Unwissentlich Raubkopie ersteigert, wie vorgehen?

27. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Spooky
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Unwissentlich Raubkopie ersteigert, wie vorgehen?

Hallo,

ich habe unwissentlich (wurde gebeten für einen Verwandten zu kaufen) eine Raubkopie eines Programmes ersteigert das nicht für den Verkauf gedacht ist.

Im Auktionstext stand: "Es handelt sich hier nicht um selbst zusammen gestelltes CDR material sondern um ein frei käufliches Originalprogramm."

Daher habe ich mich nicht weiter informiert. beim auspacken fiel mir auf daß es sich um eine CD-R handelt. Wie muss ich vorgehen um mich von jeglichen Verdächtigungen frei zu halten, reicht Rückabwicklung oder sollte ich lieber Anzeige erstatten oder den Rechteinhaber informieren?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Also Ihnen wurde eine CDR verkauft, obwohl es in der Auktion hieß, es handle sich um keine CDR? Das finde ich schon sehr dreist. Ich würde den Vk darauf aufmerksam machen - auch auf evtl. Konsequenzen hinsichtlich Marken- oder Urheberrechtsverletzungen. Dann würde ich die Angelegenheit rückabwickeln wollen. Bleibt er uneinsichtig, würde ich ihn anzeigen. Wenn es für Sie nicht ersichtlich war, dass Ihnen selbsterstellte CDs untergejubelt werden sollten, haben Sie ja keine Konsequenzen zu befürchten.

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spooky
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, eine CD-R mit einem nur für den konzerninternen Gebrauch bestimmten Programm.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

...Im Auktionstext stand: "Es handelt sich hier nicht um selbst zusammen gestelltes CDR material sondern um ein frei käufliches Originalprogramm."


das ist schon eindeutig zweideutig.

Um mehr zu sagen bräuchte man die Auktionsnummer.


Gruss
Susi

-----------------
" Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Dennosch scheint doch ein Programm auf eine CD-R gebrannt worden zu sein und diese dann verkauft.
Wenn der VK nicht selbst der Programmierer ist oder die Rechte hat die Software zu verkaufen, dann ist es auf jeden Fall illegal.
Selbst Freeware darf nicht verkauft werden (allenfalls zum Selbstkostenpreis verteilt).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Also meistens treffe ich solch lautende Beschreibungen aus dem Handy Software Angeboten.
So wie hier in etwa:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=22329&item=6363391651&rd=1

Das so etwas u.ä. natürlich nicht auf eine Orginal CD sein kann, dürfte doch schon vor dem bieten klar sein.
Im Bootleg Bereich gibt es ähnliches.


-----------------
"Gruß
Campa"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spooky
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

So, das ist der komplette Text:

"Verkaufe hier meine Reparaturanleitung für den Ford Focus 2002 RS. Es werden sämtliche technischen Daten, Maße, Anzugsmomente des Fahrzeug aufgeführt. Grundsätzliche Wartungsarbeiten, Reparaturen u.s.w werden ausführlich beschrieben. Als interaktives Programm zum lesen am PC und zum ausdrucken. Mit dem Programm wird in den Werkstätten gearbeitet. Von der Karosserie über Bremsen bis zum Motor. Nichts bleibt unbeantwortet. Auf jedem PC zu installieren. Mit diesem Werkstattprogramm können auch Privatanwender arbeiten. Ohne Code. Dieses Technische Informations System hat mir viel geholfen.

Liebe Ebay Watch. Es handelt sich hier nicht um selbst zusammen gestelltes CDR material sondern um ein frei käufliches Originalprogramm.

Privatverkauf von Privatmann. Ich übernehme keine Garantie oder Gewährleistung. (Dies ist bei privatgeschäften so üblich) Mit ihrer Gebotsabgabe bestätigen sie das sie auf den Umtausch, Reklamationen oder Rückgabe verzichten. Sich zur Abnahme verpflichten und dies als Vertrag anerkennen."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Dürfte dann dieser hier sein:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=18414&item=7950315479&rd=1&ssPageName=WDVW

Würde ihn schon mal als gewerblich einstufen, bei der Menge die er von den Kopien verkauft.

Es wird schon ein sogenanntes Orginalprogramm sein, welches aber kopiert wird. Noch und nochmal.
Ich würde ihm mal mitteilen das Sie die CD an Ford weiterleiten werden, inklusive seiner Anschrift.
Das wird ihm zumindest den Schweiss auf die Stirn treiben ;-)


-----------------
"Gruß
Campa"

-- Editiert von campagnolo am 28.01.2005 15:32:55

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Achja,
wenn man dann die andere Partei hört (war doch gerade erst wegen irgndeinem LV Teil), dann sind die sich nicht mal einer Schuld bewusst, weil das Wörtchen "Orginal" nicht darin vorkommt.


-----------------
"Gruß
Campa"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spooky
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@campa: Den Kommentar verstehe ich nicht?!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.151 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen