Hallo
mir schrieb jemand folgendes:
Hallo,
leider mußte ich gerade feststellen, dass Sie in Ihrer Auktion eines meiner Bilder verwenden.
Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und ist gesetzlich nicht erlaubt. Ich bitte Sie das Bild zu entfernen.
Man könnte ja auch vorher kurz anfragen, ob es in Ordnung ist, das Bild zu benützen. Ungefragt die Bilder anderer Verkäufer zu nutzen finde ich allerdings schon frech.
MfG
xxx
Jetzt stellt sich die frage ob ein Foto (welches ich auch selbst mit dem selben hintergrund schießen hätte können)
für eine Privatperson ohne jegliche kennzeichnung Urheberrechtlich geschützt ist.
Für klärende (tips) schonmal DANKE
MfG
Der Monkey
Urheberrechtsverletzung Bild verwendung ?
(welches ich auch selbst mit dem selben hintergrund schießen hätte können)
********************
Was hat dich davon abgehalten? Ist natürlich einfacher andere arbeiten zu lassen......
quote:
Jetzt stellt sich die frage ob ein Foto (welches ich auch selbst mit dem selben hintergrund schießen hätte können)
für eine Privatperson ohne jegliche kennzeichnung Urheberrechtlich geschützt ist.
Ja!
Viele Grüße, Michael
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hättest du eines unserer Bilder geklaut
.....
naja hätte ich zumindest die nächste leasingrate für meinem Firmen Wagen gahabt.
und das für lau!
250€ Lizenzgebühr pro Bild sind üblich.
@nichtsnutz
Hast dir wieder ne neue kleine Sackkarre geholt? Oder warum ist die Leasingrate so klein?
--- editiert vom Admin
könnte mir denn jemand die genaue Gesetzestext passage nenen, wo drin steht:
Das jedes foto was von einer normalen Privatperson ins World Wide Web gestellt wurde, ohne jegliche kennzeichnung eines urheberrechts Automatisch das Kopieren oder (benutzen) Verbietet ?
Ich habe starke Zweifel das es so was gibt.
MfG
Monkey
warum begreifst Du nicht einfach, dass man so was NICHT darf. Dieses Foto ist Eigentum dessen der es gemacht hat und ganau wie Du als Eigentümer Deines Autos bestimmst wer damit fahren darf und wer nicht, darf der Eigentümer dieses Fotos bestimmen wer das Foto nutzen darf.
Nimm doch einfach nur die gut gemeinten Tipps an und entferne das Foto schleunigst.
Andernfalls kann ich nur hoffen dass der Besitzer des Fotos genau so stur wie Du bist.
Dann zahlst eben Dein Lehrgeld!
@Monkey
Fotos (Lichtbildwerke) sind nach §2 Abs.1 nach dem Urhebergesetz geschützte Werke. Urheber ist in diesem Fall der Fotograf (Schöpfer nach §7 UrhG
) und das gilt auch für Bearbeitungen (Bildmontagen) nach §3 UrhG
. Nach §13 UrhG
kann der Schöpfer des Werkes bestimmen, ob eine Urheberkennzeichnung vorgenommen wird oder nicht.
Nachzulesen hier:
http://www.bundesrecht.juris.de/urhg/
Im Übrigen ist Ladendiebstahl verboten, auch wenn im Laden kein entsprechendes Schild hängt und darauf hinweist. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
@Monkey
Beratungsresistent?
Auch gut, dann wird es halt teuer.
Viele Grüße, Michael
Und jetzt?
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