Unwahre Behauptung in ebay Bewertung

3. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Michael447
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 5x hilfreich)
Unwahre Behauptung in ebay Bewertung

Ich habe bei eBay etwas verkauft (ca 20 Euro Warenwert) und den Artikel als Standardbrief (also keine Quittung, keine Zeugen für das Absenden) an den Käufer geschickt.

Irgendwann hat der Käufer behauptet, er habe keine Ware bekommen und er möchte sein Geld zurück. Ich wollte mir das nochmal schriftlich bestätigen lassen, womit der Käufer einverstanden war. Einen Brief habe ich allerdings nie erhalten, obwohl der Käufer behauptet, einen verschickt zu haben.

Der Käufer hatte damal noch 0 Bewertungen, also bin ich mir eigentlich nahezu sicher, dass er mich verar****** hat, aber da ich es nicht beweisen kann und um dem Ärger aus dem Weg zu gehen, habe ich ihm den kompletten Betrag zurücküberwiesen.

Jetzt habe ich sogar noch eine negative Bewertung bekommen, mit dem Text "habe meine ware nicht erhalten obwohl gezahlt worden ist".

Frage: Darf der Käufer das behaupten? Schließlich kann er das natürlich auch nicht beweisen. Oder habe ich nur dann ein Recht auf Löschung der Behauptung, wenn ich beweisen kann, dass sie nicht stimmt?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 291x hilfreich)

Im vorliegenden Fall würde aufgrund der Natur der Behauptung die Beweislast wohl beim VK liegen.

Ansetzen könnte man evtl. aber darüber, daß durch die Formulierung der Eindruck erweckt wird, der VK habe das Geld behalten, ohne zu liefern, was ja offenbar nicht der Fall ist.

In der Praxis ist es aber wohl sinnvoller, einen Kommentar zu der Bewertung abzugeben, anstatt über sowas noch lange zu prozessieren.

Und beim nächsten mal versendet man immer versichert, dann hat man auch keinen Ärger, weil man sich 3 EUR sparen wollte.

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