VK verweigert Lieferung wegen Versandkosten

13. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)
VK verweigert Lieferung wegen Versandkosten

Hallo,

ich habe vier Auktionen mit verschieden Artikeln per SK auktioniert, Versandkosten waren jeweils mit 6,90 Euro angegeben. Gleichzeitig stand in Beschreibungen aber auch immer:

*Wenn Sie mehrere Sachen ersteigern, versuche ich mehreres zusammen zu verpacken und einen vernünftigen Preis an Versandkosten zu ermöglichen*

Ich habe also die Sammelabwicklung gemacht und 6,90 € überwiesen, zur Info für euch, es sind ein paar Kleinteile Dachrinnenzubehör, alles zusammen passt in einen Schuhkarton.

Der VK will aber 8,90 € Versand und verweigert jetzt die Lieferung, kann er das?

Nebenbei gibt es keine besonderen Lieferbedingungen oder vorbehalte wie z.B.: *Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang* oder so.

Im BGB steht, der Käufer hat zu zahlen, der Verkäufer zu liefern, dort steht nicht wer was zuerst machen muss oder sehe ich das falsch?

Ein Beispiel von Ihm findet ihr hier: 120270827369

Danke und Gruß

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Sei doch mal ehrlich, warum soll der Verkäufer erst liefern ?
Du bist doch gar nicht gewillt die restlichen 2 EUR zu bezahlen. Zumindest klingt das so.

Insofern kann er die Lieferung sehr wohl von einem vollständigen Zahlungseingang abhängig machen, würde ich auch so tun.

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>Du bist doch gar nicht gewillt die restlichen 2 EUR zu bezahlen

warum antwortest du überhaupt wenn du nur dummen kram erzählen willst?

natütlich bekommt er die zwei euro, wenn der schuhkarton tatsächlich auch mehr versand kosten wird!

>>>Insofern kann er die Lieferung sehr wohl von einem vollständigen Zahlungseingang

wo steht das? Quellennachweis bitte, so machen wir das hier.

>>>würde ich auch so tun.

interessiert hier keinen.

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#3
 Von 
jb
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 61x hilfreich)

>>natütlich bekommt er die zwei euro, wenn der schuhkarton tatsächlich auch mehr versand kosten wird!<<

Schon wieder einer, der den Unterschied zwischen Versandkosten und Porto nicht kennt. Die Versandkosten kann der VK frei kalkulieren.

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#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>Die Versandkosten kann der VK frei kalkulieren.

antworte auf die frage oder gar nicht!

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#5
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Vielleicht solltest Du mal Deinen Kommunikationsstil überdenken.

Selten so freche Antworten gelesen von einem Fragesteller der nur eine Bestätigung seiner Meinung sucht.

Behalt die 2 EUR und warte halt bis in die Ewigkeit.
Und behalt den nächsten dummen Kommentar.
:smoke:

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#6
 Von 
snk
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Warum theater um 2 Euro,warscheinlich hast du eh nen schnäppchen gemacht und trotzdem wird noch gefalscht.. deutschland....

normalerweise bist du sogar verpflichtet die vollen versandkosten zu tragen da er keinen bestimmten betrag genannt hat.. dazu gibtes die möglichkeit den vk zu kontaktieren, dann kann man es vorher abmachen

Schonmal bei einem Versandhaus bestellt?
kleiner Artikel in nem Karton der kaum größer ist als ein paar Zigarettenschachteln und dann 9 euro versand.. na und ? egal weil es immer noch günstiger ist als bei Mediamarkt und Co..

-- Editiert von snk am 14.06.2008 01:54:26

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#7
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

'antworte auf die frage oder gar nicht! '

Kann mich nur anschließen. So eine unverschämte Antwort hab ich seltem gelesen.

Die 8,90 Euro gehen völlig in Ordnung.

