Unwissenlticher Verkauf von Diebesgut Ebay

11. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Mario B
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unwissenlticher Verkauf von Diebesgut Ebay

Hallo,

ich habe ein grosses Problem. Ich habe am 06.04.04 bei Ebay ein Navigationsgerät verkauft. Der Verkauf ging auch problemlos und der Käufer zahlte sofort. Das Gerät, welches ich verkauft habe, habe ich selber bei einer Ebay Auktion erworben, habe es bezahlt, entschied mich aber nach Erhalt des Gerätes es in mein Kfz doch nicht einzubauen, sondern es wieder zu verkaufen. Jetzt vor ca. 4 Wochen bekam ich einen Brief des Käufers in dem er mir mitteilte,
dass dieses Gerät, welches er von mir gekauft hat, von der Polizei beschlagnahmt wurde,wie und warum weiss ich nicht, da es aus einem Diebstahl aus dem Jahr 2002 stammen soll. Er forderte mich auf, seinen bezahlten Verkaufspreis in Höhe von 809 Euro unverzüglich auf sein Konto zurück zu überweisen. Ich rief dann diesen Käufer sofort an und teilte Ihm mit, dass ich doch nicht so ohne weiteres das Geld zurückzahlen werde, da ich mich vorher bei der Polizei erkundigt hatte und überhaupt nichts gegen mich vorlag. Er bestand aber auf sein Geld und drohte mir sofort das Geld per Anwalt einzufordern. Ich sagte Ihm das solle er ruhig machen, denn ich bin mir absolut keiner Schuld bewusst. Leider bestätigte sich seine Drohung gestern. Ich bekam ein Brief von seiner Anwältin in der ich aufgefordert wurde den Betrag von 809 Euro, plus 117 Euro Anwaltskosten bis zum 17.12.04 zu bezahlen oder es wird gegen mich umgehend Klage eingereicht.
Jetzt weiss ich nicht wie ich mich verhalten soll. Ich habe auch schon den Verkäufer kontaktiert von dem ich das Gerät gekauft habe, er selber hat es vor ca. 1 Jahr auch bei ebay gekauft von einem Verkäufer der jetzt bei ebay gesperrt ist und die Polizei Heidelberg hat Ihn vor 2 Wochen kontaktiert und genau nach diesem Verkäufer gefragt. Also gehen wir beide stark davon aus, dass das die Quelle sein muss.
Aber was soll ich jetzt machen, bezahlen ? Einen Anwalt nehmen,
habe Rechtschutz mit SB ? Bin ich überhaupt haftbar zu machen ?
Soll ich an den Verkäufer von dem ich das Gerät gekauft habe auch über einen Anwalt das Geld einfordern ?
Bitte um Hilfe, ich weiss nicht wie ich mich verhalten soll.

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Unwissenheit schützt vor strafe nicht, d.h., wer unwissentlich diebesgut verkauft, macht sich sozusagen "mitschudig".

das mag sich jetzt stark nach polonaise anhören, aber ich denke, sie können genauso das geld von ihrem vk einfordern, dieser wiederum von seinem vk, der wohl die wurzel allen übels ist.

ich kann mir gut vorstellen, dass sie das geld zahlen müssen an ihren k. gleichwohl sollten sie aber auch anspruch auf geld ihres vk haben. bei den beträgen, die sie hier nennen, würde ich notfalls auch mithilfe eines RA agieren, sb beim rechtsschutz hin oder her...

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#2
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Vorerst werden sie wohl auf dem "Schaden" -also den 809 €- sitzen bleiben. Es wird wohl nix anders über bleiben, als dem Käufer den Betrag zu erstatten.
Natürlich können sie auch eine Verhandlung abwarten. Sie haben ja im guten Glauben gehandelt, aber es sollte mich trotzdem wundern, wenn das Gericht dann anders (also auf einen Vergleich hin) entscheiden sollte.
Bzgl. der RA-Kosten kann ich mich nur @Powerseller anschließen! Natürlich ist es gängige Masche der RA die Kosten mal eben auf die Gegenpartei umzulegen! Aber es gilt noch immer der Grundsatz "wer bestellt bezahlt"!
Inwieweit diese Kosten noch zu einem weiteren Verfahren führen, wage ich allerdings nicht zu beurteilen!

Nichtsdestotrotz würde ich den SV bei der Polizei zur Anzeige bringen! Sie wurden bei ihrer Kauf-Auktion betrogen; auch wenn schon etwas Zeit verflossen ist, so würden die Ermittlungen trotzdem anlaufen!

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ist der Anwalt nicht als Verzugsschaden
geltend zu machen?
Immerhin wurde die Leistung des Betrages vom VK verweigert, also müsste sich dieser doch im Verzug befinden.
Oder sehe ich das falsch?

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#5
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

es ist keiner gewzungen einen Anwalt zu beauftragen

Falsch. Wenn der Schuldner in Verzug ist, habe ich als Gläubiger das Recht, meinen Anspruch mit fachlicher Hilfe durchzusetzen; diese Rechtsverfolgungskosten muß der in Verzug befindliche Schuldner bezahlen.

Wäre ja auch schlimm, wenn man seine Ansprüche immer alleine durchsetzen müßte und durch Laienfehler womöglich Ansprüche verliert.

Also ein bissl weniger Stammtischweisheiten, lieber Powerseller. ;)

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