Verbotene Artikel beim Auktionshaus

29. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
hogwarts
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 67x hilfreich)
Verbotene Artikel beim Auktionshaus

Hallo,

folgende Frage:
Gem. Arzneimittelgesetz (AMG) ist es nur bestimmten Stellen/Personen erlaubt Arzneimittel zu verkaufen. Privatpersonen dürfen laut AMG dieses nicht. Jedoch kommt es sehr häufig dazu, dass Privatpersonen Arzneimittel bei den Auktionshäusern verkaufen.

Welche Strafe kann auf die Privatperson zukommen?
Kann das Auktionshaus auch bestraft werden?
Besonders, wenn das Auktionshaus trotz hinweis die Auktion nicht stoppt!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Gem. Arzneimittelgesetz (AMG) ist es nur bestimmten Stellen/Personen erlaubt Arzneimittel zu verkaufen. Privatpersonen dürfen laut AMG dieses nicht.

Es sollte vielleicht besser heißen, dass Privatpersonen überhaupt nicht aufgeführt sind.

§ 43 Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte

(1) Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, die nicht durch die
Vorschriften des § 44 oder der nach § 45 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen außer in den Fällen des § 47 berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur in Apotheken und ohne behördliche Erlaubnis nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden; das Nähere regelt das Apothekengesetz. Außerhalb der Apotheken darf außer in den Fällen des Absatzes 4 und des § 47 Abs. 1 mit den nach Satz 1 den Apotheken vorbehaltenen Arzneimitteln kein Handel getrieben werden.
***
Darf ich als Privatperson Reste und nicht genutzte Packungen von Medikamenten in kleinen Mengen im Internet verkaufen?

Dies ist eine höchst problematische Frage. Eigentlich verbietet § 43 Absatz 1 Arzneimittelgesetz nur das berufs- und gewerbsmäßige Handeln bzw. das Handeltreiben. Verkaufen Sie nun als Privatperson Ihre ungenutzte Packung Kopfschmerztabletten – etwa damit diese nicht verfallen – so ist dies sicherlich nicht berufs- oder gewerbsmäßig. Dennoch ist von dem privaten Verkauf abzuraten, da die Rechtslage unübersichtlich ist und nicht gesagt werden kann, wie die Gerichte tatsächlich entscheiden würden.
http://www.onlinemarktplatz.de/ebay-tools/ebay-links/rechtsfragen/abmahnsicher-verkaufen/handlungsanleitung-wie-verkauft-man-rechtssicher-medikamente-im-internet/

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