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#8
 Von 
nopaypal
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 16x hilfreich)

Seit wann muss der Verkäufer denn liefern, obwohl nicht der volle Betrag überwiesen wurde?
Wenn der Verkäufer den Gebotsbetrag überwiesen bekommen hat, dazu die Versandkosten, und hinterher ne Email mir weiteren Kosten kommt(Verpackung ist teurer, Porto ebenfalls, habe mich verrechnet, was auch immer) kannst du das ablehnen. Aber wenn nichts genaues steht, sondern nur, dass der Käufer die Versandkosten tragen muss, und diese nicht völlig aus der Luft gegriffen sind, ist das KORREKT! Also jammer nicht wegen den 2€, sondern zahl.
8,90€ sind nicht überteuert. Ich würde dir auch nichts schicken, vielleicht nur die Hälfte, und wenn du den Rest auch noch haben wolltest, wäre das dann noch teurer, da ja zweimal verschickt wird.
Abgesehen davon gefällt mir deine Art ganz und gar nicht. Genau so einen hatte ich auch.
Solche Typen liebe ich bei ebay. Meckern wegen jedem ******, drohen sofort mit Anwalt(höhö, guter Witz), nur weil nicht alles umsonst ist. Lesen können offenbar die wenigsten. Und nach deiner schroffen Gegenbemerkung "antworte auf die frage oder gar nicht!" weiß ich genug, um dir einen Hauch Asozialität zu attestieren.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

quote:
Der VK will aber 8,90 € Versand und verweigert jetzt die Lieferung, kann er das?

Ja, kann er, da du die Versandkosten nicht bezahlen möchtest. Diese setzen sich zusammen aus: Portokosten, Materialkosten und aufwand.

quote:
Seit wann muss der Verkäufer denn liefern, obwohl nicht der volle Betrag überwiesen wurde?

Seit er versäumt hat VOR Vertragsschluss darauf hinzuweisen, daß der Versand erst nach Bezahlung erfolgt

quote:
.. ist der Verkäufer an den Vertrag gebunden. Er kann dann keine Forderungen in einer Höhe verlangen, die er sich NACH dem Vertragsschluß ausgedacht hat.

Wieder mal für Verwirrung durch unsachgemäße Äusserungen gesorgt?
Der VK weist explizit darauf hin, daß die tasächlichen Versandkosten erst NACH dem Kauf errechnet werden. Der K war damit einverstanden. Der VK kann zwar keine Phantasiepreise mehr verlangen, wohl aber die tatsächlich entstandenen Porto-, Verpackungs- , und Aufwandskosten.
8.90€ sind wirklich nicht übertrieben. Der VK ist seiner vertraglich vereinbarten Pflicht nachgekommen und hat einen günstigeren Versand berechnet (da dies ja möglich war).


Viele Grüße, Michael



-- Editiert von micbu am 16.06.2008 13:05:33

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#11
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
nopaypal
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 16x hilfreich)

@micbu
Erzähl doch keinen Blödsinn. Es verhält sich bei ebay so, dass der Verkäufer erst schicken muss, wenn das Geld überwiesen wurde. Darauf muss man nirgendwo hinweisen, das ist immer so.
Wer VOR Geldeingang verschickt ist selber schuld. Meine Frage war eine rhetorische, ich bin lange genug bei ebay, um das zu wissen.
;)

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#13
 Von 
nopaypal
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 16x hilfreich)

@Powerseller
Amüsant sind die, die für 125€ kaufen, aber die dann einen zutexten, 7€ für ein Paket wären zu viel, ob man sich nicht auf 5€ einigen könnte. Dazu noch Leute aus dem Ausland, die einem nicht glauben wollen, dass ein großes Paket nach Österreich 32€ kostet mit DHL. Tia, wer nicht zahlen will, soll auch nicht bieten, so einfach ist das.

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

@nopaypal

Unsinn!!!
Nur weil du das gerne so hättest ist es aber noch lange nicht so.
Der Versand erfolgt zu den vereinbarten Bedingungen. Wenn nicht VOR dem Kauf vereinbart wurde, daß erst nach Zahlungseingang versendet wird, dann ist alles andere Verhandlungssache. Der VK kann, im Nachhinein, nicht darauf bestehen zuerst das Geld zu bekommen.

Viele Grüße, Michael

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

@Mirk

Was willst du?
Schon wieder, du schreibst genau das gleiche wie ich auch!!!

quote:
quote:Wenn nicht VOR dem Kauf vereinbart wurde, daß erst nach Zahlungseingang versendet wird, dann ist alles andere Verhandlungssache. Der VK kann, im Nachhinein, nicht darauf bestehen zuerst das Geld zu bekommen.

von micbu - 16.06.2008 14:17:11

Wenn Du -in einem Rechtsforum!- mit Nachdruck eine Rechtsansicht als UNSINN !! bezeichnet, so wäre es doch angebracht gewesen, Dich zur Rechtfertigung Deiner Auffassung an der Gesetzeslage zu orientieren.

