Verbotene Bilder?

27. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Terence-0
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)
Verbotene Bilder?

Hallo!

Heute weiss ja jedes kInd, dass die Verwendung eines Bildes, z.B. einfach aus dem Internet höher bestraft wird als wenn man einer alten Frau auf den Kopf schlägt und sie ausraubt.

Aber wie ist es bei selbst gefertigten Fotos?

Wenn ich z.B. für eine Online-Auktion eine D*ddl-Maus fotografiere, und diese ins Netz stelle, ist das nicht auch theoretisch verboten?

Oder wenn ich mein Auto fotografiere und das Bild veröffentliche..


Selbst die Nennung von einer Marke kann ja teuer werden, wie z.B. die Modemarke..?? Welche viele Abmahnungen von Anwälten abschicken lassen hat...


Gibt es irgendwo eine Liste von so Drec**firmen, damit ich weiss, was ich boykottieren muss?


danke!

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

> Wenn ich z.B. für eine Online-Auktion eine D*ddl-Maus fotografiere, und diese ins Netz stelle, ist das nicht auch theoretisch verboten?

Weiß nicht, was das für eine Maus sein soll, aber wie willst Du denn irgendetwas verkaufen, wenn Du es nicht fotografierst?

Es machen auch bei weitem nicht alle Hersteller Stress.

http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-bilder-fotos.htm
******
Jedoch weiß man eben nicht vorher, welche es sind, es sei denn, man informiert sich. Eine "schwarze Liste" existiert m. E. nicht.

Da wird man im Zweifel den Hersteller anschreiben müssen, insbesondere gibt es ja die bekannten Fälle, wo man überhaupt nicht die Waren von bestimmten Herstellern verkaufen darf, weil diese z. B. (nur) in den USA und nicht in Europa verkauft werden dürfen oder ganz allgemein nur auf lizenzierten Vertriebswegen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Heute weiss ja jedes kInd, dass die Verwendung eines Bildes, z.B. einfach aus dem Internet höher bestraft wird als wenn man einer alten Frau auf den Kopf schlägt und sie ausraubt.

Unfug. Du verwechselst Straf- und Zivilrecht. Strafrechtlich droht dir bei Verwendung eines fremden Bildes gar nichts (solange du nicht gewerblich handelst).

> Wenn ich z.B. für eine Online-Auktion eine D*ddl-Maus fotografiere, und diese ins Netz stelle, ist das nicht auch theoretisch verboten?

Nein, wenn du auch wirklich eine D*ddl-Maus verkaufst und das nicht nur zur Ausschmückung einer Babykleidungs-Auktion machst.

> Oder wenn ich mein Auto fotografiere und das Bild veröffentliche..

Kein Problem.

> Selbst die Nennung von einer Marke kann ja teuer werden, wie z.B. die Modemarke..??

Nur, wenn sie nicht für das Produkt benutzt wurde, für das sie registriert ist. Selbstverständlich kannst du "Chanel No. 5" auch als solches verkaufen. Nicht verkaufen darfst du minderwertigen Plunder unter der Überschrift "ähnlich wie Chanel No. 5".

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Und, wie lautete das Urteil?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.640 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen