Verjährung?

28. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Martin68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung?

Hallo,
ich habe im März 2001 bei Ebay einen TFT-Monitor erstanden.
Nach der Bezahlung (über 1000DM) habe ich von dem Verkäufer keine Ware erhalten und dies bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
Nach wievielen Jahren kann ich denn vom damaligen Verkäufer mein Geld zurückforden?

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo, wenn Du einen Pfändungsbescheid hast, kannst Du 30 Jahre in sein Vermögen pfänden. MfG

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#2
 Von 
Martin68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe eider keinen Pfändungsbescheid, kann ich so etwas nach der Zeit noch bekommen, oder ist die Frist abgelaufen um den Verkäufer noch belangen zu können?

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#3
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Nach so einer langen Zeit willst du Ansprüche geltend machen? Wie ist es dir denn jetzt aufgefallen? Ist verjährt, man kann nichts mehr machen.

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#4
 Von 
Martin68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mal ehrlich, es war mir bisher Peinlich darüber zu Diskutieren!
Wie hätte ich den verfahren müssen?
Ist denn wirklich alles verloren, zumal ich damals Anzeige erstattet habe und ein Strafrechtliches Verfahren gegen den Verkäufer eingeleitet wurde?

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#5
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Hast du in der Zeit nichts von der Staatsanwaltschaft oder Polizei gehört?

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#6
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Zitat:
# Wei Verjährung bedeutet nicht, das der Anspruch dann (automatisch) nicht mehr besteht, sondern nur, das der Schuldner berechtigt ist, die Leistung zu verweigern §214 Abs. 1 BGB .#

Genau, so haben wir es vor ein paar jahren in der Schule gelernt. Anspruch gibt es immer, aber der Schuldner kann einfach sagen, es ist verjährt.

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#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@keinname

Auf was für einer Schule lernt man denn etwas über Zivilrecht?

@Martin

Mir unverständlich, wieso du dein Geld nicht eingefordert hast, wenn du schon eine Anzeige gemacht hast.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Martin68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

O.K., dann kann ich die angelegenheit somit ablegen und die entsprechenden Unterlagen vernichten damit ich mich darüber nicht mehr ärgern muss!
Danke für die Auskunft!

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