Urheberrechtsverletzung an einem Foto bei Ebay-Auktion

28. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Chemnitzforever
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung an einem Foto bei Ebay-Auktion

Hallo!
Ich will mein Problem mal zusammen fassen:

-habe Artikel bei EBAY verkauft und Bild dafür aus dem Internet kopiert,

-ein paar Wochen später folgt Einschreiben wegen Urheberrechtsverletzung mit Aufforderung 180€ zu zahlen und Unterlassungserklärung zu unterzeichnen,

Grundsätzlich sehe ich ja meinen Fehler ein. Die Fragen die sich aber für mich stellen:

1.Woher weiß ich das derjenige welcher mir schreibt wirklich die Urheberrechte an dem Bild hat?
2.Woher weiß ich das der Betrag i.O. ist?
3.Wie kann ich mich absichern, das in 2 Wochen nicht die nächste Forderung für den gleichen Verstoß kommt?

Vorab schonmal vielen Dank für eure Antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chemnitzforever
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Kann keiner helfen. Derjenige der mir das Einschreiben zugesandt hat, scheint dies nicht das erste mal zu machen und ich will sicher sein das ich mich richtig verhalte...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Chemnitzforever,

mehr als eine gute Stunde musst du dich schon gedulden, niemand sitzt hier rum und wartet auf die Fragen;).

Nun zu deinem Problem:

1. Du kannst ihn auffordern, dies zu belegen.
2. 180€ für ein Bild ist imho ein wenig zu hoch, aber eigentlich kannst du froh sein, dass kein Anwalt beauftragt wurde; den hättest du auch bezahlen müssen.
3. Von wem soll denn eine erneute Forderung kommen ?

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nichtsnutz
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

die 180 € sind ok.
es hätten auch 200-250€ + RA-Kosten sein können!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chemnitzforever
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten und sorry für meine Ungedult!
Unter 3. meinte ich können später weitere Forderungen des Urhebers auf mich zu kommen? Wie müsste ich mich verhalten um sicher zu gehen, dass die Sache mit den 180€ dann abgecshlossen ist?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Warum unterschreibst Du nicht die Unterlassungserklärung und streichst die 180 € durch.
Ich meine mich erinnern zu können das diese Vorgehenweise in der Computer Bild mal empfohlen wurde

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Das empfiehlt sich aber nur für den Fall einer *unberechtigten* Abmahnung.
Einer berechtigten entgegenzutreten ist in der Regel nur teuer - vor allem, wenn, wie hier, nicht davon auszugehen ist, die angesetzten Kosten würden gerichtlich noch wesentlich reduziert. Der Fragesteller hat nichts davon, wenn ein Gericht die Anwaltskosten von 180 auf 100 EUR reduziert, er aber Gerichtskosten von über 80 EUR an der Backe haben wird, das ist ein Minusgeschäft.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Chemnitzforever
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Habe jetzt den Nachweis über die Urheberrechte erhaltn und die 180€ scheinen auch i.O. zu sein. Jetzt stellen sich noch 2 Fragen:

Hatte ja Frist bis Dienstag zur Antwort. Jetzt soll auch das Geld bis dahin überwiesen sein, was aber völlig unmöglich ist da der Brief ja erst Donnerstag abend mit der Post kam. Ist das gerechtfertigt??

Die UE werde ich Dienstag faxen oder mailen. Nur auf was sollte man bei der Formulierung achten??

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