Urheberrechtsverletzung wegen Bilderkopie - Unterlassungserklärung vom Anwalt

19. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
suntower
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung wegen Bilderkopie - Unterlassungserklärung vom Anwalt

Hallo, ich habe folgendes Problem:

In meinem Fall geht es um das Kopieren eines einzigen Fotos in einem Internet-Auktionshaus.
Ich habe das Foto eines Händlers (Powerseller) für eine eigene Auktion einmalig verwendet. Nun habe ich eine Klageandrohung mit zu unterzeichnender Unterlassungserklärung von einem beauftragten Anwalt vorliegen. Darin wird u.a. behauptet, dass ich unternehmerisch tätig bin (wegen ca. 10 Verkäufen von neuem Parfum) , entgangene Gewinne des Händlers ersetzen soll (und auch für zukünftigen Schaden einstehe) und die hohen Anwaltskosten begleichen soll. (Streitwert 10.000,- Euro)

Mit der Unterlassungserklärung, dass ich das Bild nicht mehr benutze, hätte ich im groben keine Probleme. Der Gewinn, den ich hatte waren 46,-Euro, wobei der Käufer bis heute nicht bezahlt hat und sich auch nicht meldet!
Allerdings sehe ich mich nicht als Unternehmer mit ca. 70 Bewertungen.
Per Telefon mit dem Anwalt ist man sich auch schon entgegengekommen. (Änderung der Unterlassungserklärung, halbe Gebühr)

Sind Internetbilder immer urheberrechtlich geschützt?
Was soll ich tun?

Vielen Dank im voraus.
Thomas


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" "

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21 Antworten
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#1
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Ebay selbst schreibt dazu:

"Grundsatz:
Es ist verboten, in Angebotsdarstellungen und auf Mich-Seiten urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung des Urhebers zu verwenden.

Erläuterungen zu diesem Grundsatz
Urheberrechtlich geschützt sind in der Regel:

Bilder
Animationen, Filme und andere Multimediapräsentationen
Wissenschaftliche und literarische Texte (nicht schlichte Artikelbeschreibungen)
Musik
Hinweis

Wiederholte Verstöße können zu einem Ausschluss vom Handel bei eBay führen"

Quelle:https://pages.ebay.de/help/policies/listing-photos.html

Den anderen Link finde ich gerade nicht. Es gilt aber das geistige Eigentum des Verfassers bzw. Fotografen, was nicht extra gekennzeichnet werden muss. Das hat jeder, der eine Artikelbeschreibung verfasst bzw. ein Foto von seinem Artikel macht.


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"Gruß
Campa"

-- Editiert von campagnolo am 19.04.2005 12:54:57

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#2
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Der Streitwert richtet sich nicht nach dem Wert des Bildes, sondern nach den Umsätzen des Vk. Je höher diese sind, desto höher der Streitwert.

Aber, da es hier um Kleidung geht, welches Bild war es denn?
Viele Grosshändler stellen dem Händler Bilder zur Verfügung. Evtl war es ja ein solches.

Gruss
Susi

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" Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod"

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#4
 Von 
suntower
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal danke für die Antworten.

Richtet sich denn der Streitwert nach den Verkäufen des Händlers mit diesem Bild oder nach den Verkäufen, die ich mit diesem Bild gemacht habe. Nämlich genau einen mit Euro 46,50 Gewinn.

Das beste ist ja nun auch, dass der Käufer nicht zahlt und sich nicht meldet.
Ich habe eben herausgefunden, dass die Adresse des Käufers die Adresse des Anwalts ist, der mir die Unterlassungserklärung gesendet hat. Ändert das was?

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#5
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Der Streitwert richtet sich nach den Umsätzen des Händlers.

Wenn ich z. B. bei einem Händler ein Bild klau, der 500000 Öre Umsatz im Jahr macht, dann ist der Streitwert wesentlich höher, als wenn ich bei einem klau, der nur 5000 Öre macht.

Tja, der gute Mann hat dann einen guten Freund, der Anwalt ist und Ihnen durch das Bieten auf den Artikel nochmal eine einfährt.

Haben Sie denn schon zugegeben, dass Sie dieses Bild verwendet haben? War es speziell gekennzeichnet?
Ich verwende z. B. für meine Auktionen die Bilder der Hersteller ( natürlich mit Genehmigung ). Ich schätze mal, das macht dieser Händler auch. Die wenigsten, die Kleidung verkaufen, fotografieren diese auch selbst.

Sie werden wohl zahlen müssen.
Jesses, der erste Weg sollte doch normaler Weise sein, dass man die Leute anschreibt und auffordert das Bild zu entfernen. Tut sich dann nix, dann kann man rechtliche Schritte einleiten.

Armes Deutschland und jetzt sind wir auch noch Papst

Gruss Susi

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" Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod"

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#6
 Von 
suntower
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das "Jesses!" habe ich auch gesagt... und dafür hätte ich auch sicher noch eine Kleinigkeit ohne Murren bezahlt.

Wenn ich mit meinen ca. 10 Parfumverkäufen ebay deswegen komplett den Rücken kehre, dann wird der Händler spätestens in ein paar Wochen nicht mehr wissen, wohin mit den ganzen Milliarden...

...echt traurig!

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#7
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

.........Wenn ich denen dann anbieten gg. Zahlung von ein paar hundert Euro und Löschung des Fotos von rechtl. Verfolgung abzusehen,

Warum reicht nicht einfach die Aussage:
wird das Bild nicht innerhalb einer bestimmten Frist gelöscht, werde ich Klage einreichen? Warum gleich ein "paar hundert Öre" als "Wiedergutmachung" fordern?
Natürlich sind gute Bilder aufwändig, aber muss man deswegen gleich in die Vollen greifen? Es gibt einige, die Bilder aus Unwissenheit kopieren, diese nehmen die Fotografien bestimmt auch sofort raus.
Die, die nicht drauf reagieren, haben dann eine Klage verdient.

Gruss
Susi

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" Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod"

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#9
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

@Susi:

Das Instrument der "Abmahnung" ist ursprünglich mal eingeführt worden um solche Sachen aussergerichtlich beilegen zu können. Eine Klage vor Gericht hat nämlich den Nachteil das der Geschädigte erst mal satt Gerichtskosten vorauslegen müsste. Bei einer Abmahnung muss im Gegensatz dazu der Abgemahnte die Zeche, sprich die Kosten der Abmahnung, zahlen.
Leider hab ich das Gefühl das seit einiger Zeit Abmahnungen auch gerne als Instrument der Selbstjustiz eingesetzt werden. Das zeigt sich zum Beispiel daran das selbst grosse Konzerne, die sogar über eine eigene Rechtsabteilung verfügen, grundsätzlich externe Anwälte einschalten um dadurch dem Abgemahnten zur Zahlung von teilweise horrenden RA-Gebühren zu "verdonnern", was sie nicht dürften wenn sie ihre eigene Rechtsabteilung die Sache erledigen liessen. Schön anzuschauen ist auch der Fall der seit einiger Zeit in meiner Branche seine Kreise zieht. Es gibt (oder besser "gab") Websites, die die Texte der Songs ihrer "Lieblingsmusiker" ins Internet stellen. Nicht die Musik, sondern nur den Text. Nur hat der Verlag dem die Rechte an den Songs gehört einen (natürlich externen) Anwalt beauftragt der die Betreiber der Seiten abgemanht hat. Und jetzt kommt der Hammer. Abgemahnt wurde nicht die Website, sondern jeder Text einzeln für einen Streitwert der so angesetzt war, das für JEDEN Text eine RA Gebühr von 1600EUR fällig wurde. Was das für einen 18-jährigen bedeutet, der 20 Texte seiner Lieblingsband auf seiner Seite hat, kann sich wohl jeder denken... Meiner Meinung nach ist das das beste Beispiel dafür das die "Abmahnung" nicht mehr für den ihr ursprünglich zugedachten Zweck der Unterlassung benutzt wird, sondern inzwischen zum Instrument der Selbstjustiz geworden ist.
Als Gegenbeispiel kann man die Wettbewerbszentrale anführen. Deren Abmahnungen gehören mit 100-200EUR im Schnitt inzwischen zu den absoluten Dumpingangeboten. In der freien Wirtschaft ist eine null-acht-fünfzehn Abmahnung nicht mehr unter 1500EUR zu bekommen. Tendenz stark steigend.

just my two cents...

