VK liefert nicht, Ware angeblich beschädigt

29. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
samba14
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 13x hilfreich)
VK liefert nicht, Ware angeblich beschädigt

Hallo,

ich habe vor 1 Woche einen Artikel bei e--y ersteigert. Vor dem Auktionsende habe ich angefragt, ob Versand möglich sei, obwohl nur Abholung angegeben war.

Der VK war mit dem Versand ausdrücklich einverstanden.

Tatsächlich konnte ich den Zuschlag erhalten, zu einem Preis von ca 90% unter NP.
Lt. Artikelbeschreibung sollte der Artikel neuwertig sein (nur 2x gebraucht).

Nach 5 Mails und 1 Brief meldete sich der VK endlich heute -also nach 1 Woche vergeblicher Kontaktsuche und erst nach Drohung mit Anwalt, will nun aber doch nicht liefern, weil die Ware angeblich im Keller durch unsachgemäße Lagerung unbrauchbar geworden sei durch Stockflecken - die gibt es eigentlich erst nach Wochenlanger falscher Lagerung.
Auf den deutlichen, gestochen scharfen Auktionsfotos sah alles tipp-topp aus, keinerlei Flecken in Sicht.

Ich finde das sieht sehr nach "ich will nicht verkaufen/liefern, weil zu billig" aus.

Bezahlt habe ich noch nicht, denn das Risiko, das Geld zu verlieren ist mir bei einem so wenig kontaktfreudigen VK zu hoch. Natürlich bin ich weiterhin zahlungsgewillt - sogar Barzahlung bei Abholung wäre möglich, denn der Weg würde sich lohnen.

Kann ich denn im Falle der Nichtherausgabe bzw Verschlechterung der Ware vom VK Schadensersatz verlangen?
Der Warenwert liegt immerhin bei rund 300 Euro.

Der VK ist Privat, hat die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen.

Wer weiss, wie die rechtliche Lage aussieht?

Danke für Eure Meinungen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
weil die Ware angeblich im Keller durch unsachgemäße Lagerung unbrauchbar geworden sei


Wenn der VK durch eigenes Verschulden nicht erfüllen kann, muß er ggfs. Schadensersatz leisten - in Höhe "Wert minus Kaufpreis".

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zwar gilt in der Regle das wenn Vorkasse vereinbart war, diese auch zu leisten ist.

Hier könnte man jedoch eventuell aufgrund der Umstände vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen?






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
samba14
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

danke für die bisherigen Meinungen.

Inzwischen hat mir der VK mitgeteilt (ohne vorherige Rücksprache!) er habe die Ware wegen Unbrauchbarkeit schon entsorgt.

Ich bin der Meinung, er hat (durch Kaufvertrag) mein Eigentum vernichtet.

Ist er jetzt auf jeden Fall Schadensersatz pflichtig?


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#4
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(577 Beiträge, 310x hilfreich)

Ja, ist er. In einem parallelen Thread irgendwo hier ist ein wunderbarer Brief zitiert, den Du ihm nahezu unverändert zuschicken kannst.

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#5
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Ich bin der Meinung, er hat (durch Kaufvertrag) mein Eigentum vernichtet.


Nein, denn das Eigentum hat er dir ja noch nicht verschafft.

Du hast allerdings weiterhin Anspruch auf Erfüllung, ersatzweise Schadensersatz.

Praktischerweise hat der VK ja schon zugegeben, daß er die Nichterfüllbarkeit zu vertreten hat ("angeblich im Keller durch unsachgemäße Lagerung unbrauchbar geworden"), sodaß das ein Selbstläufer ist.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
In einem parallelen Thread irgendwo hier ist ein wunderbarer Brief zitiert, den Du ihm nahezu unverändert zuschicken kannst.

Siehe hier:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=299729





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
samba14
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

und danke für die tollen und sehr hilfreichen Antworten (insbesonders für den Link!!).

Wie genau kann ich den Schaden beziffern? Ich habe den Fall zunächst einfach geschildert - tatsächlich sollten mehrere Artikel Bestandteil der Auktion sein.

1.) der im Keller stockig gewordene Artikel (NP 170 Euro)
2.) ein Zubehörteil + 2 Kleinteile (NP 70 Euro)

der VK gibt an, die Teile von 2.) liefern zu können, da in der Wohnung, nicht im Keller gelagert.

Der Kaufpreis (Zuschlagspreis) liegt bei ca. 20 Euro

In welcher Höhe kann ich Schadensersatz für das schon entsorgte Teil von 1.) machen?

Auf Grund der Mehrteiligkeit der Gegenstände kann ich wohl nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, sonst würde ich wohl auf 2.) verzichten????

Kann man nur Schadensersatz durch Rücktritt fordern?

Bezahlt habe ich die Auktion inzwischen in voller Höhe.

Danke für Eure Meinungen.



-- Editiert am 02.04.2011 08:39

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