Verkäufer fordert Zahlung auf fremdes Konto

19. Dezember 2002 Thema abonnieren
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)
Verkäufer fordert Zahlung auf fremdes Konto

Hallo,

nach der Auktion hat der Verkäufer ein Konto mit dem
Nachnamen einer anderen Person angegeben und ist
nicht bereit, ein auf seinen Namen lautendes Konto
anzugeben oder zumindest die Adresse der Person,
an die bezahlt werden soll. Als Antwort wurde die
eBay-Aufforderung vom Verkäufer ausgelöst.

Das ist mir für den Fall von Auseinandersetzungen (wie
Nichtlieferung oder Mängeln) zu riskant.

Was mir hier missfällt ist, daß der Verkäufer

a) versucht mit der eBay-Aufforderung und
einer möglichen Verwarnung Druck auszuüben,

b) nicht im Besitz der Ware ist oder ein Dritter sich
seiner Daten bedient.

eBay antwortet auf Nachfragen mit einem Formschreiben.

Wie ist die Rechtslage und gibt es vergkeichbare Fälle und
mögliche Lösungen ?

Vielen Dank und Gruß,

Wolfgang H.

Problem bei eBay und Co?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tanja S.
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

wie die Rechtslage genau aussieht kann ich Dir nicht sagen.

Aber schreib ihm doch eine Mail, daß er Dir bestätigen soll, daß mit der Zahlung auf des von ihm gewünschten Kontos, seine Forderung erledigt ist, und daß für evtl. Reklamationen trotzdem er herangezogen werden kann.

Hat wenigstens der von eBay angegebene Verkäufer auf Deine Mails reagiert ?

Gruß
Tanja+

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#2
 Von 
jensrussel
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
es wurde durch eBay mit Dir und dem Verkäufer ein Kaufvertrag geschlossen. Auf welches Konto er auch immer sein Geld angewiesen haben wil ist nicht Gegenstand des Vertrages.
Gruss
Jens

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#3
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

@jensrussel

... Ihre Einlassung ist nicht nachvollziehbar
und im vorliegenden Fall ist zu vermuten,
daß sich ein Dritter der eBay-Mitgliedsdaten
bedient (d.h. der Vertragspartner nicht im
Besitz der Ware ist). Wenn Sie an einen nur
dem Nachnamen nach bekannten Zahlungs-
empfänger leisten, bitteschön, ich allerdings
sicher nicht.

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#4
 Von 
Kevin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo miteinander,

ich versteigere ebenfalls gelegentlich etwas bei Ebay. Nicht immer sind es meine Sachen. Ich versteigere auch schon mal was für meine Eltern, Onkeln, Neffen, Bruder usw. Dann gebe ich als Zielkonto auch die entsprechende Bankdaten von jene Person an, deren Sachen ich versteigere. Warum auch nicht? Spare ich dadurch doch Überweisungskosten...

Wollte nur mal aufzeigen, das nicht immer was böses dahinter stecken muss, wenn das Konto nicht mit dem Verkäufer übereinstimmt.

Allerdings wäre ich wahrscheinlich auch skeptisch, wenn ich einen solchen Fall hätte.
Kommen die Mails den von der von Ebay angegebenen Adresse? Evtl. einfach mal die Telefonnummer aus dem Telebuch/Internet raussuchen und anrufen! :)

Gruß Kevin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jensrussel
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass der Verkäufer die Zahlungsaufforderung geschickt hat.Also wer soll der Dritte sein? Nicht nur bei eBay gibt es Verkäufer, welche kein eigenes Konto haben, warum auch immer. Oder ich verkaufe einen Artikel für einen Bekannten.
Welches Gesetz verbietet es? Überhaupt, wer will mir vorschreiben, wenn ich einen Artikel verkaufe, an wen ich das zu zahlende Geld weitergebe? Beim besten Willen, ich verstehe Deine Bedenken nicht, aber bitte, mach was Du für richtig befindest. Wenn ich Verkäufer wäre und würde eine Zahlungsaufforderung mit anderen Kontodaten angeben und der Käufer würde nicht auf dieses Konio einzahlen, weiss ich nicht, ob Du im Recht bist.
Wie gesagt, der Verkäufer ist bekannt und dieser hat den Artikel auch verkauft und Du gekauft. Es ist also ein rechtmässiger Vertrag zustande gekommen.
Nur mal am Rande. Ich kaufe auch international ein und wenn ich die Mögligkeit habe, auf ein deutsches Konto einzuzahlen, auf wessen Namen auch immer tue ich es. Ich habe die Bankdaten vom Verkäufer erhalten und das sind dann Bankdaten, welche der ausländische Verkäufer einer Person seines Vertrauens nennt. Also völlig legal.
Gruss
Jens

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#6
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)

Wenn du dir so unsicher bist, was den kauf per Vorkasse angeht bestehe doch einfach auf Nachnahme... kommt unfrei für dich sehr teuer, aber würde sich damit decken, dass du sowieso einen teuren Artikel ersteigert hast.... denn sonst wäre es ja nicht so ein Problem für dich.

