Unversicherter Versand eBay Kleinanzeigen

27. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
zeptoo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unversicherter Versand eBay Kleinanzeigen

Moin,

ein Familienmitglied hat über eBay Kleinanzeigen zwei Kleidungsstücke (Aktionswert: 20 €) zum Verkauf angeboten und schnell hat sich auch ein potentieller Käufer gemeldet.

Das Familienmitglied hat dem Verkäufer verschiedene Versandmethoden (Hermes & DHL) angeboten aber der Käufer war wie so viele andere am rumhandeln da er keinen versicherten Versand zahlen wollte. Von Hermes versichert bis DHL Paket versichert und Maxibrief per Einschreiben wurde alles erwähnt.

Da der Verkäufer die "hohen" Versandkosten nicht zahlen wollte hat er immer wieder drum herum geredet. Ende des Liedes war das der Käufer als Versandmethode "DHL Päckchen versichert mit Verfolgsnummer" haben wollte was es aber letztendlich nicht gibt. Der Verkäufer fragte dann nochmal "DHL Päckchen" worauf der Käufer wiederrum nur mit "mit Verfolgsnummer" antwortete. Verkäufer schrieb dann "Gerne" und und hat es per DHL Päckchen, was natürlich immer unversichert und ohne Verfolgsnummer ist versendet.

Abgegeben wurde es bei der Post letzte Woche Freitag und bisher ist das Päckchen beim Empfänger scheinbar nicht angekommen. Kommt mir jedoch sehr suspekt vor da die Adresse per Google Maps kein wirkliches Haus anzeigt was auf genau die Hausnummer passt.

Käufer droht jetzt natürlich mit Polizei, typisches Spiel. Ich frage mich nun wie es hier weitergehen soll. Ich persönlich bin der Meinung das beide aneinander vorbeigeredet haben. Der Käufer wollte "DHL Päckchen versichert mit Verfolgsnummer" was es aber natürlich nicht gibt. Das sollte dem Käufer durchaus klar sein! Verkäufer ist natürlich auch nicht gerade clever gewesen da er nicht nochmal darauf hingewiesen hat.

Was könnte hier nun passieren? Zum einen denke ich nicht das jemand als Privatperson wegen 23 € inkl. Versand zur Polizei geht aber riskieren sollte man es ja auch nicht unbedingt.

VG




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39402 Beiträge, 6467x hilfreich)

Zitat (von zeptoo):
Ich frage mich nun wie es hier weitergehen soll.
Abwarten. Heute ist grad Dienstag.

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#2
 Von 
zeptoo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von zeptoo):
Ich frage mich nun wie es hier weitergehen soll.
Abwarten. Heute ist grad Dienstag.


Klar das mache ich auch erstmal. Kommt mir halt mit dem Typen (scheinbar afrikanischer Herkunft) komisch vor. Ab Donnerstag kann ich bei der DHL eine Nachforschung einleiten. Die wollen nur teilweise Infos haben die man einfach nicht mehr hat. Als so viele Leute die Kaufbelege für Kleidungsstücke über 5 Jahre aufbewahren. Danke!

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von zeptoo):
Der Verkäufer fragte dann nochmal "DHL Päckchen" worauf der Käufer wiederrum nur mit "mit Verfolgsnummer" antwortete. Verkäufer schrieb dann "Gerne" und und hat es per DHL Päckchen, was natürlich immer unversichert und ohne Verfolgsnummer ist versendet.


Pech für den Verkäufer! Er hätte dem Käufer sagen müssen: Diese Versandart existiert nicht! Stattdessen hat er es auf eigenes Risiko ohne Sendungsnummer verschickt.

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4095x hilfreich)

Hallo,

du hast nie abgesendet wird es heissen, oder könntest du beweisen die Artikel an den besagten Käufer versendet zu haben?

Gleich vorweg, eine Quittung über den betrag X ist kein Beweis, denn das könnten auch deine alten Sportsocken gewesen sein, die du zu Oma gesendet hast damit sie sie wäscht.

Hättest du mal lieber die 2-3 Euro für einen Versand mit Nachweis ausgegeben, jetzt wirst du wohl alles zurückzahlen dürfen...

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#5
 Von 
guest-12316.04.2019 15:50:04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

du hast nie abgesendet wird es heissen, oder könntest du beweisen die Artikel an den besagten Käufer versendet zu haben?

Gleich vorweg, eine Quittung über den betrag X ist kein Beweis, denn das könnten auch deine alten Sportsocken gewesen sein, die du zu Oma gesendet hast damit sie sie wäscht.

Hättest du mal lieber die 2-3 Euro für einen Versand mit Nachweis ausgegeben, jetzt wirst du wohl alles zurückzahlen dürfen...


Warum zurückzahlen ? Ist es bei Privatkauf nicht so, dass man als Käufer selber schuld ist, wenn man unversicherten Versand wählt und die Ware dann verloren geht ?

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4095x hilfreich)

Das ist korrekt, aber der VK muss beweisen können versendet zu haben, kann er das nicht wird die Sache zu seinem Problem. Der VK muss den versand an sich nachweisen, es ist nicht Sache des K nachzuweisen nichts bekommen zu haben ;)

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#7
 Von 
zeptoo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Beleg ist vorhanden auf dem auch eine entsprechende DHL Nummer steht. Ist halt nur keine Sendungsnummer zur Nachverfolgung. Zeugen gäbe es ja z.B. auch. Ist ja auch nicht so das ich die Person mehrfach darauf hingewiesen habe nur nach Rücksprache mit dem Käufer und einer eindeutigen Antwort entsprechend zu verschicken. Aber am Ende sehen die Leute nur das Geld und alles andere spielt für sie erstmal keine Rolle. Finde es halt merkwürdig das der Käufer nicht mal 2-3 € mehr zahlen wollte für den versicherten Versand. Wäre ich der Verkäufer gewesen hätte ich es halt nicht versendet, ganz einfach. Entweder zahlt der Käufer den Aufpreis für versicherten Versand oder ich lasse mir klar bestätigen das ein unversicherter Versand erwünscht ist weil man sich wegen 2-3 € ein******t.

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4095x hilfreich)

Zitat:
Zeugen gäbe es ja z.B. auch
Wer ist das und was genau kann der jehweilige Zeuge angeben? Waren die beim Versand mit dabei beim Postschalter etc? haben diese sich die Adresse angesehen?

Zitat:
eine entsprechende DHL Nummer steht
Ist das eine belegnummer, eine Interne Versandnummer oder was für eine Nummer ist das?

Zitat:
oder ich lasse mir klar bestätigen das ein unversicherter Versand erwünscht ist weil man sich wegen 2-3 € ein******t.
Und was würde das bringen? Zeugen etc bräuchtest du auch wenn du dir das bestätigen lassen würdest, da du dann immer noch den Versand an sich nachweisen müsstest...



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#9
 Von 
zeptoo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Zeugen gäbe es ja z.B. auch
Wer ist das und was genau kann der jehweilige Zeuge angeben? Waren die beim Versand mit dabei beim Postschalter etc? haben diese sich die Adresse angesehen?

Zitat:
eine entsprechende DHL Nummer steht
Ist das eine belegnummer, eine Interne Versandnummer oder was für eine Nummer ist das?

Zitat:
oder ich lasse mir klar bestätigen das ein unversicherter Versand erwünscht ist weil man sich wegen 2-3 € ein******t.
Und was würde das bringen? Zeugen etc bräuchtest du auch wenn du dir das bestätigen lassen würdest, da du dann immer noch den Versand an sich nachweisen müsstest...


1. Es gibt einen Zeugen der sowohl beim verpacken des Pakets als auch bei der Abgabe dabei war. Dieser hat auch die Adresse gesehen.

2. Habe mal nach nem Screen gefragt. Dazu kann ich später mehr sagen.

3. Es geht darum sich vom Käufer bestätigen zu lassen das dieser möchte, dass der Versand unversichert geschehen soll. Was hat das mit Zeugen zu tun? Als Nachweis hätte man den Chatverlauf.

