Verjährung von Ansprüchen aus Auktion

18. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
T_ARENS
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung von Ansprüchen aus Auktion

Hallo,

ich habe im November 2001 ein Notebook ersteigert, bezahlt und nichts geliefert bekommen...
Eine Strafanzeige wurde gestellt, aber da ich keine Rechtsschutzversicherung hatte und nicht noch mehr Geld in den Sand setzen wollte habe ich keinen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Jetzt habe ich von einem Mitgeschädigtem (es wurden 51 Notebooks verkauft) eine Mail bekommen das er geklagt hat und nun eine Anzahlung über einen Pfändungsbescheid bekommen hat.

Kann ich nun auch noch mein Geld einfordern, oder ist der Fall schon verjährt?

Vielen Dank!
T.Arens

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Forderungen aus Verträgen sind doch erst nach 3 Jahren verjährt, soweit ich weiß.

Dennoch nützt Ihnen der Pfändungsbescheid eines Dritten nichts, Sie müßten ebenfalls klagen, wenn die Gegenseite nicht freiwillig zahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

... gerichtliches Mahnverfahren durchziehen, ist die kostengünstigste Alternative ... vielleicht hilfts was.

-> http://www.letzte-mahnung.de
-> oder im gut sortierten Zeitschriftenladen

Hiermit erwirken Sie einen 30 Jahre gültigen vollstreckbaren Titel, und können mit diesem jederzeit pfänden lassen.

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