Unzureichender Garantiebelg beim Handy und Ware nicht neu!

19. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Paxxs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unzureichender Garantiebelg beim Handy und Ware nicht neu!

Guten Tag zusammen,
ich habe bei Ebay ein Handy per Sofortkauf gekauft. In der Artikelbeschreibung stand ausdrücklich, dass der Garantiebeleg beigefügt ist. Das Handy wurde geliefert und ein kopierter Zettel lag bei, der als Garantie gelten sollte. Bin zu einem Nokialaden und die teilten mir mit, dass dieser Abschnitt nicht ausreichend ist.
Ebenso wurde das Handy als neu deklariert. Nach genauen Recherchen habe ich festgestellt, dass das Handy bereits als Gebrauchtgerät verkauft wurde.

Habe dem Verkäufer eine Frist bis zum 20.01.05 gesetzt, wo er mir das Geld zurücküberweisen muss und ich die Ware zurückgeben möchte, nur der Verkäufer meldet sich nicht.
Ich denke aber, dass mein Rücktrittsrecht gerechtfertig ist, oder?

Was mache ich jetzt? Wie verfahre ich weiter, morgen ist die Frist abgelaufen und keine Resonanz vom Verkäufer.

Hier der dazugehörige Link.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=6356162727&ssPageName=STRK:MEAFB:IT

Ebenso ist der Verkäufer in meinen Augen kein Privater mehr, eher gewerblich oder?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Also ich glaube nicht das er gewerblich ist.
130 Bewertungen in 4 Jahren inkl. seiner gekauften Artikel.
Warum also gewerblich?
Über die Rechnung lässt sich auch schwer was sagen, da wir sie ja nicht sehen können.
Wie haben Sie ihm die Frist gesetzt, per Mail oder Einschreiben?
Garantie sollte noch auf jeden Fall auf dem Handy sein, denn solange gibt es das Modell noch gar nicht.
Und ob er es nun schon als gebraucht gekauft hat, dürfte egal sein, es kann ja trotzdem noch neu sein.
Wenn mein Nachbar eine Vertragsverlängerung macht, 1 Tag damit rumspielt und mir dann das neue Handy aber verkauft,
so ist es in meinen Augen immer noch ein neues Handy.

Also per Einschreiben noch mal eine Frist setzten, oder Nachbesserung wegen des Garantiebeleges fordern.


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"Gruß
Campa"

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#2
 Von 
Paxxs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe eine Frist per Mail gesetzt. Werde dann Morgen nocheinmal eine per Einschreiben lossenden, weil der Verkäufer nicht in den Telefonauskünften gelistet ist.

Ich bin durch die Bewertungen des Verkäufers getigert und habe gesehen, dass das Handy als Gebrauchtgerät bereits verkauft wurde. Mein Verkäufer hat es als Neu deklariert.
In meinen Augen kann ein Gebrauchtgerät, wie es bereits verkauft wurde, doch nicht auf einmal wieder NEU sein.

Ferner werde ich wohl nie einen Garantiebeleg bekommen, da mein Verkäufer Waren einkauft und diese wieder teurer verkauft.
Das ist doch bereits schon gewerblich, wenn die aufgekauften Waren gewinnbringend weiter veräußert werden ( hat mir mein Buchführer berichtet)

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#3
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

"Das ist doch bereits schon gewerblich, wenn die aufgekauften Waren gewinnbringend weiter veräußert werden ( hat mir mein Buchführer berichtet)"

Also Gewinnbringend hat er es sicher nicht verkauft.
Er hat es für 279 + Porto gekauft und es genau für diese Summe eingestellt bei Ebay.
Dafür hat er diesemal sogar die Ebaygebühren ( ca.5%), so dass er sogar Miese gemacht hat.
Haben Sie sich, wegen des Garantiebeleges, schon mal an den ersten Verkäufer gewannt? Vielleicht hat er ja noch was davon in den Händen.



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"Gruß
Campa"

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#4
 Von 
Paxxs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja habe den schon angeschrieben. Aber der sagt, dass er nichts mehr in den Händen hat :-(

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#5
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Und muss es denn das Gleiche sein.
Ein Bekannter von mir hat über Ebay insgesamt 4 Handys ersteigert ( diese 1€-Vertrags-Teile) um damit seine Verwandtschaft einzudecken.
Und was die Garantie angeht, so kann man da ohne weiteres bei Nokia selbst, anhand der Serien-Nummer den Garantieanspruch recherchieren.
Ein Handy-Laden ist da nicht immer der richtige Ansprechpartner.

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"Gruss
Mellas Frust"

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#6
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

1. Wo liegt denn Ihre eigene Definition von gewerblich und privat? Also ich würde ihn nicht als gewerblich ansehen. Und wenn er mal etwas kauft und wieder verkauft, sehe ich in diesem beschränkten Maße immer noch kein Gewerbe.

