Urheberrecht bei einer Rezension

20. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
moryabro
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 52x hilfreich)
Urheberrecht bei einer Rezension

Mal eine Frage.

Ich möchte per Internet ein Buch verkaufen das ich nicht gelesen habe und das auch keinen Klappentext hat. Ich weiß darum auch nicht worum es in dem Buch überhaupt geht.

Kann ich dann hingehen und eine Amazon Rezension von jemand anderem in meine Auktion einfügen? Ich weiß, dass ich nicht das Urheberrecht an dieser Rezension habe.

Wenn die Rezension sich allerdings nur auf die inhaltliche Wiedergabe aller im Buch enthaltenen Kurzgeschichten in drei, vier Sätzen beschränkt und nicht eine "hochgradige Besprechung" ala Reich-Ranicki ist, muss dann dennoch der Urheber um Erlaubnis gefragt werden?

Und wie sieht das aus, wenn die Rezension bei Amazon steht? Muss man dann Amazon fragen oder den Ersteller der Rezi? Und was wäre, wenn Amazon nichts gegen die Verwendung dieser Rezi in einer Auktion bei eBay hat und der Urheber doch?


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Einfach mal die Amazon AGB´s durchsehen:

quote:
§ 12 Rechtseinräumung, Kundenrezensionen
Entscheidet sich der Nutzer, eine Amazon.de-Kundenrezension zu verfassen, gewährt er Amazon.de eine für die Dauer des zugrunde liegenden Rechts zeitlich und örtlich unbeschränkte und ausschließliche Lizenz zur weiteren Verwendung der Kundenrezension für jegliche Zwecke online wie offline. Amazon.de wird sich bemühen, den Verfasser stets als Autor zu benennen (außer wenn der Verfasser angegeben hat, anonym bleiben zu wollen), behält sich jedoch vor, diese Angabe zu kürzen oder wegzulassen. Amazon.de behält sich vor, eine Rezension nicht oder nur für einen begrenzten Zeitraum auf der Website anzuzeigen sowie sie zu kürzen oder zu ändern. Darüber hinaus gelten die Rezensionsrichtlinien. Kundenrezensionen geben ausschließlich die Meinung der Kunden wieder. Die Inhalte stimmen mit der Auffassung von Amazon nicht unbedingt überein.




Und schon weiss man das man die nicht verwenden darf.....

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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

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#2
 Von 
moryabro
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 52x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Wenn also Amazon die unbeschränkte und ausschließliche Lizenz zur weiteren Verwendung hat, kann dann der Urheber der Rezension sich eine Benutzung der Rezi durch einen Dritten verbieten, oder kann das dann nur noch Amazon machen?

Frei nach dem Motto: Wir haben zwar die Lizenz, aber wenn ein Dritter die Rezi bei Ebay einstellt ist uns das dennoch recht.

Ich gebe zu, dass ich den Text bisher noch nicht einhundertprozentig verstanden habe.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Was ist an,

quote:
gewährt er Amazon.de eine für die Dauer des zugrunde liegenden Rechts zeitlich und örtlich unbeschränkte und ausschließliche Lizenz zur weiteren Verwendung der Kundenrezension für jegliche Zwecke online wie offline.


nicht zu verstehen?

Du darfst die Rezension nicht verwenden.

quote:
Frei nach dem Motto: Wir haben zwar die Lizenz, aber wenn ein Dritter die Rezi bei Ebay einstellt ist uns das dennoch recht.


Ich glaube kaum das es Amazon recht ist. Wenn du den Text benutzt ist das eine einwandfreie Urheberechtsverletzung, selbst dann wenn du die Rezension erstellt hat. Denn mit dem Einstellen bei Amazon gewährt er eine ausschließliche Lizenz, das heisst er darf die nirgends anders veröffentlichen, auch nicht bei Ebay

Solltest du es trotzdem tun, kann es dir im schlimmsten Falle passieren das du vom Urheber und von Amazon einen auf den Deckel bekommst.

Ist ja quasi das gleiche als wenn ich einen Artikel aus einer Zeitung abschreibe und beim einer anderen veröffentliche ^^



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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

-- Editiert am 20.12.2009 23:27

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