Tom

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#10
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

@tomPA

Dazu habe ich auch gerade die Tage was gelesen. Auch in der aktuellen Computerbild (seite 16) zu finden.
Das komplette Schreiben findet man u.a. hier:
http://www.song-suche.com/
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Im März 2005 hat eine Anwaltskanzlei aus Berlin Abmahnungen an so gut wie alle deutschen Songtext-Seiten verschickt. Uns sind derzeit 42 Seiten mit insgesamt 226 Abmahnungen bekannt. Täglich melden sich immer mehr betroffene Webmaster bei uns. PRO Abmahnung sind nun über 1600,57 € Anwaltkosten zu zahlen! Für die meisten Betreiber bedeutet dies den finanziellen Ruin und die Schließung der Internetseite. Der Rekord momentan liegt bei 25 Abmahnungen an einen Webseitenbetreiber!
Dies ist der Grund, warum es in Zukunft wohl keine deutsche Songtext-Seiten mehr geben wird.

Wir wollen dagegen vorgehen! Songtext-Seiten sollen legal sein und du kannst uns bei der Verwirklichung dieses Zieles unterstützen!


Was ist daran so schlimm?

Die abgemahnten Seiten waren fast alle nicht kommerziell, und auch keineswegs gewinnorientiert. Wir haben keine 30 Euro für einen Text verlangt. Die meisten Seiten haben rein gar nichts verdient. Alle Seiten haben die Möglichkeit angeboten Songtexte auf Anfrage zu löschen. Eine E-Mail hätte gereicht! Es gab also keinen Bedarf einen Anwalt einzuschalten, der einen vorgefertigten Brief über 226mal verschickt, und pro Brief die stolze Summe von 1600,57 € verlangt.
Den uns bekannten Songtext- und Forenseiten entstanden somit Forderungen von über 361.728,00 €.
Ein Anwalt der 226mal den gleichen Brief verschickt, wird so schnell mal über eine viertel Million reicher.
Einige von uns sind noch minderjährig, trotzdem werden schon Beträge von über 11.200,00 € bzw. über 6.400,00 € verlangt. Dies ist nicht nur unverschämt sondern auch unmoralisch. Diese Jugendliche haben kein eigenes Einkommen. Wie sollen sie diese Schuld begleichen?

Der Schaden bei der Musikindustrie ist praktisch gleich Null, da die veröffentlichten Texte eher zum Kauf von CDs angeregt haben. Das ist doch perfekte Werbung für die Interpreten! Wollt Ihr Musik kaufen, deren Inhalt und Aussage ihr noch nicht einmal versteht? Mittlerweile kann man MP3 legal runter laden. Aber wo bekommt man die Texte dazu?

Es geht hier nicht um die illegale Verbreitung kompletter Musikstücke, sondern lediglich um die Sammlung bereits veröffentlichter Texte, die Bestandteil des Musikstückes sind. Es ist auch im Interesse der Interpreten, dass diese verstanden werden. Ebenso wichtig wie die Interessen der Musikindustrie, die hier keinesfalls kommerziellen Schaden nehmen, ist auch das Interesse der Öffentlichkeit. Texte, die auf den betroffenen Seiten gezeigt werden, dienen auch zur Bildung, werden sogar im Schulunterricht verwendet.

Die historischen Errungenschaften der Informationsfreiheit wie der ungehinderte Zugang zu bereits veröffentlichten Werken in Bibliotheken und über Original-Tonträger müssen auch im digitalen Zeitalter erhalten bleiben. Ein rücksichtsloser maximaler Schutz der Interessen der Verwertungsindustrie schadet dem Wissensstandort Deutschland. Eine nachhaltige Entwicklung erfordert den Schutz der Urheber, aber ebenso muss gewährleistet sein, dass deren Werke den Bürgern dieses Landes in Bildung und Lehre, in Berichterstattung und Kritik und zur Ausübung ihres Hobbys zur Verfügung stehen.