2. Wenn er einen Beleg zusichert, muss er diesen auch mitsenden. Kann er es nicht, muss er sich mit Ihnen einigen auf Rückabwicklung, Preisreduktion etc.

3. Eine Seriennummer ist schön und gut. Trotzdem fordern Marktführer wie Siemens oder auch Nokia ständig eine Rechnung. Diese kann in Kopie sein oder auch auf einen anderen Namen ausgestellt, aber sie muss da sein. Eine Bekannte arbeitet seit Jahren in der Retourenannahme und -verwaltung von Nokia Bochum, also da, wo man sein defektes Gerät im Garantiefall einsendet. Diese hat das ebenso bestätigt. Anhand einer Seriennummer Nachforschungen anzustellen, ist 1. viel zu aufwendig und sagt 2. nicht immer zwangsläufig rückverfolgbar aus, wann genau das Gerät denn jetzt wohin verkauft wurde, da diese Daten nicht ewig abgespeichert werden und oftmals auch nur beim Netzbetreiber, worüber der Vertrag läuft, verfügbar sind - wenn überhaupt.

Also: Sollte der VK sich nicht melden, würde ich einen Mahnbescheid erlassen oder ggfs. mit einem Schreiben vom RA aufwarten. Manchmal genügt es aber auch schon, einen RA lediglich anzudrohen, dann werden stumme E-mail-Partner plötzlich ganz munter ;)

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#7
 Von 
Bellthor
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

@ Paxxs
Also ich würde dem Verkäufer nicht gleich die Hörner aufsetzen. Wenn ich der Verkäufer wäre und Sie würde mich so auffordern Ihnen das Geld zurückzuerstatten, würde ich vermutlich auch nicht reagieren. So jedenfalls nicht! Wenn überhaupt schicken Sie das Gerät zurück, damit der Verkäufer beurteilen kann, ob Sie den Zustand des Gerätes verschlechtert haben oder nicht. Erst mal ist zu klären, ob sich die Garantieleistung wirklich nicht von Nokia einfordern lässt. Ob da ein Nokia-Shop nun über alles Bescheid weiß oder ob man Sie (weil Sie kein Kunde von denen sind) einfach nur loswerden wollte und Ihnen so mitteilte "ne keine Garantie gehen Sie weg", kann ich von hier nicht beurteilen. Ihrem Post kann ich nicht entnehmen, dass das Problem bereits mit dem Verkäufer erörtert haben. Ferner hab ich nichts über das eigentliche Gerät gelesen woraus ich schließe, dass es tadellos in Ordnung ist. Das Problem ist defakto nur in Ihrem Kopf. Wenn man beim Autohändler einen Wagen kaufen will, kann man bisweilen eine Proberunde mit dem Wagen drehen. Er wird dann aber immer noch als Neuwagen verkauft. Und wo bitte wurde das Gerät als "Gebrauchtgerät" verkauft? Können Sie überhaupt beweisen, dass es sich um das selbe Gerät handelt? Oder ist das wieder nur eine Vermutung von Ihnen?

Drucken Sie sich einfach die Auktion aus. Ich gehe mal davon aus, dass das Gerät 2 Jahre Garantie hatte. Berechnen Sie diese von dem Zeitpunkt aus der Auktion. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die Garantieleistung innerhalb dieser Zeit in Anspruch zu nehmen, können Sie immer noch den Verkäufer haftbar machen.

Aber ich vermute mal, dass ist gar nicht der Grund für Ihr Handeln oder? Haben Sie vielleicht wider etwas voreilig gekauft was Sie nun nicht mehr haben wollen oder sich leisten können? Das Problem hatte ich auch schon mit eBayern unter 10 Bewertungen. Schade, dass man die nicht sperren kann. Dieser Fall ist doch mal ein gutes Beispiel dafür, warum man seine Bewertungen auf "Privat" setzen sollte. Aber das haben Sie ja längst.

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#8
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Also ganz ehrlich.....ich kaufe Geräte, ob neu oder gebraucht, auch nur mit Rechnung. Wenn dann wider Erwarten keine oder nur ein unzureichender Beleg geliefert wird, lasse ich mich auch nicht so einfach abspeisen, denn sonst hätte ich das Gerät nicht gekauft.

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Also ich habe auch schon einige neue Handys aus Vertragsverlängerungen verkauft.
Die Rechnungen sind fast immer mit der ersten Monatsrechnung verknüpft.
Es reicht wenn man den Zustellungsbescheid dazu hat. Dort ist auch die IMEI vermerkt, worum es ja fast immer, bei Garantieansprüchen geht. Und dieser Bescheid reicht völlig aus.



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"Gruß
Campa"

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#10
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Der Zustellungsbescheid reicht in der Tat - darauf ist ja alles schriftlich vermerkt. Was hat der Vk Ihnen denn andreht, Paxxs? Etwa den Adressaufkleber des Paketes oder was?

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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