächen des Systems ein bisschen auskennt, bezieht Ware umsonst. Es gibt Leute, die haben von 100 Artikeln 90 reklamiert und 90 mal Recht bekommen.
Und nicht zuletzt hat jeder die Möglichkeit, den Verkäufer im Vorfeld zu fragen, ob er auch via Treuhand versendet, wenn es um sehr teuere Ware geht.
--- editiert vom Admin
Ebay ist kein Kindergarten, leute Wer über solche Problemchen schreibt hat noch keine Richtigen gehabt.
Ebay ist ein knallhartes Geschäft und der Rechtsleitfaden. Nirgens wo sonst wird es mit Belehrungspflichten und Rechten so genau genommen wie bei ebay. Ebay ist daran aber selbst schuld, tut ja nichts für die verkäufer ausser sie falsch zu beraten.
--- editiert vom Admin
Problem ist vielleicht auch die unterschiedliche Rechtssprechung der Gerichte im Einzelfall. Bei Löschung des Angebotes und Streichung eines Gebotes wird nämlich von manchen Gerichten vom Fehlen einer "gegenseitigen" Willenserklärung ausgegangen. Und somit käme auch kein Kaufvertrag mehr zustande.
Aber ehe jetzt wieder Diskussionen darüber entbrennen, es gibt solche "und" solche Entscheidungen. Von daher...
Persönlich bin ich dennoch der Meinung, dass Ebay von Anfang an darauf ausgelegt war einen Artikel zu ersteigern, den ich dann gegen Vorkasse geschickt bekomme.
Aber mal ganz beiläufig. Ich habe gestern erst einige Artikel bei Ebay als Verkäufer eingestellt und sehe gar keine Möglichkeit Vorkasse dabei zu umgehen. das ganze System scheint demnach auch darauf ausgelegt, Ware gegen Vorkasse zu erhalten. Insbesondere wenn ich mir die Kaufabwicklung so ansehe...
Hier wollte so ein Emo mal wieder Ware abstauben und sich dann mit der Zahlerei ewig Zeit lassen. Negativ bewerten kann man ja nicht mehr. Leider...
> letztlich habe ich, trotz der möglichkeit des streichens keine rechtliche handhabe dieses zu tun
Natürlich gibt es auch gesetzliche (!) Gründe, aus denen man nicht mehr zur Erfüllung verpflichtet ist und deswegen die Gebote rechtskonform streichen kann (aber nicht muß).
Ein Beispiel dürfte ein Untergang der Ware sein, den der VK nicht zu vertreten hat - §§275
, 280
I, 281
I BGB.
Glaube, dieser Grund wurde auch oftmals in Anspruch gemommen, da man für das vorzeitige Beenden einer Auktion auch stets den Grund angeben musste. Artikel verlorengegangen, beschädigt und dergleichen...
@MarkOh
Aber mal ganz beiläufig. Ich habe gestern erst einige Artikel bei Ebay als Verkäufer eingestellt und sehe gar keine Möglichkeit Vorkasse dabei zu umgehen. das ganze System scheint demnach auch darauf ausgelegt, Ware gegen Vorkasse zu erhalten. Insbesondere wenn ich mir die Kaufabwicklung so ansehe...
Aber nicht konsequent genug.. Die Option müsste schon beim Einstellen vorhanden sein, wie z.B. die Option Überweisung oder Abholung. Als Beispiel:
Unter Einzelheiten zur Bezahlung:
1. Vorkasse (Überweisung)
2. PayPal)
3. Lieferung gegen Rechnung.
4. Abholung
oder auch Alternativen.
Man klickt das Passende an, das war es.
Dann wäre der Verkäufer fein raus. eBay hätte es vorgegeben - fertig.
Aber genau das tut eBay NICHT. Und weist sonst nur sehr versteckt auf die Zahlungsmodalitäten hin. Z.B in dem von mir schon erwähnten "Online-Training für Käufer", was natürlich kaum einer jemals bis zum Ende absolviert hat. Ansonsten Fehlanzeige! Das Wort "Vorkasse" existiert überhaupt nicht. Gibt es weder in der eBay-Hilfe noch sonst wo.
