Hallo,
habe vor kurzem ein Paar Schuhe (9,99) von ebay gekauft. Da sie aber dann doch nicht gepasst habe ich sie letzte Woche selbst eingestellt. Leider habe ich die Bilder wiederverwendet und das Angebot eingestellt. Vor Ablauf der Auktion wurde das Angebot beendet da der ehemalige Verkäufer es an ebay gemeldet hatte. Heute bekomme ich Post vom Anwalt, dass ich Schadensersatz zahlen und Anwaltskosten zahlen soll ins. 280 Euro. Es war keine böse Absicht dahinter und die Einschaltung eines Anwalts wäre keinesfalls nötig gewesen. Leider hatte er ehemalige Verkäufer mich nicht vorher kontaktiert, sonst hätte ich die Bilder sofort rausgenommen. Wie soll ich nun am besten verfahren?
-- Editiert tibonnie am 19.08.2013 14:59
Urheberrechtsverletzung bei ebay was nun?
19. August 2013
Thema abonnieren
Frage vom 19. August 2013 | 14:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung bei ebay was nun?
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 19. August 2013 | 16:25
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
quote:
von tibonnie am 19.08.2013 14:59
Wie soll ich nun am besten verfahren?
Zahlen und gut ist.
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
#2
Antwort vom 19. August 2013 | 17:46
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 691x hilfreich)
quote:
und die Einschaltung eines Anwalts wäre keinesfalls nötig gewesen
Doch, für einen Laien ist nicht zumutbar, solche Ansprüche alleine durchzuziehen - schon eine falsche Formulierung in einer Unterlassungsforderung kann eine teure erfolgreiche negative Feststellungsklage des Abgemahnten nach sich ziehen.
quote:
Leider hatte er ehemalige Verkäufer mich nicht vorher kontaktiert, sonst hätte ich die Bilder sofort rausgenommen.
Da war die Rechtsverletzung ja schon begangen...
-----------------
""
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#3
Antwort vom 19. August 2013 | 22:50
Von
Status: Unbeschreiblich (119438 Beiträge, 39725x hilfreich)
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