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#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4095x hilfreich)

Zu1) Wenn der Zeuge das so alles gesehen hat und dabei war, dann ist das gut und der VK kann der Sache gelassen entgegen sehen.

Zu3) Ein Chatverlauf beweist doch nicht, dass der VK versendet hat, wie soll das bitte gehen? Der VK ist immer in der nachweispflicht, versendet zu haben, egal wie der Versandauftrag lautete (versichert oder unversichert). Und wie kann ein VK das bewesen, doch wohl nur über einen Versandnachweis oder einen Zeugen. Ein Chatverlauf kann nie beweisen, dass der VK ein Päckchen bepackt hat, die Adresse darauf notiert hat und das Päckchen auch ordnungsgemäss an den Versandservice übergeben wurde. Was willst du dann mit einem Chatverlauf?

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 27.11.2018 19:19

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
zeptoo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zu1) Wenn der Zeuge das so alles gesehen hat und dabei war, dann ist das gut und der VK kann der Sache gelassen entgegen sehen.

Zu3) Ein Chatverlauf beweist doch nicht, dass der VK versendet hat, wie soll das bitte gehen? Der VK ist immer in der nachweispflicht, versendet zu haben, egal wie der Versandauftrag lautete (versichert oder unversichert). Und wie kann ein VK das bewesen, doch wohl nur über einen Versandnachweis oder einen Zeugen. Ein Chatverlauf kann nie beweisen, dass der VK ein Päckchen bepackt hat, die Adresse darauf notiert hat und das Päckchen auch ordnungsgemäss an den Versandservice übergeben wurde. Was willst du dann mit einem Chatverlauf?

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 27.11.2018 19:19


Es geht mir nur darum das der Verkäufer schwarz auf weiß hat das der Käufer will, dass man unversichert versendet. Ob der Verkäufer nun wirklich den Gang zur Post macht und versendet sei dahin gestellt. Dafür hätte man ja den Zeugen selbst.

Habe der Person jetzt sowieso erstmal gesagt abwarten. Am Donnerstag wird der Nachforschungsantrag eingeleitet und dann wird man weiter sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7419 Beiträge, 3100x hilfreich)

Zitat (von zeptoo):
das der Käufer will, dass man unversichert versendet

Der Käufer wollte offenbar unmissverständlich eine "Verfolgungsnummer" haben. Das Paket ist ohne "Verfolgungsnummer" abgeschickt worden, also trägt den Schaden in diesem Falle der Verkäufer. Ist jedenfalls meine Meinung.

-- Editiert von fb367463-2 am 27.11.2018 21:15

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Ich versende nur mit Nachweis - ohne jede Diskussion mit dem Käufer.

Und wenn was schiefgeht, dann trete ich alle Rechte gegen den Versanddienstleister an den Käufer ab - soll der sich doch mit denen rumärgern ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14907 Beiträge, 4568x hilfreich)

Hallo,

zwei Dinge wundern mich:

1. kostet ein Päckchen bei DHL genau so viel wie ein Päckchen bei Hermes (fast - aber über 20 Cent brauchen wir doch nicht zu diskutieren), letzteres ist aber versichert und mit Sendungsnummer.

2. Wenn dann biete ich einen günstigen Versand an, mache ich oft bei Artikeln unter 10 Euro. Aber sobald ein Käufer darauf besteht sollte man hellhörig werden.

Zitat:
Abgegeben wurde es bei der Post letzte Woche Freitag und bisher ist das Päckchen beim Empfänger scheinbar nicht angekommen.
Aktuell ist schon Weihnachtszeit, da brauchen die Sendungen auch mal etwas länger.

Zitat:
Kommt mir jedoch sehr suspekt vor da die Adresse per Google Maps kein wirkliches Haus anzeigt was auf genau die Hausnummer passt.
Das gibt es sehr häufig.

Stefan

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