Das Gesetz besagt jedoch das Gegenteil.

Ein Käufer darf nämlich die Zahlung so lange verweigern, wie er die Sendung noch nicht erhalten hat - es sei denn, er hätte sich zur Vorleistung ( = Vorkasse) verpflichtet.

Umgekehrt ist der Verkäufer zur Lieferverweigerung berechtigt, solange er noch keine Zahlung erhalten hat. (Das ergibt sich schon aus dem Gesetz, bedürfte also nicht erst einer Vereinbarung). Zu einer Lieferung VOR Zahlungserhalt wäre der Verkäufer nur dann verpflichtet, wenn sich dies z.B. aus einem vertraglichen Versprechen so ergeben würde.

Wer (in der Regel vertraglich begründet) zur Vorleistung verpflichtet ist, der kann sich (im Nachhinein) nicht mehr bis zum Erhalt der Gegenleistung verweigern.



@Mirk

Lies mal:

*Wenn Sie mehrere Sachen ersteigern, versuche ich mehreres zusammen zu verpacken und einen vernünftigen Preis an Versandkosten zu ermöglichen*

--> Wenn der Versuch einer Sammel-Verpackung gelingt, dann werden die Versandkosten nach dem Kauf berechnet. Das ergibt sich allein schon daraus, daß zuerst mal etwas gekauft werden muß um überhaupt Versandkosten berechnen zu können. Aber da du wieder Hellseher bist weisst du natürlich schon bevor jemand Artikel kauft welche und wieviele das sein werden.


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Weisheiten, Mutmaßungen und sogar Beleidigungen, habt ihr denn echt nicht mehr hier drauf?

Zur Sache: Nein, ich habe kein Schnäppchen gemacht. Nein, ich habe nicht wegen der Versandkosten gefeilscht oder jemanden zugequatscht.

Ich habe nur die Versandkosten falsch überwiesen, und das nicht einmal absichtlich. Dann passierte sechs Wochen nix und jetzt kommt plötzlich eine Verwarnung wegen nicht bezahlt, darüber darf man sich doch mal aufregen oder?

Und die beiden Prölls, die meinen Beleidigen zu müssen: Geht zurück in das Loch wo ihr herkommt. Da könnt ihr weiter rumheulen und wir haben bessere Luft :( .

Greetings

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

schon wieder so eine komische luft hier :(

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#21
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Mirk, du kannst es drehen und wenden wie du willst, du schreibst genau das gleiche wie ich auch, nämlich daß der VK nicht auf Vorkasse bestehen kann.


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

mehr wollte ich doch gar nicht wissen und wurde mir in anderen foren mittlerweile auch so entsprechend bestätigt.

und mal so nebenbei an die *würd ich auch so machen* typen ...

der VK hat dafür jetzt nen mb und noch ein paar andere sorgen an der backe :devil:

gruß

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#23
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

@mFriese

Der VK kann nicht auf Vorkasse bestehen, du aber auch nicht auf die Lieferung vor Bezahlung!
Mangels Absprache im Vorfeld hat die Bezahlung/Übergabe Zug um Zug zu erfolgen. Wie ihr das anstellt ist Verhandlungssache.
Da du aber bereits angedeuted hast, daß du nicht bereit bist den fehlenden Betrag zu zahlen (ansonsten hättest du es ja schon lange tun können), sehe ich den VK hier im Recht nicht zu liefern bevor der komplette Betrag gezahlt wurde.

Mein letzter Post war eine allgemeine Aussage und nicht meine Einschätzung zu speziell diesem Fall.
Auch Mirk hat nur allgemeines Blabla geschrieben und nicht Stellung zu diesem speziellen Fall genommen. So wie er es meistens macht.


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

@micbu

>>>Da du aber bereits angedeuted hast, daß du nicht bereit bist den fehlenden Betrag zu zahlen

stimmt doch gar nicht :(

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Ich habe das so aus deinen Postings interpretiert. Wenn du den Betrag zahlen möchtest, dann tu es doch und dann wirst du deine Bestellung doch wohl erhalten.

Viele Grüße, Michael

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