Unvollständige Lieferung bei Privatkauf

9. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
dondaniel80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unvollständige Lieferung bei Privatkauf

Hallo zusammen,
ich habe vor ein paar Wochen einen Artikel über ebay ersteigern wollen. Der Artikel hatte die Option Preisvorschlag. Ich habe dem Verkäufer daraufhin über ebay einen Preisvorschlag unterbreitet. Daraufhin hat er mir per ebay-Mitteilung geschrieben, dass er mit dem Vorschlag einverstanden ist, die Auktion stoppt und mir seine Kontodaten per Mail schickt.
Soweit hat alles geklappt, ich habe den Betrag überwiesen, das Paket kam an, allerdings unvollständig. In der Artikelbeschreibung und auf den enthaltenen Fotos waren nicht unwesentliche Teile zu erkennen, die im gelieferten Paket aber fehlten.
Ich habe seitdem dem Verkäufer vier Nachrichten zukommen lassen und auf dieses Problem hingewiesen, jedoch bisher keinerlei Antwort erhalten. Die (unvollständige) Lieferung des Artikels ist nun etwa 4 Wochen her.
In meiner letzten Nachricht an den Verkäufer habe ich ihn nochmals aufgefordert, die fehlenden Teile nachzuliefern oder alternativ ca. ein Drittel des Kaufpreises zurück zu erstatten, und ihm gleichzeitig eine Frist von 2 Wochen gegeben.
Jetzt meine Frage: Welche Rechte habe ich, die fehlenden Teile wirklich zu bekommen? Hier liegt ja offensichtlich ein Sachmangel vor. An ebay kann ich mich ja nicht wenden, da der Verkäufer die Auktion ja nach meinem Preisvorschlag gestoppt hat und den Kauf außerhalb von ebay abgewickelt hat.
Besten Dank schonmal für eure Hilfe!!

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8593 Beiträge, 4090x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
An ebay kann ich mich ja nicht wenden
Selbst wenn das Ganze über EBAY gegangen wäre, auch dann könnten die nichts im eigentlichen für dich machen!!!!!

Fehlende Teile stellen einen Mangel dar, den der VK auch behebenmuss! Sende ihm erstmal eine ordentliche Frist zur Nachbesserung zu, wenn diese dann verstrichen ist, dann kannst du erst weiter vorgehen!

Solltest du der Meinung sein, du hast dem VK schon eine Frist gesetzt, dann beweise doch bitte erstmal, dass dieser diese gesetzte Frist mit dem genannten Mangel überhaupt erhalten hat ;) Ich denke nicht das du das kannst, daher Lautet das Zauberwort "EINSCHREIBEN" versenden ;)

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Zitat (von dondaniel80):
Ich habe seitdem dem Verkäufer vier Nachrichten zukommen lassen

Falscher Kommunikationskanal

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dondaniel80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die Infos!
Das Problem beim Einschreiben bzw allgemein bei postalischer Kommunikation ist nur, dass ich keine Postadresse vom Verkäufer habe... Das Paket, in dem der Artikel geliefert wurde, ist leider nicht mehr vorhanden.
Wäre Email mit Empfangs-/Lesebenachrichtigung eine Alternative?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8593 Beiträge, 4090x hilfreich)

Eher nicht, sows lässt sich ja recht einfach am Rechner selbst erstellen udn ist somit kaum ein Beweismittel, aher ein EInschreiben...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

Ach wirklich? Du erstellst also mal schnell eine Empfangsbestätigung, deren Header einer detaillierten Prüfung standhält? Und die dann auch auf dem Posteingangsserver Deines E-Mail-Anbieters liegt?

Alle Achtung, das bekommen >99% der Leute nicht mal auf dem eigenen Rechner hin, ganz zu schweigen davon, dass die auch noch beim Provider liegen sollte.

Das wäre zumindest einstarker Anscheinsbeweis, den die Gegenseite erst einmal erschüttern müsste. Nur weil etwas technisch theoretisch möglich ist, ist es noch lange nicht wahrscheinlich. Die Wahrscheinlichkeit einer von einem Normalbürger gefälschten Empfangsbestätigung dürfte im selben Bereich liegen wie dass man zufällig den Ausliefernden Postboten kennt und darüber was dreht.

Das Problem dürfte aber eher sein, dass die Gegenseite kein Lesebestätigung schicken wird.

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