Unwahre und evtl. beleidigende Bewertung

30. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Luki2201
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 3x hilfreich)
Unwahre und evtl. beleidigende Bewertung

Hallo zusammen,
ich habe vor 3 Wochen einen Artikel bei eBay versteigert. Nach Beendigung wurde der Käufer von mir per Mail kontaktiert. Ausserdem habe ich meine Bankdaten bei eBay hinterlegt und die Portokosten bei der Auktion mitgeteilt. Einer Überweisung durch den K stand als nichts im Wege. Nach einiger Zeit, habe ich per Mail an die Zahlung erinnert und 1 Woche später das offizielle Erinnerungsverfahren über eBay genutzt. Auch hierauf erfolgte keine Zahlung. Also Gebührengutschrift beantragt und negative Bewertung abgegeben. Heute entdecke ich, dass der K eine Rachebewertung mit dem Text "Keine Kontaktaufnahme, hält es mit der Wahrheit nicht so genau" abgegeben hat.
Nun meine Frage: Sieht hier einer eine Möglichkeit diese Bewertung durch eBay löschen zu lassen, da:
1. Nachweislich mehrmal Kontakt zu dem Käufer aufgenommen wurde
2. Der Hinweis "hält es mit der Wahrheit nicht so genau" gegen die eBay-Grundregeln der Berwertungsgrundsätze verstößt? Hier wird doch ganz offensichtlich suggeriert ich sei ein Lügner.
Hat irgendjemand ein Tipp wie ich mich eBay gegenüber verhalten sollte und worauf ich meine Beschwerde und Bitte im Löschung stützen sollte?

-- Editiert von luki2201 am 30.11.2004 11:30:07

-- Editiert von luki2201 am 30.11.2004 11:30:58

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 685x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Luki2201
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 3x hilfreich)

@Powerseller
wenn ich das jetzt richtig interpretiere, sollte man am besten gar keine negative Bewertung abgeben? Dann könnte man doch einen Automatismus einbauen, welche direkt nach jeder beendeten Auktion eine positive Bewertung schreibt. Die "Durchsichtigkeit" der Mitglieder wird dadurch sicherlich nicht mehr verfälscht als durch das bisherige System.
Allerdings meine ich nicht aufgrund der, nachweislichen, Unwahrheiten einen Anspruch auf Löschung der Bewertung zu haben, sondern wegen der eindeutig ehrverletzenden Aussage ich würde es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Als Verkäufer nie bewerten bevor der Käufer bewertet hat, wird einige hier wieder aufregen,aber alles andere ist wirtschaftlich falsch und es geht nun mal um Geld verdienen.

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Luki2201
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 3x hilfreich)

Das mag ja generell richtig sein, aber in diesem Fall hätte der Käufer (Spaßbieter) aber sicherlich so wenig bewertet wie bezahlt, da er sicherlich mit eingezogenem Kopf aus der Sache raus wollte.
Aber wie sieht es denn nun mit der verläumderischen und für alle ersichtlichen Behauptung, dass ich es mit der Wahrheit nicht so genau nehme es. Liegt hier nun die Grundlage für die Löschung der Bewertung vor, oder ist so etwas zulässig?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1345x hilfreich)

Wie der Powerseller oben geschrieben hat. Die Entscheidung über die Löschung einer Bewertung liegt bei ebay. Daher solltest Du Dich an die wenden.

Bewertungen kann man auch kurz vor Ablauf der Bewertungsfrist abgeben. Dann ist zum Rachebewerten keine Zeit mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
petti
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo ihr lieben..................

Ich hatte auch mal sowas ,da kaufte ich bei einer ebayerin die einige negative hatte .......tenor: kein Kontakt meldet sich nicht ...war ihr wol zu wenig..............
sie schrieb immer eine antwort....die lautete ..bitte Spamfilter duchsehen..........habe mich gemeldet...............
So,ich bekam auch keine mail von ihr..........
schaute dann aber im Spamfilter nach ...und siehe da.......ich hatte doch Post von ihr und zwar sofort nach dem Ende der Auktion.............

Ich finde
negative
Bewertungen sollten nicht so voreilig verteilt werden...........................
man kan auch telefonischen Kontakt aufnehmen und auf dem Postweg würde auch noch die Möglichkeit bestehen einen Kontakt herzustellen.......
Was ist wenn jemand PC Probleme hat
(Viren oder totalen System Ausfall)
Desweiteren könnte mein Handelspartner auch im Krankenhaus liegen....................
also nicht ganz so schnell mit negativ.....................gibt meist plausible Gründe!!!
Löschen geht wie schon von Mahnman beschrieben...ebay Kontakt

Ich hatte noch keinen Spassbieter............
will auch keinen................
LG Petti

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@lilicat: solche VK hatte ich auch schon zur genüge.
Ich bezahle schon als Käufer regelmäßig BEVOR ich die Ware in der Hand halte - warum soll ich hier auch noch mal in Vorleistung gehen?
Mag taktisch richtig sein - ICH finde auf alle Fälle korrekt und auch fair, wenn ein Bewertung abgegeben wird, wenn mir der Teil des Vertrages erfüllt wurde.

Andersherum hatte ich auch schon Käufer, die bevor ich überhaupt eine Mail absenden konnte, mir schon schrieben, dass sie vor Erhalt der positiven Bewertung keine eigene B. abgeben.

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Luki2201
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 3x hilfreich)

Also, dass meine Mails im Spamfilter hängengeblieben sind, halte ich für unmöglich, da ja auch nachweislich 2 Mails über eBay direkt geschrieben wurden. Desweiteren waren/sind meine Bankdaten über die Kaufabwicklung ersichtlich, so dass ein Kontakt meinerseits sogar unnötig gewesen wäre. Und zu dem Thema Krankenhaus, Urlaub oder Entführung durch Ausserirdische kann ich nur sagen, dass dieses Mitglied vor 2 Tagen selber Artikel eingestellt hat und daher online gewesen sein muß.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
petti
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Tja ,
das wird dann wohl ein Spassbieter sein..................ich wollte dir nur sagen das es auch so vorkommen kann wie schon von mir gesagt....................hab ich alles schon erlebt..........ich wurde sogar schon vergessen ................
und noch besser..............die Frau ersteigert.....vertröstet mich auf nächste Woche und wird von der Mutter nach Italien eingeladen..............in Urlaub..............
Ich wusste das ja alles nicht und schrieb erneut......................
Bitte Betrag von..... bis dann und dann Überweisen sonst negativ.............rief mich der Mann an und fragte wer ich bin..........................ums kurz zu machen...............der hat mir das Geld dann überwiesen und gut wars...............
Lg P

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Luki2201
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Problem ist ja auch nicht die nicht zustande gekommene Kaufabwicklung (ob nun Spaßbieter, pleite oder was auch immer), sondern der Kommentar in der abgegebenen Bewertung. Mal unabhängig von der Art der Bewertung (in diesem Falle "negativ"), sehe ich hier meinen guten Ruf, durch die Aussage, ich sei unehrlich, geschädigt. Meiner Meinung nach, stehen solche "rufschädigenden" Aussagen im Gegensatz zu den eBay AGBs und dürfen meines Erachtens nicht als Kommentar benutzt werden.
Aber ich kann ja mal demnächst schildern welche automatisch generierten Satzbausteine von eBay Licht in´s Dunkel gebracht haben....;)

-- Editiert von luki2201 am 30.11.2004 15:19:56

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

1. Bei mir sind schon offizielle Mails von ebay im Spamfilter gelandet (kommt durch die ganzen Spoof-Mails)

2. In _allen_ Fällen in letzter Zeit, in denen es Schwierigkeiten mit der Kontaktaufnahme gab, hatte mindestens bei einer der beiden Parteien der Spamfilter zugeschlagen.

Daher: Notfalls anrufen, bevor man eine negative Bewertung abgibt.

@petti:

Bitte stellen Sie beim Schreiben den Kaffeebecher nicht auf der Punkt-Taste ab, die Postings lesen sich so schlecht.

Bear

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Luki2201
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich kann nur immer wieder sagen, dass die nicht zustanden gekommene Kaufabwicklung, von meiner Seite her, hier nicht als Diskussionsthema gedacht war. Trotz aller Fakten (Mails von mir, von eBay, hinterlegte Bankdaten), ist mir die Kaufabwicklung relativ schnuppe. Es geht mir einzig und allein darum was geht und was geht nicht. Erfüllt der Bewertungskommentar schon die Kriterien einer Verläumdung / Rufschädigung oder was auch immer. Kann ich wirklich durch die Lande ziehen und willkürlich von Dritten behaupten sie würden es mit der Wahrheit nicht so ernst nehmen ohne Gefahr zu laufen zivilrechtlich belangt zu werden? Wenn dem so ist, ist auch die Bewertung unanfechtbar. Wenn nicht, müßte sie eigentlich von eBay entfernt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

tja das bewertungssystem bei ebay ist ohnehin unmöglich, hinsichtlich rachebewertungen, falschaussagen usw. ebay mischt sich hinsichtlich der aussage: kein kontakt etc. nicht ein. wie es mit der "beleidigung" steht...fragen sie ebay! ich denke, sie sagen "nein"...

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@gustl: wenn Sie Powerseller sind, bewerten Sie meistens automatisch in einem Abwasch. Wir hatten das so gehandhabt das wir an einem Tag alle bewerten die uns bewertet hatten, leider ist nicht alles von Kunden Seite erledigt wenn er bezahlt hat. Zum Online Handel gehört mehr.

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@lilicat : das mag natürlich stimmen, dass ein Powerseller andere Probleme hat, als ein "kleiner Sammler"!
Ärger mich nur manchmal, wenn man liest "Bewertung erfolgt erst, wenn Bewertung abgeben wurde... Da wir schon so viele ausstehende Bewertungen bzw. so schlecht bewertet wird".
Was meinen die, wie es bei mir aussieht? Ich hab gut hundert "Punkte" mehr vergeben, als ich je abbekommen hab! ;)
(das mag für nen Powerseller nicht viel sein - aber für einen Sammler IST es doch viel)

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Luki2201
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 3x hilfreich)

So, habe mal recherchiert und meiner Meinung nach ist der Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Gibt es Meinungen hierzu????

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 18x hilfreich)

@Luki2201

Ich kann Ihren ärger und Frust nachvollziehen.Doch schätze ich mal. das Ebay mit "es gibt immer wieder Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern..blablabla..wir halten uns da raus" kommt.
Was die üble Nachrede angeht werden Sie wohl nur, wenn überhaupt, Gerichtlich etwas erreichenkönnen.
Also, finden Sie sich mit der Bewertung am besten ab .
Ich fordere VERKÄUFERSCHUTZ!!!

-----------------
"Gruss
Mellas Frust"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Luki2201
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 3x hilfreich)

Kotzt mich halt an. Neben dem Geld, der Zeit und der negativen Bewertung, muß ich mich noch vor der ganzen Welt als notorischer Lügner bezeichnen lassen. Nicht wirklich befriedigend....

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

Kommentieren und gut is, hängt zwar auch am eigenen Bewertungsprofil wie das rüberkommt, nur ebay hält sich bei sowas raus.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 685x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@Powerseller: Das hab ich jetzt schon von mehreren Seiten gehört, dass der Trend immer mehr zum Zweitaccount geht! ;)
Ist zwar schade - aber offensichtlich kommt man bald nicht mehr um solche "Schutzmaßnahmen" herum!
Muss mir doch auch noch einmal eine zweite Mailadresse zulegen - dann klappts auch mit der 2.Anmeldung bei eBay. ;) ;) ;)

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
carley
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

habe selbst auch mal so einen Fall gehabt. Hatte einen Knirps verkauft den ich geschenkt bekommen habe. Habe mehrfach gemailt, und um Bezahlung gebeten. Erst war Urlaub, dann sollte angeblich bezahlt worden sein aber auf meinem Konto war kein Geld. Irgendwann kriegt ich dann tatsächlich meine erste negative Bewertung.... von 500.....weil ich angeblich nicht liefern würde.

http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-removal.html

unter vorstehendem link kann man bei Ebay unter Hilfe ein Formular runterladen. Man muß eine eidesstattliche ERklärung abgeben, dass der Sachverhalt nicht so war. Ich habe meine emails kopiert und die Kontoauszüge eingereicht. Innerhalb von einer Woche war mein Minuspunkt wieder weg.

Ich denke, das ist der einfachste Weg. Kostet aber noch mal ne halbe Stunde Arbeit, und das Porto.

Habe mich zwar geärgert, dass ich nicht nur die Mühe hatte, und darüber hinaus auch noch sensible Daten weitergeleitet habe, aber dafür war der Minuspunkt weg, der ja auch nicht gerechtfertigt war. Denn ich hätte geliefert, wenn der Artikel bezahlt worden wäre.



-----------------
"ciepie"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 484x hilfreich)

"Hatte einen Knirps verkauft den ich geschenkt bekommen habe"

Kinderhandel bei Ebay? Ist das denn erlaubt?

-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
carley
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Knirps = Taschenschirm


.... schon mal gehört?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@carley: danke für den Tipp mit dem Formular!! Den Link muss ich doch gleich mal ausprobieren!
Einen Bekannten von mir hatte es vor Zeiten auch "erwischt" - bekam ne vollkommen sinnlose Bewertung ("Spaßbieter, bezahlt nicht!" Obwohl er der VERkäufer war!), allerdings kanne er/wir diese Möglichkeit bis dto. noch nicht!!!!

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
carley
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

@gustl

Habe mir die HIlfe von Ebay eben noch mal eingehend durchgelesen.

Scheinbar hat ebay das Procedere geändert. So wie das jetzt aussieht, kann man entweder die Bewertung löschen, wenn es einvernehmlich geschieht..... oder aber nur aufgrund sehr schwerwiegender Gründe.

Es steht da aber ganz klar, man soll dann mit Ebay Kontakt aufnehmen.

Scheint als gibt es die Eidesstattliche Versicherung nicht mehr.

Natürlich ist es dann auch für die schwarzen Schafe noch einfacher.

Habe jetzt auch das erste mal eine Negativ-Erfahrung gemacht, dass ich einen Artikel - in diesem Fall CD - ersteigert und bezahlt habe und nie bekommen habe. Auf freundliche Mails habe ich nur gehört, dass so was ja mal passieren kann und mir gesagt, wenn ich negativ beurteilen würde, dann würde ich auch eine negativ Beurteilung bekommen.

Habe mich daraufhin bei Ebay beschwert, da das wohl öfter bei diesem Verkäufer passiert.
... aber noch in der Toleran: ca 95,1 positive Bewertungen. Aber wenn das jeder so macht, dann können wir Ebay ja getrost vergessen.

Sorry für das geänderte Procedere, aber vielleicht gibt es ja doch noch ne Möglichkeit über Ebay!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.589 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.241 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen