Hallo!
Heute weiss ja jedes kInd, dass die Verwendung eines Bildes, z.B. einfach aus dem Internet höher bestraft wird als wenn man einer alten Frau auf den Kopf schlägt und sie ausraubt.
Aber wie ist es bei selbst gefertigten Fotos?
Wenn ich z.B. für eine Online-Auktion eine D*ddl-Maus fotografiere, und diese ins Netz stelle, ist das nicht auch theoretisch verboten?
Oder wenn ich mein Auto fotografiere und das Bild veröffentliche..
Selbst die Nennung von einer Marke kann ja teuer werden, wie z.B. die Modemarke..?? Welche viele Abmahnungen von Anwälten abschicken lassen hat...
Gibt es irgendwo eine Liste von so Drec**firmen, damit ich weiss, was ich boykottieren muss?
danke!
Verbotene Bilder?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
> Wenn ich z.B. für eine Online-Auktion eine D*ddl-Maus fotografiere, und diese ins Netz stelle, ist das nicht auch theoretisch verboten?
Weiß nicht, was das für eine Maus sein soll, aber wie willst Du denn irgendetwas verkaufen, wenn Du es nicht fotografierst?
Es machen auch bei weitem nicht alle Hersteller Stress.
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-bilder-fotos.htm
******
Jedoch weiß man eben nicht vorher, welche es sind, es sei denn, man informiert sich. Eine "schwarze Liste" existiert m. E. nicht.
Da wird man im Zweifel den Hersteller anschreiben müssen, insbesondere gibt es ja die bekannten Fälle, wo man überhaupt nicht die Waren von bestimmten Herstellern verkaufen darf, weil diese z. B. (nur) in den USA und nicht in Europa verkauft werden dürfen oder ganz allgemein nur auf lizenzierten Vertriebswegen.
> Heute weiss ja jedes kInd, dass die Verwendung eines Bildes, z.B. einfach aus dem Internet höher bestraft wird als wenn man einer alten Frau auf den Kopf schlägt und sie ausraubt.
Unfug. Du verwechselst Straf- und Zivilrecht. Strafrechtlich droht dir bei Verwendung eines fremden Bildes gar nichts (solange du nicht gewerblich handelst).
> Wenn ich z.B. für eine Online-Auktion eine D*ddl-Maus fotografiere, und diese ins Netz stelle, ist das nicht auch theoretisch verboten?
Nein, wenn du auch wirklich eine D*ddl-Maus verkaufst und das nicht nur zur Ausschmückung einer Babykleidungs-Auktion machst.
> Oder wenn ich mein Auto fotografiere und das Bild veröffentliche..
Kein Problem.
> Selbst die Nennung von einer Marke kann ja teuer werden, wie z.B. die Modemarke..??
Nur, wenn sie nicht für das Produkt benutzt wurde, für das sie registriert ist. Selbstverständlich kannst du "Chanel No. 5" auch als solches verkaufen. Nicht verkaufen darfst du minderwertigen Plunder unter der Überschrift "ähnlich wie Chanel No. 5".
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