Quelle:
http://www.kampfumsongtexte.de/

-----------------
"Gruß
Campa"

-- Editiert von campagnolo am 21.04.2005 13:39:33

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#11
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Ich glaub ich hab den falschen Job...............

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" Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod"

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#12
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

.... und manchmal glaub ich das auch.

Irgendwann wird der Gesetzgeber wohl einen Riegel davor schieben. Fragt sich nur wann..
Das es auch anders geht kann man wunderschön an dem Thema weiter unten wo´s um die "Westcoast-Customs" T-Shirts geht sehen.
Androhung der "Abmahnkeule" erst nach einer simplen Unterlassungsaufforderung per email. Hut ab. Sowas ist heute nicht selbstverständlich.

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#13
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Thomas Uhe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal zum Streitwert. Der richtet sich absolut nicht nach dem Verkauf des Verkäufers oder dergleichen, sondern kann von einem Anwalt in freier Höhe festgelegt werden. Wenn ein Anwalt sagt das der Streitwert bei 10.000 EUR liegt dann liegt der da und wenn er sagt er liegt bei 100.000 EUR, dann ist das eben so. Dumm ist nur, das sich nach dem Streitwert die Gebühr des Anwalts berechnet. Je höher der Streitwert, desto höher die Anwaltsgebühr. Und gründsätzlich ist alles geklaute eine Urheberrechtsverletzung. Ob es nun ein einfaches Foto ist (auch in geänderter Form) oder ein Auszug aus einer Artikelbeschreibung.

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#16
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

........Wenn ein Anwalt sagt das der Streitwert bei 10.000 EUR liegt dann liegt der da und wenn er sagt er liegt bei 100.000 EUR,


und wie wird der Streitwert dann begründet?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
suntower
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, dann ich jetzt in meinem Forum noch einmal:

Ich habe mir jetzt mal einen Anwalt genommen, der meine Seite vertritt.

Nachdem ich die Unterlassungserklärung in meinem Sinne geändert hatte und den Streitwert auf 3.500,- drücken konnte, standen noch 100,- Euro Schadensersatz (für was auch immer) und ca. 300,- Euro Anwaltsgebühr aus. Der Anwalt (oder eine Person mit seiner Adresse) hatte übrigens selbst auf meinen Artikel geboten, um meine Daten zu bekommen. Anscheinend ist das legitim, und die Bezahlung wird dann auch vergessen.
Jedenfalls habe ich nun nur eine Erklärung abgegeben, genau dieses eine Bild bei Zuwiderhandlung mit fälliger Strafe nicht mehr zu benutzen und eine Zahlung in jedweder Form zu verweigern. Die Chance, dass noch eine Vorladung eingeht, ist lt. meinem Anwalt 1/10, da sich diese Summen für keinen Anwalt lohnen würden.

... to be (hopefully not) continued ...

Danke an ALLE!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Thomas Uhe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

wonach sich der Streitwert richtet weiß ich nicht. Den kann man einfach frei festlegen. Siehe die beiden Beiträge über diesem: Wenn er sich nach irgendwelchen anderen Beträgen richten würde, dann hätte der andere Schreiber ihn ja sicher nicht so einfach drücken können. Eine Verhandluinssache ist der Streitwert sicher nicht :-)

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#19
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

In Usa bekommt man schon mal ne Million, wenn man sich nen Becher 70 Grad warmen Mc Kaffee über die Hose kippt und das kommt hier auch.

70 Grad nennen Sie "warm"?
Eine gute Darstellung dieses Falles (und warum es *keine* unsinnige Klage war) kann man hier nachlesen:

http://www.atlanet.org/ConsumerMediaResources/Tier3/press_room/FACTS/frivolous/McdonaldsCoffeecase.aspx

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#21
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

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Und jetzt?

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