Wenn du überwiesen hast und wirklich nix kommt, kannst du dir ja Auskunft über den Kto.-Inhaber besorgen (via Polizei, etc. weil es ja dann sowieso ein Betrugsfall wäre).

MfG
Jörg

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

@jensrussel

Lesen Sie doch meine Text sorgfältig, bevor
Sie Text wie diesen schreiben

"ich gehe mal davon aus, dass der Verkäufer die Zahlungsaufforderung geschickt hat"

1. Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen,
dass sich ein Dritter der eBay-Daten bedient
(ob nun mit oder ohne Wissen) und ganz
offensichtlich gewerblichen Handel unter
falscher Flagge betreibt.

2. Bis heute ist der E-Mail- und eBay-
Mitgliedsnamen-Verwender nicht bereit,
die Adresse zu dem anderen Zahlungs-
empfänger anzugeben - warum wohl ?

3. Der Anbieter ist in den letzten Wochen
durch eine erhebliche Anzahl neutraler
und negativer Bewertungen aufegfallen und
hat nach diesen in drei Fällen nach Zahlung
nicht geliefert.

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#8
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

Selbst eBay sieht in seinem Beschwerdedienst
eine Reklamation wegen der "Kontoverbindung
eines Dritten" vor, allerdings sieht eBay keinen
Handlungsbedarf, solange die eBay-
Rechnungen bezahlt werden .... ob der Käufer
seine Ware bekommt, spielt lange Zeit keine
Rolle, ebensonwenig, wenn ein Händler sich
über die "quasi" private Auktion u.a. seiner
Gewährleistungs- und Informationspflichten
zu entledigen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Lassen Sie sich von Ihrer Bank Verrechnungsschecks oder noch besser Orderschecks ausstellen. Das kostet zwar je nach Kontogebührenmodell eine Gebühr , ist aber sein Geld wert . Diese Schecks kann nur der Empfänger / bzw. der auf dem Scheck durch Sie genannte Adressat auf ein auf seinen Namen lautendes Konto einlösen , einen Orderscheck muß er noch zusätzlich unterschreiben . Per Post an die von eBay mitgeteilte Adresse . So stellen Sie gleich fest ob diese denn auch korrekt ist . Ihr Misstrauen ist völlig berechtigt .

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

@psst

Gute Idee mit dem Orderscheck, allerdings
sind diese bei den meisten Direktbanken nicht
erhältlich und zudem entsteht auch Aufwand
durch Einschreibe-Brief (Beweissicherung)
und diesen Aufwand kann ich nach der klaren
Vereinbarung "Überweisung" nicht hinnehmen.

Fragt sich, ob der nach eBay-Daten benannte
Vertragspartner verpflichtet ist, den von ihm
vorgegebenen Zahlungsweg zu ermöglichen.

Ein Witz ist, daß eBay nun Datenkontrolle
bei der Anmeldung vornimmt, dies letztlich
aber nichts bringt, wenn nach dem Kauf-
vertrag dann Dritte mit involviert werden,
deren Identität unklar ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
philka
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)


Also Leute, könnt Ihr mir mal erklären, wenn ich mit einem Herrn Maier bei ebay einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag habe, warum ich an einen Herrn Huber Geld überweisen soll?

Wenn jemand für Bekannte verkauft, dann soll er das gefälligst auch über sein eigenes Konto machen und das dann mit diesen Bekannten selbst klären!

Ich bin noch aus der Zeit von Alando bei ebay. Geld gibt es nur an MEINEN Vertragspartner - von diesen ominösen Dritten habe ich ja nicht einmal eine ladbare Anschrift - Wohin soll ich meine Forderungen stellen, wenn es irgendwelche Schwierigkeiten bezüglich der Bezahlung gibt?

Nönö Geld nur an Vertragspartner sonst garnix!!!

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

@philka

Gut gebrüllt, Löwe, fragt sich nach wie vor,
wie die rechtliche Würdigung aussieht und
wann eBay auch Käufern dieselben Rechte
einräumt (vergl. ein Klick und auch im o.a.
Fall erhält der Käufer Aufforderung und
danach Verwarnung), wie den Verkäufern.

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