VK will doppelt Versand kassieren

6. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Die_Harte2009
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)
VK will doppelt Versand kassieren

Folgender Fall:
habe bei Exxx einen Artikel ersteigert, für grad mal 5€ NP liegt bei etwa 70€ .
Nun meldete sich der VK: Geld erhalten, Artikel verschickt an Anschrift : XXX in XXX.
Diese Anschrift ist die, mit der der Exxx-Account damals eröffnet wurde, die man auch im Nachhinen nicht mehr ändern kann, dafür gibt es eine bevorzugte Lieferanschrift, die auch angezeigt wird, wenn man auf Einzelheiten zum Einkauf klickt, dort steht sie direkt neben der Bankverbindung des VK.
Nun möchte VK den Artikel wenn er zurück gesandt wird unfrei an die richtige Adresse schicken, ich soll also noch mal den Versand bezahlen.

Ist dies denn nun mein Verschulden ?

Also ich bin mir da nun keiner Schuld bewußt, mit genau denselbem Eintrag der Adresse habe ich 3 andere Artikel ersteigert/gekauft, die kamen doch auch alle an die richtige Anschrift.

Ich finds einfach dreist, das dort noch nicht mal eine Entschuldigung kommt, ich mein, ich bin ja bereit, aufgrund des NP diese VK nochmals zu bezahlen, kein Thema, aber mir gehts da ums Prinzip.

Ich kann doch auch net andere Leute für meine eigene Doofheit verantwortlich machen.

LG


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

Selbstverständlich kann man beide Adressen ändern !!! Nur den persönlichen Namen nicht. Der Käufer hat sicher an die Adresse versendet, die ihm Ebay mitgeteilt hat - dann ist es dein Problem. Sollte Ebay natürlich die andere Adresse gesendet haben - sein Problem. Einfach mal vom Verkäufer die EoA- E-Mail schicken lassen.

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#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Es ist das alte Lied... Es liegt aber auch an der Missverständlichkeit von eBay. Wenn man (als Verkäufer) eine Benachrichtigung über einen Verkauf bekommt, wird nur die angemeldete Adresse des Käufers gezeigt.

Hier im Fall die alte Adresse, die man ändern sollte, man wohnt nicht mehr da. Das ist auch kein Problem. Lediglich verliert man evtl. den Status als "geprüftes Mitglied", man muss sich also neu prüfen lassen, man hat ja eine neue Adresse.

Wenn jetzt der Käufer die Kaufabwicklung durchführt:

"Ich sende eine Zahlung in Höhe von EUR XXX"

bekommt der Verkäufer automatisch die Lieferadresse mitgeteilt, vorausgesetzt, diese E-Mail kommt an.

Darauf muss aber der Verkäufer achten, übersieht er das, gibt es ein Problem. Nutzt der Käufer nicht die Kaufabwicklung, bleibt dem Verkäufer nichts anderes übrig, als über "Mein eBay" den Versand vorzubereiten, was er ohnehin tun sollte. Auch da erfährt er die Lieferadresse. Er kann auch jederzeit die Informationen zur Artikelnummer abrufen, auch dort steht die Lieferadresse.

Es führen also viele Wege nach Rom, nur einer führt nach Bagdad.

Das muss man aber wissen. Gerade neue Mitglieder fallen reihenweise darauf herein, weil sie sich noch nicht auskennen und auch nicht auf die Unterschiede achten.

Dennoch bin ich der Meinung, dass der Käufer ein (einklagbares) Recht darauf hat, den Artikel an seine Lieferadresse geschickt zu bekommen. Das hat auch nicht unbedingt etwas damit zu tun, dass eine alte "angemeldete Adresse", die längst hätte geändert werden müssen, existiert, sondern viele haben ohnehin eine abweichende Lieferadresse, weil sie wochentags z. B. in einer anderen Stadt wohnen und arbeiten, im Urlaub sind oder vorübergehend irgendwo anders wohnen.

Und die Lieferadresse war und ist schon immer entscheidend gewesen. Der Verkäufer hätte sich mit den eBay Abläufen vertraut machen müssen. Es ist alles irgendwo geregelt, es kostet halt Zeit.

http://pages.ebay.de/help/pay/initiate_shipping.html

Nachdem Sie einen Artikel erfolgreich verkauft haben, erscheint die Schaltfläche Versand vorbereiten

*

auf der Artikelseite
*

in der Bestätigungs-E-Mail
*

wenn ein Käufer die Kaufabwicklung abgeschlossen hat und
*

in der Ansicht "Verkauft" in Mein eBay.

Klicken Sie auf die Schaltfläche oder den entsprechenden Link, um den Versandprozess zu starten.

Wenn Sie den Verkaufsmanager oder Verkaufsmanager Pro nutzen, wählen Sie zunächst in der Ansicht Verkauft einen Artikel aus und klicken dann unter Nächster Schritt auf Versand vorbereiten.

Auf der Seite Versand vorbereiten sehen Sie Details zu dem Artikel, den Sie versenden möchten, und die anfallenden Versandkosten. Die angezeigte Lieferadresse des Käufers sowie Ihre Absenderadresse sollten Sie überprüfen und gegebenenfalls ändern, bevor Sie fortfahren.

Je nachdem, welche Einstellungen für den aufgeführten Artikel verfügbar sind, können Sie anschließend den Versanddienstleister sowie das Versandprodukt auswählen. Sie können dann entscheiden, ob Sie Briefmarken und Adressen drucken oder Ihre Sendung abholen lassen möchten. Alternativ können Sie auch einfach nur Adressaufkleber drucken.


ABER: Wenn man etwas per PayPal-Zahlung verkauft hat, darf man nur an die hinterlegte PayPal-Adresse versenden, egal welche Adresse sonst der Käufer angibt. Eine der beliebtesten PayPal-Betrugsmethoden. Versendet der Verkäufer an eine andere Adresse als die bei PayPal registrierte, ist er im Zweifel Geld und Ware los.

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-- Editiert am 06.05.2010 17:16

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

Ich habe noch nie den Versand über "mein Ebay" durchgeführt.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe noch nie den Versand über "mein Ebay" durchgeführt. <hr size=1 noshade>


Ich weiß jetzt nicht, was du damit ausdrücken willst. Jedenfalls wirst du den Artikel ein 2. Mal auf deine Kosten versenden müssen, wenn du ihn nicht an die Lieferadresse geschickt hast und diese weicht von der angemeldeten Adresse ab. Firmen verweigern in der Regel die Annahme von Sendungen, die nicht an die Lieferadresse gerichtet sind.

Ist die Sendung untergegangen, weil z. B. der Postbote eine unversicherte Sendung irgendwo unter der falschen Adresse im Hausflur abgelegt hat oder einem Nachbarn gegeben hat, wirst du haften müssen.

Die Gefahr nach § 447 BGB geht nur über, wenn die Sendung "richtig" adressiert ist.

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