Wenn man nach "Überweisung" sucht, erfährt man, wie man seine eBay-Gebühren bezahlen kann, aber nicht den Verkäufer.
Es kommt sogar noch dicker: Andere eBay Hinweise zur Zahlung führen bei Überweisung sofort zu PayPal, "Sie können überweisen, indem Sie sich ein PayPal Konto einrichten...."
Man muss also, wenn man auf Nummer sicher gehen will, selbst die Vorkasse in der Auktion bestimmen.
Und da wartet selbstverständlich schon die nächste Falle, es war nicht anderes zu erwarten.
Wenn man in jeder Auktion "Vorkasse" erwähnt, kann das als AGB ausgelegt werden. Also Vorsicht!
Und im Übrigen sieht man wieder, wie sehr eBay solche Belange kümmern. Habe hier einen Thread aus diesem Forum aus dem Jahre 2002 ausgegraben, die gleiche Problematik, man wollte, was war man noch guten Mutes, eBay davon in Kenntnis setzen.
"da haben sie natürlich Recht: Bei der Angabe "Überweisung" wird die Zahlungsmodalität Vorkasse nicht bestandteil des Vertrages.....
"Ansonsten ist ja alles schon gesagt. Werde mich heute Abend mal an ebay wenden - vielleicht können die das ja mal deutlicher machen - wenn sich mehr mit dieser bitte bei ebay melden ist die Chance übrigens größer, dass sich etwas ändert." (Zitat)
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=2502
Das war 21.10.2002 - vielleicht überlegt eBay ja heute noch, was zu tun ist - wundern kann es keinen.
-- Editiert von bogus1 am 23.10.2008 20:02
> Wenn man in jeder Auktion "Vorkasse" erwähnt, kann das als AGB ausgelegt werden. Also Vorsicht!
Ich bezweifle stark, daß irgendein höheres Gericht einem Privat-VK die Verwendung von AGB unterstellen wird, nur weil er in jeder seiner privaten Auktionen die Gewährleistung ausschließt oder auf Vorkasse besteht.
Das hat der Gesetzgeber nicht gewollt, daß man alle 2-3 Verkäufe seine Formulierungen ändern muß oder sie sogar irgendwann gar nicht mehr verwenden kann.
Mal ganz davon abgesehen, daß, selbst wenn es AGB wären, dies die Regelungen nicht automatisch unwirksam macht.
Ja, habe das nicht mehr weiter geprüft. War mal vor ein paar Jahren in Wortfilter ein Thema, bezog sich in erster Linie auf die damaligen Abmahnungen gegen gewerbliche Verkäufer, die nur und ausschließlich Vorkasse als einzige Option angeboten hatte, inzwischen ist ja ein Urteil ergangen.
In diesem Zusammenhang war die Rede davon, dass auch der ständige Einbau von "Vorkasse" in die Artikelbeschreibung der privaten Verkäufer als AGB ausgelegt werden könnten, was wohl falsch ist.
Habe aber inzwischen tatsächlich noch eine andere, eindeutige Aussage gefunden, die eBay macht:
"Erst Geld, dann Ware!
Gehen Sie auf Nummer sicher und verlangen Sie am besten Vorkasse. Dies ist die auf eBay anerkannte Zahlungsmethode. Wenn Sie zusätzlich PayPal als Zahlungsmethode anbieten, erhalten Sie Ihr Geld noch schneller und können die Ware sofort losschicken!" (Zitat)
Und zwar hier:
http://pages.ebay.de/kurzformular/
Und?? das will ebay doch das alle PP anbieten.
Bei Festpreisartikeln ist pp sogar ein Muss sonst wird der Artikel nicht eingestellt. Obgleich es auch einem anderen Account von mir noch ohne geht, komisch komsich. Da sind die bei Auvito um einiges Nutzerfreundlicher. PP Geb. zahlt Käufer. autom. mail mit Widerrufsrecht vor Abgabe von Geboten, keine Einstellgeb. Superlange Laufzeiten von Angeb.
Es könnte so schön sein, und ich hab da schon verkauft aber die meisten Leute raffen das eben nicht, daher bleibts eben bei ebay
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten