Hallo,
ich habe einen Artikel gekauft und als Adresse eine komplette Packstationsadresse (inkl. meiner Packstationsnummer) angegeben.
Der Verkäufer hat die Adresse unvollständig ausgefüllt und meine Packstationsnummer weggelassen.
Das DHL-Paket kam zurück. Jetzt verlangt er nochmal Porto (7 EUR). Es sei nicht erkennbar gewesen, dass die Nummer dazugehört.
Man lässt bei Firmanadressen ja auch nicht die Firma weg oder bei c/o-Adressen
den c/o-Zusatz. Zur Sorgfaltspflicht des verkäufers gehört doch die korrekte Adressierung? Den Kaufvertrag hat er doch nicht erfüllt und muss auf seine Kosten nochmal versenden.
Wie schätzt ihr das ein?
Gruss
Dieter
-- Editiert am 19.05.2010 20:00
Unvollständig adressiert u. 2. Mal Porto
19. Mai 2010
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Frage vom 19. Mai 2010 | 20:00
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 5x hilfreich)
Unvollständig adressiert u. 2. Mal Porto
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 19. Mai 2010 | 21:44
Von
Status: Master (4223 Beiträge, 1423x hilfreich)
Wenn die Adresse mit Nummer angegeben war und das in etwa so aussah:
Max Mustermann
1743910
Packstation 114
10243 Berlin
hatte der Verkäufer nichts anderes zu tun, als das genau so zu übernehmen und auf den Adressaufkleber zu übertragen.
Es war keinerlei Kreativität erforderlich, noch nicht einmal Nachdenken, sondern bloßes Abschreiben hätte genügt.
Eine richtige Adressierung gehört zu den Pflichten des Verkäufers, hätte der Käufer dagegen ein falsche oder unvollständige Adresse übermittelt, müsste er die Mehrkosten für den erneuten Versand erstatten.
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